Hallo,
mein Vermieter möchte eine Änderung an meiner Wohnung vornehmen.
Es geht sich darum, wir haben eine Wohnung von über 110 qm2.
Beim Betreten der Eingangstür kommt man in einen kleinen Flur mit Treppe und einer weiteren Tür. Diese verbindet unsere Wohnung mit der des Vermieters. Die Treppe führt direkt in unsere Wohnung, der untere Flur gehört auch zu unserer Wohnung, ist also mit in den 110 qm2 berechnet. Die Verbindungstür im Flur ist meistens abgeschlossen, da wir nicht möchten, dass Fremde unsere Wohnung betreten.
Jetzt hat unser Vermieter uns darauf angesprochen eine Schiebetür in unseren Flur einzubauen, damit wir eine abgeschlossene Wohnung haben und die Verbindungstür aufbleiben kann. Wir sind damit allerdings nicht einverstanden. Wir nutzen den Flur nämlich für das Katzenklo, einen Schuhschrank und einen Spiegel.
Ich habe mir bereits unseren Mietvertrag durchgelesen, werde da aber leider nicht schlau draus.
Darf unser Vermieter einfach eine Tür in unseren Flur einbauen?
Ich danke schon mal im Voraus für eure Antworten!
Ich hoffe, man kann mein Problem einigermaßen gut nachvollziehen, gutes Erklären und Beschreiben gehört leider nicht zu meinen Stärken. ![]()