Beiträge von Michalu

    Vielen Dank für die Antworten.

    Ich werde morgen nochmal die Unterlagen einstellen da ich Unterwegs bin. 40€ sind sicher wenig ja, aber darf ein Vermieter einfach irgendeinen Betrag in den Nebenkosten eintragen ?! Ich als Mieter kann ja nicht wissen was das Objekt eigentlich kostet und hab auch keinen Einblick in örtliche Gegenheiten.

    Man könnte ja somit eine Wohnung lukrativer machen und den Mieter damit ins offene Messer laufen lassen. Unterschrieben hat er ja längst. Fällt sowas nicht fast unter sittenwidrig oder sagt man hier "Da ist der Mieter selber doof" ? Zumal hier eben noch dazukommt das es das erste Mal ist. Es ist zwar sein gutes Recht seine Kosten weiterzugeben, aber ein ungutes Gefühl bleibt trotzdem.

    Gruß Micha

    Hallo liebe Community,

    ich habe vor einigen Tagen meine Betriebskostenabrechnung bekommen. Dazu muss ich sagen das es sowas in dieser Form bei mir im Haus noch nie gegeben hat (zumindest nicht in so einem Maß).

    Ich soll nun für eine 35m² große Wohnung 720€ nachbezahlen. Ich hab einen ganz normalen Bruttomietvertrag abgeschlossen in der Ausschlüsselung steht jetzt jedoch das der Vermieter einfach mal davon ausgeht das ich 0€ Heizkosten bezahlt hätte und die 40€ Nebenkosten ja nur Betriebskostenanteil wären. Wo auch noch ein Hausmeister aufgeführt ist den es nicht gibt.

    Nur nochmal kurz ich wohne seit 3 Jahren hier und bisher war immer alles ok, also keine Regelung über externen Anbieter etc..

    Ich hab allerdings noch Glück gehabt. Meine Untermieter sollen für eine 50m² große Wohnung satte 1900€ nachzahlen.

    Jetzt nochmal konkret zu meinen Fragen:

    1.) Nebenkosten enthalten doch immer Betriebs- und Heizkosten. Wenn ich einen Bruttomietvertrag abschließe dann müssen doch die Anteile gerecht verteilt sein. Alles andere wäre doch absolut link oder ?!? Zumal ich garnicht versteh was das jetzt aufeinmal soll.

    2.) Darf er in den Beriebskosten einen Hausmeister angeben den es nicht gibt ?

    3.) Kann sich die Hausgemeinschaft einen gemeinsamen Anwalt nehmen ?

    4.) Zahlungsfrist ist der 27.12.14. Der Brief ist am 19.12 eingegangen. Das ist doch keine gesetzliche Zahlungsfrist oder ?

    Ich hab einfach das Gefühl irgendwas läuft hier absolut nicht rechtens.

    Liebe Grüße
    Micha

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