Guten Abend,
ich habe seid Ende 2013 einen bestehenden Mietvertrag auf meinen Namen laufen. Ich habe in der Wohnung mit meinem Freund gelebt, der sich allerdings im Moment in Australien befindet. Ich hatte mit meine Vermieterin besprochen, dass ich während der Zeit, in der sich mein Freund im Ausland befindet, einen Mitbewohner haben werde. Mit meinem Mitbewohner habe ich mündlich vereinbart (aber auch schriftliche Nachweise, wenn auch nicht innerhalb eines Vertrages), dass er bei mir bis zu einem Jahr wohnen kann, bis mein Freund wieder zurück kommt. Mein Freund hat nun angekündigt, das er im März, spätestens April, wieder kommen wird und dementsprechend habe ich meinem Mitbewohner drei Monate im Voraus schriftlich gekündigt. Er hatte dann gemeint, ob es auch okay wäre, wenn er bereits im Februar gehen würde, falls er eine Wohnung in Aussicht hätte und ich meinte das wäre okay. Jetzt hat er mir allerdings heute geschrieben, dass er bereits am 10.1 ausziehen wird und er mir natürlich noch einen angemessen Teil an der Monatsmiete vom Januar bezahlen wird. Wie sieht das rein rechtlich aus? Steht mir nicht eigentlich die Miete bis März zu oder kann ich es wenigstens durchsetzen, dass er mir die volle Monatsmiete vom Januar schuldet, da er mir erst 12 Tage im Voraus bescheid gegeben hat, dass er ausziehen wird? Immerhin hatte ich ihm volle drei Monate Zeit gelassen und er lässt mich jetzt auf fast drei Monaten sitzen!
Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe!!!!