Untermieter will vor Ablauf meiner Kündigungsfrist ausziehen

  • Guten Abend,

    ich habe seid Ende 2013 einen bestehenden Mietvertrag auf meinen Namen laufen. Ich habe in der Wohnung mit meinem Freund gelebt, der sich allerdings im Moment in Australien befindet. Ich hatte mit meine Vermieterin besprochen, dass ich während der Zeit, in der sich mein Freund im Ausland befindet, einen Mitbewohner haben werde. Mit meinem Mitbewohner habe ich mündlich vereinbart (aber auch schriftliche Nachweise, wenn auch nicht innerhalb eines Vertrages), dass er bei mir bis zu einem Jahr wohnen kann, bis mein Freund wieder zurück kommt. Mein Freund hat nun angekündigt, das er im März, spätestens April, wieder kommen wird und dementsprechend habe ich meinem Mitbewohner drei Monate im Voraus schriftlich gekündigt. Er hatte dann gemeint, ob es auch okay wäre, wenn er bereits im Februar gehen würde, falls er eine Wohnung in Aussicht hätte und ich meinte das wäre okay. Jetzt hat er mir allerdings heute geschrieben, dass er bereits am 10.1 ausziehen wird und er mir natürlich noch einen angemessen Teil an der Monatsmiete vom Januar bezahlen wird. Wie sieht das rein rechtlich aus? Steht mir nicht eigentlich die Miete bis März zu oder kann ich es wenigstens durchsetzen, dass er mir die volle Monatsmiete vom Januar schuldet, da er mir erst 12 Tage im Voraus bescheid gegeben hat, dass er ausziehen wird? Immerhin hatte ich ihm volle drei Monate Zeit gelassen und er lässt mich jetzt auf fast drei Monaten sitzen!

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe!!!!


  • Mit meinem Mitbewohner habe ich mündlich vereinbart (aber auch schriftliche Nachweise, wenn auch nicht innerhalb eines Vertrages), dass er bei mir bis zu einem Jahr wohnen kann, bis mein Freund wieder zurück kommt.


    Ein unbefristetere Vertrag also.

    Zitat

    .... und dementsprechend habe ich meinem Mitbewohner drei Monate im Voraus schriftlich gekündigt.


    Richtig!

    Zitat

    Er hatte dann gemeint, ob es auch okay wäre, wenn er bereits im Februar gehen würde, falls er eine Wohnung in Aussicht hätte und ich meinte das wäre okay.
    Jetzt hat er mir allerdings heute geschrieben, dass er bereits am 10.1 ausziehen wird und er mir natürlich noch einen angemessen Teil an der Monatsmiete vom Januar bezahlen wird. Wie sieht das rein rechtlich aus? Steht mir nicht eigentlich die Miete bis März zu oder kann ich es wenigstens durchsetzen, dass er mir die volle Monatsmiete vom Januar schuldet, da er mir erst 12 Tage im Voraus bescheid gegeben hat, dass er ausziehen wird?

    Sofern es kein möbiliertes Zimmer ist, ist auch er an die 3-monatige Kündigungsfrist gebunden.

    Über die moralischen Qualitäten von euch beiden erlaube ich mir eine Meinung zu haben.

  • Vielen Dank für deine Antwort!

    Es ist möbiliert, dementsprechend gilt ja dann die Regelung mit 15.1 bis zum
    Monatsende oder? Sprich er kann erst bis 15.1 kündigen auf Ende Januar oder?
    Dann steht mir die Miete für Januar ja noch zu oder?

    Was meinst du mit über die moralischen Qualitäten erlaubst
    du dir eine Meinung?


  • Es ist möbiliert, dementsprechend gilt ja dann die Regelung mit 15.1 bis zum
    Monatsende oder? Sprich er kann erst bis 15.1 kündigen auf Ende Januar oder?

    Dann steht mir die Miete für Januar ja noch zu oder?

    Ja!................

  • Hallo,

    da ich ein ähnliches Problem habe, schreibe ich in dieses Thema rein. Folgende Situation...

