Heizen leerstehende Wohnung nach Vertragsende

  • Hallo Zusammen,

    in den letzten Wochen habe ich mit meinem alten Vermieter nur noch über den Anwalt und den Mieterverein kommuniziert und den Auszug und das Vertragsende auf heute, den 31.12.14 vereinbart.

    Ich habe vor ein paar Tagen via Mail dem Vermieter für heute einen Terminvorschlag geschickt zur Wohnungsübergabe.
    Keine Antwort. Deshalb habe ich ihm eben nochmal per SMS mitgeteilt, dass ich davon ausgehe, dass der Termin klappt und ich ihn gleich in der alten Wohnung erwarten würde.
    Darauf endlich eine Antwort: Er hätte frühestens nächste Woche Zeit.
    Darauf ich wieder: Ich möchte aber die Zählerstände ablesen und die Schlüssel abgeben.
    Darauf er: An den Zählerständen wird sich auch bis nächste Woche nichts ändern.

    Jetzt frage ich mich:
    1. Darf er mir die Schlüsselrückgabe einfach verweigern?
    2. Wie verhält sich das mit den Zählerständen? Darf ich die Heizung jetzt abstellen, weil ich ja nicht eine leere Wohnung heizen will? Das Mietverhältnis endet schließlich heute.
    3. Ich kann den Strom selbst nicht ablesen, weil der Vermieter die Zähler unter Verschluss hält und der Zugang abgeschlossen ist. Wie kann ich sicher stellen, dass z.B. der Vermieter in der Zwischenzeit unseren Strom nutzt? Schließlich weiß er, dass wir nicht mehr da wohnen und hat einen eigenen Schlüssel.

    Danke für eure Hilfe!

  • Zitat

    das Vertragsende auf heute, den 31.12.14 vereinbart.


    Tatsächlich vereinbart, denn im nächsten Absatz klingt das etwas anders, denn da schreibst du davon, dass du den Termin per Mail und SMS geschickt hast. Eine Vereinbarung betrifft in der Regel beide Seiten.

    Zitat

    1. Darf er mir die Schlüsselrückgabe einfach verweigern?


    Das macht er doch nicht, er hat lediglich einen anderen Termin vorgeschlagen.


    Zitat

    Darf ich die Heizung jetzt abstellen, weil ich ja nicht eine leere Wohnung heizen will?


    Wenn die Heizung auf dem Frostsymbol steht, dann hast du deine Pflicht getan. Ganz abdrehen am Zulauf darfst du aber nicht.

    Zitat

    Wie kann ich sicher stellen, dass z.B. der Vermieter in der Zwischenzeit unseren Strom nutzt?


    Wie soll das praktisch funzen? Der Vermieter schleppt möglichst viele E-Geräte in die Wohnung, um deinen Stromverbrauch zu erhöhen? Ich denke, dass du mal runterkommen sollst.

  • [I]§ 546 BGB Rückgabepflicht des Mieters
    (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.
    (2).......

    Dazu gehört auch eine Rücknahmepflicht des Vermieters und zwar zum gleichen Termin. Alles andere ist Spekulation.
    Sollte es aus persönlichen Gründen nicht möglich sein, so kann sich Mieter und auch Vermieter vertreten lassen.

    Ich würde, unter Zeugen, die Zählerstände ablesen, die Wohnung, dem Vertrag entsprechend, verlassen und die Schlüssel, ebenfalls wieder unter Zeugen, in den Briefkasten des Vermieters werfen.

  • Wie soll das funzen, wenn sich der Stromzähler in einem verschlossenen Raum befindet?


    Zumindest könnte er ja einen Kurzschluss herbeiführen...
    Ersthaft: Den Anwalt verständigen.

  • Hallo,

    ich denke auch, das in dieser einen Woche keine wesentlichen Kosten auflaufen werden, wenn die Heizung auf * steht und keine Stromverbraucher laufen. Bei Strom kannst du ja die Sicherungen rausnehmen, um sicher zu sein.

    Eine Rückgabe über den Briefkasten würde ich vermeiden. Da ist doch nur Ärger vorprogrammiert (siehe viele Threads in diesem Forum). Ob man wegen der einen Woche eine Anwalt einschaltet ist Geschmackssache. Der kostet garantiert Geld und, ob der an dieser einen Woche etwas ändern kann ist fraglich.

    Gruss
    H H

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