Reparaturklausel bei mehreren Reparaturen

  • Hallo!

    Ich wohne seit etwas über einem Jahr in einer 2-Zimmer Mietwohnung in der am laufenden Band irgendwelche Sachen kaputt gehen. In meinem Mietvertrag steht, dass ich im Einzelfall bei Kosten bis zu 80€ für Reparaturen tragen muss und im Jahr max. 360€. Mittlerweile haben so einige Dinge den Geist aufgegeben. Dazu zählen:

    • Rolladen: Der Rückhalt beim Aufrollen ist defekt und der Rolladen lässt sich nicht mehr nach oben ziehen
    • Wasserhahn: In der Küche habe ich einen Drehbaren Wasserhahn bei dem gebrochen ist - Wasser läuft nicht aus, jedoch hängt der Wasserhahn schief
    • Fenster: Das Fenster im Schlafzimmer lässt sich nicht auf Kipp öffnen
    • Badezimmerlüftung: Die Badezimmerlüftung ist infolge eines Wespennestes kaputt gegangen
    • Backofen: Aus meinem Backofen kommt beim Einschalten ein fieser verbrannter Plastikgeruch und Qualm

    Ich muss sagen, dass ich an keinem der Schäden verantwortlich bin. Deshalb bin ich auch nicht unbedingt bereit dafür Geld auszugeben. Aber wie sieht das im Einzelfall aus? Wird das selber Hand anlegen erwartet? Ich bin handwerklich gar nicht begabt und kann keine dieser Mängel selbst beheben, es müsste also jeweils ein Fachmann kommen. Und schon dort werden wohl Personalkosten und Material die 80€ deutlich übersteigen nehme ich an. Den Wasserhahn tausche ich aus versicherungstechnischen Gründen nicht selbst aus.

    Soll ich eine Mängel-Liste an meinen Vermieter senden und der muss sich damit beschäftigen? Er vertröstet mich häufig. Das Fenster im Schlafzimmer ist seit meinem Einzug letztes Jahr im August defekt und angeblich ist der Fensterbauer seit über einem Jahr permanent ausgebucht. Wie verhalte ich mich hier richtig?

    Danke im Voraus

    Christopher

  • Christopher2604:

    "Rolladen: Der Rückhalt beim Aufrollen ist defekt und der Rolladen lässt sich nicht mehr nach oben ziehen"
    - Dürfte m.E. unter die Kleinreparaturklausel fallen, falls Instandsetzung über 80€ kosten würde.

    "Wasserhahn: In der Küche habe ich einen Drehbaren Wasserhahn bei dem gebrochen ist - Wasser läuft nicht aus, jedoch hängt der Wasserhahn schief"
    - Dito.

    "Fenster: Das Fenster im Schlafzimmer lässt sich nicht auf Kipp öffnen"
    - Dito.

    "Badezimmerlüftung: Die Badezimmerlüftung ist infolge eines Wespennestes kaputt gegangen"
    - VM-Angelegenheit.

    "Backofen: Aus meinem Backofen kommt beim Einschalten ein fieser verbrannter Plastikgeruch und Qualm
    - VM-Angelegenheit.

    "Ich muss sagen, dass ich an keinem der Schäden verantwortlich bin."
    - Natürlich...

    "Soll ich eine Mängel-Liste an meinen Vermieter senden und der muss sich damit beschäftigen?"
    - Ich würde es machen und die Reaktion abwarten.

  • Hallo Christopher,

    bei einigen der Schäden würde die Kleinreparaturklausel greifen, wenn der Schaden unter 80 Euro liegt. Berny hat das gut ausgezählt, nut beim Ofen würde ich nicht zwingend von Vermieterangelegneheit ausgehen. Für mich klingt das eher nach einer fälligen Grundreinigung.

    Natürlich mußt du die Schäden dem Vermieter melden, sonst kann er nichts machen. Es ist auch nicht so, dass du den Handwerker beauftragen mußt, sondern das macht in jeden Fall der Vermieter. Greift die Kleinreparaturklausel, kann er den Betrag auf dich abwälzen.

    Es kommt dabei nicht wirklich darauf an, wer für den Schaden verantwortlich ist. Ausschlaggebend ist dass du eine formal korrekte Kleinreparaturklausel in deinem Vertrag hast (sieht aber so aus) und dass zu Zugriff auf die defekten Teile hast.

    Gruss
    H H

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