Bestätigter Nachmieter per EMail. Ist das Mietverhältnis beendet?

  • Hallo,

    meine Mietvertrag über meine Wohnung ist mit einem gegenseitigen Kündigungsverzicht von 24 Monate Dauer behaftet, d.h. bis Ende 2015. Nun ist es so, dass ich den Vermieter anrief, weil ich schon früher raus wollte. Er sagte mir am Telefon, dass ich dennoch mit einer Frist von 3 Monaten kündigen dürfe und darüber hinaus auch einen Nachmieter suchen könne.

    Also habe ich ihm die Kündigung zugesandt. Er schrieb via EMail: "Gerne bestätige ich Ihnen auf diesem Weg das fristgerechte Kündigungsdatum zum 28.02.2015."

    Die Wohnung habe ich dann zurückgegeben. Zeitgleich habe ich Nachmieter vorgeschlagen. Mit einem davon hat sich ein Vertragsverhältnis angebahnt. Ich fragte den Vermieter per EMail, ob der Mietvertrag des Interessenten bereits unterschrieben zurückgesendet wurde. Er schrieb wörtlich: "der unterzeichnete Mietvertrag ist eingegangen."

    Eigentlich klingt das ja ganz gut. Nur ist das Problem, dass der Vermieter (Privatfamilie) diese Dinge stets nur per EMail verfasst und dass es vor allem so ist, dass der Interessent laut Auskunft des Hausmeisters noch nicht eingezogen ist, obwohl der Mietbeginn der 15. Dezember ist. Auch ist es so, dass sich der Interessent bei mir nicht mehr meldet, als ich ihn via EMail (andere Kontaktdaten habe ich nicht) über den Stand des Einzugs fragte. Zuvor gab es aber einen zuverlässigen EMail Verkehr mit ihm.

    Also sieht es demnach für mich so aus, als würde der vermeintliche Nachmieter einen Rückzieher machen. Den Vermieter kann ich zu dieser Sache nicht genau befragen, da es nur eine Email-Adresse gibt und er nur selten und mit teils großer Verzögerung antwortet. Den Hausmeister kann ich auch nicht wirklich befragen, da er sehr geizig mit Informationen ist.

    Was mich nun sehr besorgt ist die Frage, ob ich aus dem Schneider bin. Ist mein Mietverhältnis nun bereits jetzt beendet?

    Nochmal zusammengefasst:
    - Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht bis Ende 2015.
    - Kündigungsverzicht telefonisch vom Vermieter zurückgenommen und Vermieter hat den Eingang meiner Kündigung mit zum 28.02. via EMail bestätigt. Ist die Kündigung nun rechtswirksam?
    - Vermieter hat Eingang des unterzeichneten Mietvertrag des Nachmieters per EMail bestätigt
    - Frage: Ist mein Mietverhältnis nun jetzt beendet, unabhängig davon, was mit dem Nachmieter ist und auch in Abhängigkeit davon, dass es nur EMail-Schriftverkehr gibt?

    Über Einschätzungen würde ich mich sehr freuen!


  • - Kündigungsverzicht telefonisch vom Vermieter zurückgenommen und Vermieter hat den Eingang meiner Kündigung mit zum 28.02. via EMail bestätigt. Ist die Kündigung nun rechtswirksam?
    - Vermieter hat Eingang des unterzeichneten Mietvertrag des Nachmieters per EMail bestätigt
    - Frage: Ist mein Mietverhältnis nun jetzt beendet, unabhängig davon, was mit dem Nachmieter ist und auch in Abhängigkeit davon, dass es nur EMail-Schriftverkehr gibt?

    § 568 BGB Form und Inhalt der Kündigung
    (1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.

    Das gilt auch für Freunde von E-Mails. Das ist zwar eine moderne Form von Übermittlung aber keine Schriftform im Sinne des Gesetzes. Damit ist Ihre Frage komplett beantwortet

  • E-Mail - tolle Sache!

    Aber nicht für alles.

    Hast Du auch via E-Mail gekündigt?

    Wenn ja ist diese Kündigung unwirksam.

    Zitat

    Den Hausmeister kann ich auch nicht wirklich befragen, da er sehr geizig mit Informationen ist.

    Das hat nichts mit Geiz zu tun.

    Zu viele Infos könnten ihn den Job kosten.

    Denn der Hausmeister ist nicht Dein Vertragspartner.

  • Nein, die Kündigung meinerseits habe ich per Einschreiben, also schriftlich Versand. Aber die Bestätigungen des Vermieters über den Eingang der Kündigung und über den Eingang des Vetrages des Nachmieters kamen per EMail. Auch die Bestätigung des Vermieters, dass die Kündigung fristgerecht war, kam per EMail.

  • Es nützt Ihnen nichts.
    Auch wenn Sie die Kündigung schriftlich übermittelt haben, war diese, wegen dem Kündigungsverzicht, ungültig.
    Wenn Ihnen der Vermieter nicht antwortet, haben Sie ein Problem. Hier kann Ihnen dazu keiner Abhilfe verschaffen.

  • Wenn der Vermieter Dir bestätigt hat das mit dem Interessenten ein Vertrag abgeschlossen wurde oder das Du ab Tag X aus dem Vertrag entlassen bist ist das auch per E-Mail wirksam.

    Nun könnte natürlich der Vermieter im E-Fall bestreiten diese E-Mail gesendet zu haben.

  • Ich bezweifele, dass die Kündigung überhaupt rechtswirksam war, denn bei der vereinbarten Mindestmietdauer bis Dez. 2015 wäre hier doch wohl eher ein Mietaufhebungsvertrag angesagt gewesen.

  • Nun bin ich ja schon ausgezogen, auch in dem Glauben, der ja durch die ganzen EMail Bestätigungen genährt wurde, dass das alles klappt.
    Dann kann also, trotz der ganzen Vorgeschichte, der Vermieter sagen, dass das mit dem Nachmieter doch nicht geklappt hat und ich muss folglich bis Dez 2015 doppelt Miete zahlen? Das wäre ja ein Ding!

  • tenant05:

    "Nun bin ich ja schon ausgezogen, auch in dem Glauben, der ja durch die ganzen EMail Bestätigungen genährt wurde, dass das alles klappt."
    - Ausziehen kannste wann Du willst.... nur, Miete musste bis zur rechtsgültigen Beendigung des Mietverhältnisses weiterzahlen.

    "Dann kann also, trotz der ganzen Vorgeschichte, der Vermieter sagen, dass das mit dem Nachmieter doch nicht geklappt hat und ich muss folglich bis Dez 2015 doppelt Miete zahlen? Das wäre ja ein Ding!"
    - Richtig.

  • Hallo,

    ich denke du malst hier den Teufel an die Wand. Was soll denn passieren?

    Du hast schriftlich gekündigt. Diese Kündigung wurde akzeptiert. Selbst wenn die Kündigung an sich unwirksam war (wegen des vereinbareten Verzichts) so kommt das alles einem Aufhebungsvertrag gleich. Dann noch die Bestätigung, dass es einen Nachmieter gibt. Was willst du mehr?

    Ich kann mir gut vorstellen, dass der Vermieter, der Nachmieter oder der Hausmeister keine Lust haben, dir zu beweisen, dass es tatsächlich einen Mietvertrag mit jemand anderen gibt.

    Aus meiner Sicht wirkt das alles etwas paranoid. Ich wäre auch etwas zurückhaltend, wenn trotzt eines eindeutig sehr kooperativen Verhaltens das Schlimmste angenommen wird.

    Gruss
    H H

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