Beiträge von tenant05

    Hallo,

    meine Mietvertrag über meine Wohnung ist mit einem gegenseitigen Kündigungsverzicht von 24 Monate Dauer behaftet, d.h. bis Ende 2015. Nun ist es so, dass ich den Vermieter anrief, weil ich schon früher raus wollte. Er sagte mir am Telefon, dass ich dennoch mit einer Frist von 3 Monaten kündigen dürfe und darüber hinaus auch einen Nachmieter suchen könne.

    Also habe ich ihm die Kündigung zugesandt. Er schrieb via EMail: "Gerne bestätige ich Ihnen auf diesem Weg das fristgerechte Kündigungsdatum zum 28.02.2015."

    Die Wohnung habe ich dann zurückgegeben. Zeitgleich habe ich Nachmieter vorgeschlagen. Mit einem davon hat sich ein Vertragsverhältnis angebahnt. Ich fragte den Vermieter per EMail, ob der Mietvertrag des Interessenten bereits unterschrieben zurückgesendet wurde. Er schrieb wörtlich: "der unterzeichnete Mietvertrag ist eingegangen."

    Eigentlich klingt das ja ganz gut. Nur ist das Problem, dass der Vermieter (Privatfamilie) diese Dinge stets nur per EMail verfasst und dass es vor allem so ist, dass der Interessent laut Auskunft des Hausmeisters noch nicht eingezogen ist, obwohl der Mietbeginn der 15. Dezember ist. Auch ist es so, dass sich der Interessent bei mir nicht mehr meldet, als ich ihn via EMail (andere Kontaktdaten habe ich nicht) über den Stand des Einzugs fragte. Zuvor gab es aber einen zuverlässigen EMail Verkehr mit ihm.

    Also sieht es demnach für mich so aus, als würde der vermeintliche Nachmieter einen Rückzieher machen. Den Vermieter kann ich zu dieser Sache nicht genau befragen, da es nur eine Email-Adresse gibt und er nur selten und mit teils großer Verzögerung antwortet. Den Hausmeister kann ich auch nicht wirklich befragen, da er sehr geizig mit Informationen ist.

    Was mich nun sehr besorgt ist die Frage, ob ich aus dem Schneider bin. Ist mein Mietverhältnis nun bereits jetzt beendet?

    Nochmal zusammengefasst:
    - Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht bis Ende 2015.
    - Kündigungsverzicht telefonisch vom Vermieter zurückgenommen und Vermieter hat den Eingang meiner Kündigung mit zum 28.02. via EMail bestätigt. Ist die Kündigung nun rechtswirksam?
    - Vermieter hat Eingang des unterzeichneten Mietvertrag des Nachmieters per EMail bestätigt
    - Frage: Ist mein Mietverhältnis nun jetzt beendet, unabhängig davon, was mit dem Nachmieter ist und auch in Abhängigkeit davon, dass es nur EMail-Schriftverkehr gibt?

    Über Einschätzungen würde ich mich sehr freuen!

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