Hallo zusammen,
habe vor kurzem die Nebenkostenabrechnung bekommen und habe dazu eine Frage:
Beim Einzug in die Wohnung sagte mir der Vermieter das dieses alte Haus nur einen Stromzähler hat. In dem Haus leben 3 Parteien. DG wir, EG der Vermieter und Keller auch noch jemand.
Da der Vermieter meinte das getrennte Stromzähler zu teuer zum installieren sei, da dann auch die komplette Stromleitungen erneuert werden müssten, könnte ich kein Strom selber beziehen sondern ich sollte einfach einen Betrag auf die Kaltmiete zahlen und würde somit meinen Strom zahlen.
Da ich jetzt die Nebenkostenabrechnung erhalten habe und dort der Privatstrom aufgeführt ist und ich einen Anteil davon zahlen muss bin ich gerade am überlegen ob das überhaupt rechtens ist.
Kann mir jemand die gesetzliche Lage sagen wie der Strom abgerechnet werden muss? Braucht jede Wohnung die eine Nebenkostenabrechnung erhält auch somit einen separaten Stromzähler? Und wenn nicht darf der Posten dann aufgeführt werden?
Danke schon mal im Voraus, habe leider im Netz nichts gefunden
Gruß