Hallo zusammen.
Folgende Frage einer möglichen Konstellation stellt sich, die ich bislang nicht aus anderen Quellen eindeutig beantworten kann.
Mal angenommen es existiert ein 3-Einheiten-Haus. Das Erdgeschoss ist fest an einen Mieter vermietet. Im Obergeschoss befinden sich 2 Ferienwohnungen, die durch den Vermieter betrieben werden.
Im Mietvertrag der Erdgeschoßwohnung steht die Klausel "Die Gartenpflege und Winterdienst sind vom Mieter zu verrichten."
Folgende Fragen stellen sich in dem Zusammenhang:
1. Entlastet die Klausel den Vermieter mit den 2 gewerblich genutzten Einheiten im Obergeschoß vollständig von seiner Winterdienstpflicht und überträgt sie sämtlich auf den Erdgeschossmieter oder muss der Winterdienst in dieser Konstellation durch beide Parteien in Absprache erfolgen?
2. Fehlt in der Klausel das Wort "ausschließlich", um nur die Erdgeschossmieter zum Winterdienst einzuteilen?
3. Wird die Pflicht gegebenfalls auch auf Feriengäste übertragen, da eine ausschließliche Übertragung auf nur 1 von 3 möglichen Mietern/Feriengastparteien nicht verhältnismäßig ist?
Vielen Dank vorab für die Bewertung der Fragestellung.