Beiträge von alocubano

    Wieviel bezahlst du denn pauschal für den privaten Stromverbrauch?

    natürlich zahlen wir einen Pauschalbetrag der entsprechend unserem Haushalt entspricht, einfach gesagt wir bezahlen den Strom im Monat wie von unserer letzten Wohnung.

    Aber ich bin jetzt wenigstens schon etwas weiter mit der Sache, dass in den Nebenkosten nur der Allgemeinstrom berechnet werden kann. Soweit deckt sich das auch mit anderen Nachforschungen.
    Leider kann ich erst nächste Woche mich konkret um die Sache mit Anwalt kümmern, da jetzt ja erstmal Feiertag ist :)
    Das wollte ich ja eh machen aber mir war erstmal wichtig so ne Richtung zu haben wie die Sache steht. :rolleyes:


    Jetzt passt ihm nicht, dass er den Strom bezahlen muss und er fragt nach der rechtlichen Situation.

    das stimmt soweit nicht, da ich ja den Strom monatlich schon pauschal bezahle.
    Jetzt kommt ja eine zusätzliche Forderung seitens des Mieters. Ich beanstande ja nur die zusätzliche Forderung, die ja nicht in den Nebenkostenregelungen, bzw. Betriebkostenregelungen, vereinbart wurden. Zu bezahlen ist laut Mietvertrag nur der Strom für Beleuchtung, das heißt der Strom für die Außenbeleuchtung (Allgemeinstrom).

    vielleicht anders gefragt:
    Stellen wir uns mal vor das ich hier eingezogen bin und wegen fehlendem Stromzähler für die Wohnung konnte ich mich nie bei den Stadtwerken anmelden und habe auch nie Strom an den Mieter gezahlt. Mit der Nebenkostenabrechnung finde ich den Punkt "Privatstrom" und soll dann anteilig nach qm zahlen. Darf er das machen? Der Stromzähler läuft ja auf den Vermieter. Darf er mir den Strom somit weiterverkaufen, bzw. weiterverechnen? Wir leben ja nicht in einer WG oder Wohnheim...

    vielen Dank schon mal für eure Antworten.

    Mainschwimmer: du hast völlig Recht das ich mich dazu eingelassen habe ist jetzt mein Bier und deshalb will ich das so gut wie möglich lösen :cool:
    Es gibt zwei Arten von Strom auf der Abrechnung: Allgemeinstrom und Privatstrom. Beide wurden mit der qm-Anzahl verrechnet. Soweit so gut. Meine Frage bestand darauf ob er das mit dem Privatstrom überhaupt machen darf? Ist die Abrechnung, bzw. die Position Privatstrom, korrekt? Oder darf ich als Mieter verlangen einen Stromzähler einbauen zu lassen auf Kosten des Vermieters?
    Mal davon abgesehen wie er mit einem Stromzähler einmal den Privatstrom und den Allgemeinstrom ablesen will...

    Berny: Genau es wurde mündlich, 3 Personen waren insgesamt anwesend, ein pauschaler Preis für den Strom vereinbart der auf die Kaltmiete draufgemacht wurde.

    Mich beschäftigen somit zwei Fragen:
    Ist die Abrechnung gültig?
    Wenn die Abrechnung an sich korrekt ist, wurde es aber mündlich vereinbart das der Strom so eigentlich schon abbezahlt ist. Somit könnte ich diesen Posten rauslöschen lassen?

    Gruß

    Hallo zusammen,

    habe vor kurzem die Nebenkostenabrechnung bekommen und habe dazu eine Frage:

    Beim Einzug in die Wohnung sagte mir der Vermieter das dieses alte Haus nur einen Stromzähler hat. In dem Haus leben 3 Parteien. DG wir, EG der Vermieter und Keller auch noch jemand.
    Da der Vermieter meinte das getrennte Stromzähler zu teuer zum installieren sei, da dann auch die komplette Stromleitungen erneuert werden müssten, könnte ich kein Strom selber beziehen sondern ich sollte einfach einen Betrag auf die Kaltmiete zahlen und würde somit meinen Strom zahlen.

    Da ich jetzt die Nebenkostenabrechnung erhalten habe und dort der Privatstrom aufgeführt ist und ich einen Anteil davon zahlen muss bin ich gerade am überlegen ob das überhaupt rechtens ist.

    Kann mir jemand die gesetzliche Lage sagen wie der Strom abgerechnet werden muss? Braucht jede Wohnung die eine Nebenkostenabrechnung erhält auch somit einen separaten Stromzähler? Und wenn nicht darf der Posten dann aufgeführt werden?

    Danke schon mal im Voraus, habe leider im Netz nichts gefunden

    Gruß

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