Winterdienst bei Mehreinheiten-Haus mit teilw. gewerblicher Nutzung

  • Hallo zusammen.
    Folgende Frage einer möglichen Konstellation stellt sich, die ich bislang nicht aus anderen Quellen eindeutig beantworten kann.

    Mal angenommen es existiert ein 3-Einheiten-Haus. Das Erdgeschoss ist fest an einen Mieter vermietet. Im Obergeschoss befinden sich 2 Ferienwohnungen, die durch den Vermieter betrieben werden.
    Im Mietvertrag der Erdgeschoßwohnung steht die Klausel "Die Gartenpflege und Winterdienst sind vom Mieter zu verrichten."

    Folgende Fragen stellen sich in dem Zusammenhang:
    1. Entlastet die Klausel den Vermieter mit den 2 gewerblich genutzten Einheiten im Obergeschoß vollständig von seiner Winterdienstpflicht und überträgt sie sämtlich auf den Erdgeschossmieter oder muss der Winterdienst in dieser Konstellation durch beide Parteien in Absprache erfolgen?
    2. Fehlt in der Klausel das Wort "ausschließlich", um nur die Erdgeschossmieter zum Winterdienst einzuteilen?
    3. Wird die Pflicht gegebenfalls auch auf Feriengäste übertragen, da eine ausschließliche Übertragung auf nur 1 von 3 möglichen Mietern/Feriengastparteien nicht verhältnismäßig ist?

    Vielen Dank vorab für die Bewertung der Fragestellung.

  • Wenn es eine Hausordnung wäre würden die darin enthaltenen Regeln für alle gelten.
    So ist es aber eine Individualvereinbarung im Mietvertrag und demnach gültig. Meine Ansicht.

  • Im Mietvertrag der Erdgeschoßwohnung steht die Klausel "Die Gartenpflege und Winterdienst sind vom Mieter zu verrichten."


    Auch ich halte diese Vereinbarung für bindend.

  • Hallo,

    sehe ich genauso. Das mit der nicht verhältnismäßigen Übertragung auf nur eine Partei, bezieht sich auf eine Übertragung per Hausordnung. Ihr habt es allerdings vertraglich vereinbart.

    Selbst wenn der Vermieter es auf alle Mieter übertragen müßte, würde er keine andere Wahl haben, als Gartenpflege und Winterdienst an eine Firma zu vergeben. Diesen müßtet ihr dann anteilig über die Betriebskosten zahlen. Ihr müßt euch überlegen, ob das wirklich besser wäre.

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    um den Winterdienst auf den Mieter abwälzen zu können bedarf es einer mietvertraglichen Regelung, insbesondere mit Hinweis auf eine gegebene Hausordnung, in dieser oder im Mietvertrag muss geregelt sein, wann, wie oft, zu welchen Zeiten der Mieter und wo genau den Winterdienst zu verrichten hat.

    Nur einen Mieter mit dem Winterdienst zu verdonnern halte ich für schlichtweg nichtig.

    Zur Frage der Haftung gilt noch zu sagen, der Vermieter kann sich keineswegs blindlinks auf die vertragliche Regelung verlassen, er ist insbesondere zur Überwachung der Durchführung verpflichtet, macht er das nicht und es kommt zu einem Unfall, ist er genauso haftbar wie der ausführende selbst.

    Gruß

    BHShuber

  • BHShuber

    Wie überwacht ein VM die Durchführung der Arbeiten, wenn er z.B 300 km weit entfernt wohnt?

    Hallo,

    das ist nun wirklich nicht das Problem des Mieters!

    Dann muss jemand mit der Überwachung beauftragt werden.

    Gruß

    BHShuber

  • Dann muss jemand mit der Überwachung beauftragt werden.

    Natürlich, und wer überwacht, dass der Überwacher seine Überwachung durchführt? Der eigens beauftragte Überwacher des Überwachers???

    Warum soll eine solche Individualvereinbarung im Vertrag nicht bindend sein?

    Der Mieter hat den Vertrag so unterschrieben - es hat ihn ja wohl niemand mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen...

  • Natürlich, und wer überwacht, dass der Überwacher seine Überwachung durchführt? Der eigens beauftragte Überwacher des Überwachers???

    Warum soll eine solche Individualvereinbarung im Vertrag nicht bindend sein?

    Der Mieter hat den Vertrag so unterschrieben - es hat ihn ja wohl niemand mit vorgehaltener Waffe dazu gezwungen...

    Hallo,

    die Voraussetzungen um wirksam den Winterdienst auf den Mieter abzuwälzen sind unzweideutig, siehe hier:

    Der Eigentümer selbst ist aber nur dann selbst von der Haftung befreit, wenn er die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes durch den Mieter regelmäßig überwacht und kontrolliert.

    Kalt erwischt: Winterdienst als Pflichtprogramm f

    Gruß

    BHShuber

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