Hallo ich bin damals am 01.05.2013 in meine wohnung gezogen und habe bis heute keine nebenkostenabrechung erhalten. ich habe erfahren sie hätte bis spätestens 31.12.2014 da sein müssen ansonsten bleibt der vermieter auf den kosten sitzen. falls ich jetzt noch eine nebenkostenabrechung erhalte, welchen text kann ich verwenden um zu antworten?
Nebenkostenabrechnung nicht erhalten!
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MaikWms -
2. Januar 2015 um 10:04 -
Erledigt
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Zitat
falls ich jetzt noch eine nebenkostenabrechung erhalte, welchen text kann ich verwenden um zu antworten?
Ich verstehe die Frage nicht. Du teilst dem Vermieter dann das schriftlich mit, was Du ihm mitteilen willst. Worauf willst Du hinaus?
Zitatich habe erfahren sie hätte bis spätestens 31.12.2014 da sein müssen ansonsten bleibt der vermieter auf den kosten sitzen
Dann teile ihm genau das mit. -
Hallo,
wird die Frist von 12 Monaten zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter versäumt und dem Mieter wird die Abrechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt, so hat dies in der Regel eine komplette Unwirksamkeit der Nebenkostenabrechnung zur Folge. Sofern der Vermieter die verspätete Nebenkostenanrechnung zu vertreten hat.
Dies bedeutet in der Tat, dass die Nachforderung von Seiten des Vermieters nicht mehr geltend gemacht werden kann, der Mieter muss diese nicht bezahlen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Vermieter die verspätete Zustellung selbst zu vertreten hat.
§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB
Sollte überhaupt keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden, könnte der Mieter sogar die Vorauszahlungen die er geleistet hat vom Vermieter zurückverlangen, sofern diese im Mietvertrag vereinbart sind.
Also, nochmals den Mietvertrag ansehen, es kam schon vor, dass Mieter auf eine Nebenkostenabrechnung warteten obwohl eine Inklusivmiete vereinbart war!
Gruß
BHShuber
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Aber nur, wenn das Abrechnungsjahr auch das Kalenderjahr ist. Andere Abrechnungszeiträume könnten durchaus noch offen sein.
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Aber nur, wenn das Abrechnungsjahr auch das Kalenderjahr ist. Andere Abrechnungszeiträume könnten durchaus noch offen sein.
Also sollte der Fragesteller sich mal bei anderen Mietern über den üblichen Abrechnungszeitraum in dieser Immobilie erkundigen. -
Hallo ich bin damals am 01.05.2013 in meine wohnung gezogen und habe bis heute keine nebenkostenabrechung erhalten.
Schau erst mal in den Mietvertrag ob überhaupt Anspruch auf eine bzw. Pflicht zu einer Abrechnung besteht.
Das wäre nur der Fall wenn dort monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.
Zitatich habe erfahren sie hätte bis spätestens 31.12.2014 da sein müssen ansonsten bleibt der vermieter auf den kosten sitzen.
Sofern Abrechnungszeitrum = Kalenderjahr ist.
Ob das so ist kann sicher ein Nachbar, der schon länger im Haus wohnt, beantworten.
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Sollte überhaupt keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden, könnte der Mieter sogar die Vorauszahlungen die er geleistet hat vom Vermieter zurückverlangen, sofern diese im Mietvertrag vereinbart sind.Nicht im laufenden Mietverhältnis.
Da dürfte der Mieter nur die monatlichen Vorauszahlungen zurückbehalten bis die Abrechnung erstellt ist.
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