    Hauptmieter A mietet eine Wohnung bei Hausverwaltung X.
    Hauptmieter A hat beschlossen, ein leeres Zimmer in der Wohnung an B unterzuvermieten.
    Zwischen A und B ist ein Untermietvertrag zustande gekommen, der besagt, dass B vom 1.10.2014 bis 31.3.2015 zur Untermiete bei A wohnen darf, und der Untermietvertrag ggf. danach verlängert wird.
    Am 12.01.2015 hat Hauptmieter A dem Untermieter B ein Schreiben vorgelegt, in dem steht, dass der Untermietvertrag danach nicht verlängert wird. A und B vertragen sich nicht, weswegen B jetzt am liebsten so schnell wie möglich ausziehen möchte, was auch im mündlich ausgedrückten Interesse von A wäre. Jedoch verlangt A die Zahlung der Miete bis zum 31.03.2015. Angenommen, B würde jetzt am 01.02. ausziehen weil er eine neue WG gefunden hat, müsste er theoretisch noch zahlen oder? Hauptmieter A hat der Hausverwaltung X nicht mitgeteilt, dass er untervermietet. Ist der Untermietvertrag dann überhaupt legal?

  • der Untermietvertrag ist legal. Dem A könnte jedoch von X gekündigt werden, da eine Untervermietung erlaubnispflichtig ist.

    Auch ist die Befristung des Untermietvertrages nicht wirksam, da die Befristung bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, die hier nicht vorliegen (bspw. muss der Grund für die Befristung genannt werden). So dann liegt hier ein unbefristetes MV zw. A und B vor. Dieses MV kann durch einen Aufhebungsvertrag oder durch eine Kündigung einer der beiden Parteien beendet werden. B hat eine 3 monatige Frist, A hat 3 + 3 Monate Frist, falls A die Kündigung nicht nach den gesetzl. Regelungen begründen kann.

    Auch kommt hinzu, dass wenn A dem B das Besitzrecht ab dem 01.02. entzieht, der B nicht mehr zur Zahlung der Miete verpflichtet ist. Mieter haben nur Miete zu zahlen, wenn der Vermieter dem Mieter das Besitzrecht an der Mietsache einräumt.

    Daraus folgt, A sollte froh sein, wenn B frühzeitig und selbstständig auszieht und A sollte auch nur Miete bis zum Auszug des B verlangen. A wird für mehr auch keine rechtl. Handhabe haben.

  • dselwyn,
    die der Verwirrung dienenden Buchstaben kannste uns gerne ersparen.
    Also, zur Verdeutlichung:
    Der M hat ohne Kenntnis des VM untervermietet. Untervermietungen bedürfen zwingend der Zustimmung des VM - aber sei es drum.
    Der "Unter"mieter hat gemietet für die Zeit vom 1.10.2014 bis 31.3.2015, also ein Zeitmietvertrag. Bis dahin hat der "Unter"mieter auch die Miete zu zahlen, es sei enn, beide Parteien schliessen vorher einen Aufhebungsvertrag zu einem beliebigen früheren Termin ab.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (13. Januar 2015 um 16:44)

  • Hallo,
    danke für die Antworten. Da ist der Untermieter ja in einer sehr verzwickten Lage. Der Hauptmieter möchte, dass er nach der Frist auszieht, weil es zwischen den beiden Differenzen gegeben hat. Da er den Untermieter loswerden möchte, hat er den Untermietvertrag nicht verlängert. Tatsächlich beruht die Abneigung mittlerweile auf beiden Seiten, weswegen der Untermieter sogar schon zum 1.2. ausziehen würde, da er bereits eine neue WG in Aussicht hätte. Der Hauptmieter verweigert sich nun aber einem Aufhebungsvertrag, weil er den Untermieter lieber noch bis 31.3. ertragen würde, anstatt die nächsten beiden Monate die Miete alleine zu zahlen. Einen Nachmieter möchte der Hauptmieter nicht, weil er danach die Wohnung wieder alleine bewohnen möchte. Gibt es denn irgendetwas, was der Untermieter tun kann, um vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen? (Die Miete kann sich der Hauptmieter durchaus alleine leisten, will er ja auch. Dem Aufhebungsvertrag verweigert er sich einfach aus Prinzip, weil er hofft, dass der Untermieter trotzdem auszieht und er ihn dann "erpressen" kann, trotzdem weiterzuzahlen, weil es ja so im Untermietvertrag drinsteht).

  • Dem Aufhebungsvertrag verweigert er sich einfach aus Prinzip, weil ...


    es sich sie offensichtlich darum dreht sich gegenseitig das Leben zu erschweren - und ich aus Prinzip mich zukünftig aus diesem unseligen Thread abmelden werde.

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