In unserer Wohnanlage wurde durch einen Mieter festgestellt, das ein Faktor für einen Heizkörper falsch war. Dies wurde anhand eines Vergleiches durch die Abrechnung der BK anderer Mieter festgestellt, die einen baugleichen Heizkörper haben.
Jedenfalls wurden die Heizkörper berteits im Frühjahr 2014 neu vermessen.
Jetzt, bei der neuen BK Abrechnung für 2013, wurde der Faktor bei 3 Mietparteien angepasst, d.h. gesenkt.
Meine Frage:
Kann man aufgrund dieses Fehlers, welcher durch die Ablesefirma verursacht wurde, zuviel berechnete HK der Vorjahre zurückfordern?
Alleine für die Jahre 2012 und 2011 wären das immerhin 55 EUR.
Ich sage schon einmal DANKE.