Heiz- und Nebenkostenabrechnung

  • Liebe Forumsmitglieder,

    Ich habe momentan etwas Ärger mit meinem Vermieter was hauptsächlich dadurch zu Stande kam dass ich bei der Heiz- und Nebenkostenabrechnung Rückfragen hatte. So wurde ich zu einer Nachzahlung aufgefordert. Allerdings war auf der Originalrechnung für Heizkosten ein Abrechnungszeitrum angegeben, von dem ich 3 Monate noch gar nicht in der Wohnung gewohnt habe. Der Vermieter behauptet dies sei trotzdem schon berücksichtigt und es gab eine Zwischenablesung. Zudem hätte der Vormieter gar nicht mehr in der Wohnung gewohnt. Ist dies so gängig oder kann ich hier eine Rechnung einfordern, auf der explizit der von mir bewohnte Zeitraum ersichtlich ist? Ebenso verwirrend finde ich die restlichen Nebenkosten, da diese ja normal für ein ganzes Jahr abgerechnet werden, diese mir jetzt aber nur für den bewohnten Zeitraum (9 Monate, also auch nur 9 Monate Vorauszahlung) in Rechnung gestellt werden. Wie kann ich nachvollziehen dass diese Kosten nicht für das ganze Jahr gelten und mir der Anteil vom Vormieter mitbelastet wird? Kann ich hier Belege zu den einzelnen Beträgen anfordern?

    Der Vermieter hat mir eine Frist von 1 Woche für die Nachzahlung gesetzt. Am Dienstag haben wir einen Termin vereinbart wo mir diese Fragen erläutert werden sollen. Aber ich bin mir sicher dass keine Rechnungen vorgelegt werden. Wie soll ich hier reagieren?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    h2sio4

  • Heiz- und Nebenkostenabrechnungen werden immer für den Zeitraum von 12 Monaten erstellt. Das kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht.

    Aus der Rechnung sollte zum einen der Abrechnungszeitraum (12 Monate), zum anderen Ihr Mietzeitraum ersichtlich sein. Das kann natürlich dazu führen, dass in den Betriebskosten Rechnungen auftauchen, die aus der Zeit vor Ihrem Einzug stammen. Aber das ist korrekt, weil Sie ja anteilmäßig bezahlen.

    Oder anders ausgedrückt: Ihr Vormieter hat für 3 Monate = 25% und Sie für 9 Monate = 75% der Gesamtkosten zu zahlen.

    Belege können Sie nicht einfordern, aber Ihr Vermieter muss Ihnen Einblick in die Rechnungen gewähren. Und das macht er ja am Dienstag.

  • Eine korrekte Abrechnung muss folgende Bestandteile enthalten:

    Abrechnungszeitraum:
    Der Zeitraum für den die Abrechnung erstellt wurde. Dies sind in der Regel 12 Monate.

    Nutzungszeitraum:
    Der Zeitraum, in dem der Mieter an den den abgerechneten Kosten beteiligt ist

    Gesamtkosten:
    Die im Abrechnungszeitraum für die jeweiligen Abrechnungsposition angefallenen gesamten Kosten. Dies können auch Kosten sein, die vor oder nach dem Einzug eines Mieters entstanden sind, solange sie in den Abrechnungszeitraum fallen.

    Umlageschlüssel
    Der Maßstab nach dem die Gesamtkosten verteilt wurden mit Gesamtanteil (anteile des gesamten Hauses) und Einzelanteil (Anteil der abgerechneten Wohnung)

    anteilige Kosten
    Die für den Mieter anhand des Umlageschlüssels und des Nutzungszeitraum errechneten anteiligen Kosten.

    Als Mieter haben Sie das Recht zur Einsicht in die Belege, damit Sie die Gesamtkosten überprüfen können. Dieses Recht darf Ihnen Ihr Vermieter nicht verwehren.

    Sofern keine Möglichkeit zur Belegeinsicht besteht, können Sie vom Vermieter verlangen, Ihnen die Belege gegen Erstattung der damit verbundenen Kosten zur Verfügung zu stellen.

  • Ich habe bei der Heizungsfirma nachgefragt und mir wurde gesagt dass im Falle eines Mieterwechsels innerhalb des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung getrennt für meinen gemieteten Zeitraum erstellt worden wäre. Da dies nicht der Fall ist, war der Firma nach eigenen Angaben kein Mieterwechsel bekannt. Hier konnte der Vermieter nichts entgegensetzen und ich habe eine neue Rechnung angefordert.

    Bezüglich der anderen Nebenkosten habe ich auf Rechnungseinsicht bestanden (Vermieter meinte dies sei nicht möglich, da private Daten enthalten seien und es sich um eine Aufstellung für das ganze Haus handelt)

  • Das sich die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege auf das gesamte Haus beziehen, ist ja eigentlich logisch. Das Argument 'private Daten' allerdings erscheint mir völlig aus der Luft gegriffen.

    Wie gesagt, das Recht zur Belegeinsicht kann und darf Ihnen Ihr Vermieter nicht verwehren.

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