Stromzähler

  • Guten Morgen -
    bin seit heute neu im Forum und brauche gleich Eure Hilfe !
    Ich habe vor 14 Tagen eine neue Wohnung gefunden und auch einen Mietvorvertrag unterzeichnet damit ich die alte Wohnung kündigen konnte.Die Miete beinhaltet Strom und Heizkosten.
    Was ich gestern mit Entsetzen feststellte- der Strom-Sicherungskasten ist in der anderen Haushälfte.
    3 einfache Drehsicherungen sind für meine Wohnung da und KEIN Sicherungsschalter.
    Nun habe ich natürlich Bauchschmerzen.Ist das nicht Pflicht das man den Sicherungskasten erreichen kann. Die Nachbarn können ja mal nicht erreichbar sein.
    Er, der Vermieter hat auch bisher keinen Energiepass vorgelegt.
    Das blöde ist- ich mag die Wohnung und meine Alte ist gekündigt und der Nachmieter ist schon gefunden.
    Puh- das macht jetzt doch Angst- muß gestehen- bei der Wohnungsbesichtigung habe ich an ganz viele Dinge gedacht, aber daran nicht. Da wäre ich nie draf gekommen, das ist für mich so selbstverständlich.

    Wünsch Euch frohe Feiertage

    Margarete

  • Zitat

    Die Miete beinhaltet Strom und Heizkosten.


    Miete, in denen bereits die Heizkosten enthalten sind, ist in Deutschland lat Heizkostenverordnung nur noch erlaubt, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt und es keine weitere Wohnung gibt. Also für eine typische Einliegerwohnung.

    Zitat

    Ist das nicht Pflicht das man den Sicherungskasten erreichen kann.


    Nö! Und solche Dinge schaut man sich an, bevor man den Vertrag unterschreibt.

    Zitat

    Er, der Vermieter hat auch bisher keinen Energiepass vorgelegt.


    Auch das erledigt man vorher.

    Zitat

    das ist für mich so selbstverständlich.


    Das kann man aber nur bei einer Wohnung aus den letzten 40 Jahren voraussetzen. Die von dir angemietete Hütte scheint aber älter zu sein, oder der Vermieter hat das Haus nach Feierabend als Laie gebaut.

  • Was ich gestern mit Entsetzen feststellte- der Strom-Sicherungskasten ist in der anderen Haushälfte.
    3 einfache Drehsicherungen sind für meine Wohnung da und KEIN Sicherungsschalter. Wünsch Euch frohe Feiertage.


    Hallo Margarete, beim Altbau nennt sich das Bestandsschutz. Wenn der VM i.O. ist, sehe ich da kein Problem. Auch Dir ein Frohes!

  • Miete, in denen bereits die Heizkosten enthalten sind, ist in Deutschland lat Heizkostenverordnung nur noch erlaubt, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt und es keine weitere Wohnung gibt. Also für eine typische Einliegerwohnung.

    Nö! Und solche Dinge schaut man sich an, bevor man den Vertrag unterschreibt.

    Auch das erledigt man vorher.

    Das kann man aber nur bei einer Wohnung aus den letzten 40 Jahren voraussetzen. Die von dir angemietete Hütte scheint aber älter zu sein, oder der Vermieter hat das Haus nach Feierabend als Laie gebaut.

    Hallo Mainschwimmer- Das Haus ist über 40 Jahre alt und vorher hat der Vermieter darin gewohnt.Natürlich hast du recht, das klärt man vorher. Leider hatte ich das einfach nicht auf dem Schirm, da war wohl zu selbst verständlich für mich. So etwas habe ich in meinem langen Leben noch nicht erlebt.

  • Doch!!!! Das ist ja mein Bauchweh ! Die Wohnung bewohnt die Exfrau meines Vermieters. Denke mal, am Anfang haben die Beiden das ganze Haus bewohnt. Habe mir vorgenommen, nach den Feiertagen mich bei der betr.Nachbarin vorzustellen und auch meinen Vermieter um ein Gespräch bitten.

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