Kündigung da Haus ohne Mieter besser verkauft wird...Verhalten bei Räumung

  • Hallo zusammen!

    Ich habe da mal eine Frage...
    Meine Eltern haben von Ihren Vermietern eine Kündigung erhalten, mit der Begründung sie wollen das Haus verkaufen und ohne Mieter ginge es besser...Ende der Frist ist der 30.04.15. Diesen Monat haben meine Eltern kurzfristig eine neue Bleibe gefunden. (Die neuen Vermieter haben diesen Monat ein Haus gekauft welches jetzt ab 01.01.15 erstmalig von Ihnen vermietet wird)
    Meine Eltern haben daraufhin die alten Vermieter informiert, dass sie Ende des Monats ausziehen (sie konnten vorher schon im neuem Haus renovieren etc.) Jetzt kommt die alte Vermieterin und meint sie hätten die Kündigungsfrist nicht eingehalten! Muss man auch wenn man selbst gekündigt worden ist und dann auch noch aus einem Grund der so wie ich das gelesen habe eigentlich kein Kündigungsgrund ist nochmal kündigen???Hat der Vermieter weiter anspruch auf Miete?Und die Vermieterin verlangt, dass die Tapeten noch entfernt werden, da dies so im Mietvertrag steht...muss ein Mieter dem auch nachkommen, selbst wenn Ihm gekündigt wird?

    Vielen Dank schon im Vorraus für eure Antworten und noch einen schönen Abend!

  • Zitat

    Meine Eltern haben von Ihren Vermietern eine Kündigung erhalten, mit der Begründung sie wollen das Haus verkaufen und ohne Mieter ginge es besser..


    Da dies kein Kündigungsgrund ist, war die Kündigung von Anfang an ungültig.

    Zitat

    Jetzt kommt die alte Vermieterin und meint sie hätten die Kündigungsfrist nicht eingehalten!


    Und da hat sie völlig Recht. Die Kündigungsfrist beträgt nun mal 3 Monate und muss immer schriftlich erfolgen.

    Zitat

    Hat der Vermieter weiter anspruch auf Miete?


    Ja!

    Zitat

    Und die Vermieterin verlangt, dass die Tapeten noch entfernt werden, da dies so im Mietvertrag steht...muss ein Mieter dem auch nachkommen, selbst wenn Ihm gekündigt wird?


    Wenn das individuell im Mietvertrag vereinbart ist, dann müssen die Tapeten runter.

  • Hallo Bienchen82:

    "Meine Eltern haben von Ihren Vermietern eine Kündigung erhalten, mit der Begründung sie wollen das Haus verkaufen und ohne Mieter ginge es besser..."
    - Ist kein zulässiger Kündigungsgrund.

    "Diesen Monat haben meine Eltern kurzfristig eine neue Bleibe gefunden."
    - Sie können JETZT noch zum 31.03.2015 fristgerecht selbst kündigen.

    "Meine Eltern haben daraufhin die alten Vermieter informiert, dass sie Ende des Monats ausziehen"
    - Ausziehen könne sie wann sie wollen, nur die Miete muss bis zum Mietende weitergezahlt werden.

    "... die alte Vermieterin und meint sie hätten die Kündigungsfrist nicht eingehalten!"
    - Verstehe ich nicht...

    "Muss man auch wenn man selbst gekündigt worden ist und dann auch noch aus einem Grund der so wie ich das gelesen habe eigentlich kein Kündigungsgrund ist nochmal kündigen???"
    - Ja.

    "Hat der Vermieter weiter anspruch auf Miete?"
    - Ja.

    "die Vermieterin verlangt, dass die Tapeten noch entfernt werden, da dies so im Mietvertrag steht...muss ein Mieter dem auch nachkommen, selbst wenn Ihm gekündigt wird?"
    - Ja.

  • Ihr gesetzliches Kündigungsrecht wird durch eine Kündigung des Vermieters seinerseits, unabhängig davon ob rechtens oder nicht, nicht tangiert. Für Sie also 3 Monate.

  • Zitat

    Muss man auch wenn man selbst gekündigt worden ist und dann auch noch aus einem Grund der so wie ich das gelesen habe eigentlich kein Kündigungsgrund ist

    Muß man. Denn es gibt ja keine vermieterseitige Kündigung.

    Zitat

    Und die Vermieterin verlangt, dass die Tapeten noch entfernt werden, da dies so im Mietvertrag steht...muss ein Mieter dem auch nachkommen, selbst wenn Ihm gekündigt wird?

    Was verlangt der Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist?

    Eine Vereinbarung wonach der der Mieter bei Auszug die Tapeten entfernen muß ist in aller Regel unwirksam da sie einer generellen Endrenovierung, unabhängig von einem tatsächlichen Renovierungsbedarf, gleichkommt.

    Und noch mal zum mit meißeln:

    Es gibt keine Kündigung des Vermieters!

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