Klauseln im Mietvertrag: bei Ende Mietverhältnis Böden und Tapeten entfernen

  • Hallo zusammen,

    gerade beschäftigen wir uns mit unserem Mietvertrag, da wir fristgerecht unser Mietverhältnis kündigen möchten.

    Nun ist in unserem Standard Wohnungs-Einheitsmietvertrag handschriftlich ergänzt, dass die Wohnung ohne Tapeten und Fußböden vemietet wird und dass sie ebenso zurückzugeben ist.

    Ist das rechtswirksam?

    Wir haben die Böden und Tapeten vom Vormieter übernommen, teilweise gestrichen/neu tapeziert und Teppich gegen Laminat ausgetauscht.

    Unter dem Punkt "Schönheitsreparaturen" sind keine Angaben gemacht, ob Mieter oder Vermieter diese durchzuführen hat.

    Können wir ohne das Abnehmen der Tapeten und ohne Entfernung der Fußböden ausziehen?

    Ich bedanke mich für eure Rückmeldungen.

    Herzliche Grüße

  • Schnubbels:

    "Nun ist in unserem Standard Wohnungs-Einheitsmietvertrag handschriftlich ergänzt, dass die Wohnung ohne Tapeten und Fußböden vemietet wird und dass sie ebenso zurückzugeben ist."
    - Halte ich für eine rechtswirksame Individualvereinbarung. Jedoch, dass eine Wohnung keine Fussböden haben soll, gibt mir doch zu denken...

    "Wir haben die Böden und Tapeten vom Vormieter übernommen, teilweise gestrichen/neu tapeziert und Teppich gegen Laminat ausgetauscht."
    - Ist unrelevant, im Verhältnis zu Eurem VM.

    "Können wir ohne das Abnehmen der Tapeten und ohne Entfernung der Fußböden ausziehen?"
    - Ich würde das nicht tun, sondern die Mietsache vertragsgemäss zurückgeben..

  • Der Vermieter kann Rückbau fordern, sofern diese ohne sein Einverständnis erfolgt sind.
    Da Sie diese vom Vormieter übernommen haben sind Sie jetzt für den Rückbau verantwortlich.
    Das haben Sie auch so unterschrieben und wie schon richtig gesagt wurde ist das eine Individualvereinbarung und damit rechtens.

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