Vermieter will Wohnung verändern

  • Hallo,

    mein Vermieter möchte eine Änderung an meiner Wohnung vornehmen.

    Es geht sich darum, wir haben eine Wohnung von über 110 qm2.
    Beim Betreten der Eingangstür kommt man in einen kleinen Flur mit Treppe und einer weiteren Tür. Diese verbindet unsere Wohnung mit der des Vermieters. Die Treppe führt direkt in unsere Wohnung, der untere Flur gehört auch zu unserer Wohnung, ist also mit in den 110 qm2 berechnet. Die Verbindungstür im Flur ist meistens abgeschlossen, da wir nicht möchten, dass Fremde unsere Wohnung betreten.
    Jetzt hat unser Vermieter uns darauf angesprochen eine Schiebetür in unseren Flur einzubauen, damit wir eine abgeschlossene Wohnung haben und die Verbindungstür aufbleiben kann. Wir sind damit allerdings nicht einverstanden. Wir nutzen den Flur nämlich für das Katzenklo, einen Schuhschrank und einen Spiegel.

    Ich habe mir bereits unseren Mietvertrag durchgelesen, werde da aber leider nicht schlau draus.

    Darf unser Vermieter einfach eine Tür in unseren Flur einbauen?

    Ich danke schon mal im Voraus für eure Antworten!

    Ich hoffe, man kann mein Problem einigermaßen gut nachvollziehen, gutes Erklären und Beschreiben gehört leider nicht zu meinen Stärken. :o

  • Zitat

    gutes Erklären und Beschreiben gehört leider nicht zu meinen Stärken.


    Stimmt!
    Aber was ist das für ein Haus? Zweifamilienhaus? Doppelhaus? Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?

  • [I]§ 555d BGB Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
    (1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden.
    (2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist.......

    (3) Der Mieter hat dem Vermieter Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitzuteilen. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Modernisierungsankündigung den Vorschriften des § 555c entspricht.

    .................

    "Wir sind damit allerdings nicht einverstanden. Wir nutzen den Flur nämlich für das Katzenklo, einen Schuhschrank und einen Spiegel."

    Ob das einen Härtefall darstellt, wage ich stark zu bezweifeln.

  • Stimmt!
    Aber was ist das für ein Haus? Zweifamilienhaus? Doppelhaus? Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung?

    Entschuldigung, es ist auch etwas kompliziert. :(

    Es wohnen 3 Parteien in dem Haus, jedoch ist es ein eingetragenes Zweifamilienhaus, da unsere Wohnung noch nicht separat eingetragen wurde. So der Vermieter.

    @ Kolinum

    Danke für deine ausführliche Antwort.

    Ja gut, das mit dem Schrank und dem Katzenklo ist auch keine Härte. Nur könnte man durch Anbringen einer Tür Möbel und Sonstiges nicht mehr in die Wohnung tragen.

    Bzgl. der Energieeinsparung. Gehört da auch das Fehler einer Heizung hinzu? Mein Mann hat mich nämlich darauf hingewiesen, dass wir dann in unserem unteren Flurbereich nicht mehr Heizen können und die Kälte von unten nach oben in unsere Wohnung zieht, da wir keine Heizung in der ersten Etage haben. Nur in den einzelnen Räumen und in dem offenen Wohnbereich im zweiten Stock.

  • Hallo Karin,

    das bringt doch alles garnicht weiter.
    M.E. sind die mietrechtlichen Kriterien:
    Haus hat mehr als zwei Wohnungen, von denen eine vom VM selbst bewohnt wird?
    Du hast eine nur Dir/Euch zur Verfügung stehende abgeschlossene Wohnung?
    Würde durch die vom VM angedachten Umbauten Eure Wohnung tangiert? Ich nehme an, ja. Also wäre Euer explizites Einverständnis zwingend erforderlich.

    "Bzgl. der Energieeinsparung. Gehört da auch das Fehler [oder Fehlen?] einer Heizung hinzu? Mein Mann hat mich nämlich darauf hingewiesen, dass wir dann in unserem unteren Flurbereich nicht mehr Heizen können und die Kälte von unten nach oben in unsere Wohnung zieht, da wir keine Heizung in der ersten Etage haben. Nur in den einzelnen Räumen und in dem offenen Wohnbereich im zweiten Stock."
    - Verschlechterungen der Wohnqualität habt Ihr sowieso keinesfalls zu akzeptieren. Ich würde mit dem VM im Beisein eines neutralen Fachmanns die geplante Aktion ausgiebig besprechen, wer die Kosten trägt, inwiefern sich Eure Nettomiete (der Wohnwert!) und die Betriebskosten verändern.
    Vielleicht fallen den anderen mietrechtlichen Helferlein auch noch Ideen ein...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (30. Dezember 2014 um 14:52)

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