Anstieg der Betriebskosten (ohne HK) um 31 Prozent

  • Guten Tag,

    wir haben vor einigen Tagen unsere BK-Abrechnung für 2013 bekommen.

    Nach gegensprache mit den anderen privaten Mietern hat sich herausgestellt, dass je nach Mietpartei zwischen 450€ und 1080€ für die Betriebskostenumlage (ohne Heizkosten) rückerstattet werden müssen. Dementsprechen wird für 2015 auch eine höhere Miete (durch höhere Betriebskosten) angesetzt.

    Die meisten Mieter leben seit mehreren Jahren in dem Haus und haben in den vorangegangenen Jahren regelmässig Betriebskostenrückerstattungen erhalten.

    Im September 2012 wurde ein Kitabetrieb aufgemacht. Auf einer Fläche von ca. 450m2 werden von 8h30 bis 16h00 mittlerweile 83 Kinder betreut. Der Kitaeingang befindet sich im 1ten OG des Wohnhauses. Der Aufzug wird zum Bringen und Abholen sehr gerne benutzt.

    Folgende Kostenstellen sind extrem angestiegen:

    Bewässerung und Entwässerung um je +20,1%
    Hausstrom +210%
    Gartenpflege + 360%
    Kosten Aufzug + 11% (Für das Jahr 2012 gab es nur einen Kostenpukt: "Aufzugskosten", für 2013 wird zwischen "Wartung Aufzug", "TÜV-AZ" und "Strom AZ" unterschieden).

    Desweiteren bezahle ich nun auch 81€ für den Posten "Gebäudeversicherung Gewerbe".

    Meine Fragen:

    - Wasserverbrauch: Darf der Vermieter gemeinsam für Gewerbeinheit Kita und Wohneinheiten einen Nutz-/ Wohnfläche gebundenen Verteilerschlüssel anwenden oder muss er für eine individuelle Verbauchsmessung sorgen (Wasserzähler sind nicht vorhanden)?
    - Hausstrom und Aufzugskosten: Darf ein Nutz-/ Wohnfläche gebundener Verteilerschlüssel angewendet werden oder muss der Verteilerschlüsse für die Kita angepasst werden?
    - Kann ich mir die Rechnungen auflisten lassen über die Gartenpflege?
    - Bin ich als privater Mieter an einer "Gebäudeversicherung Gewerbe" beteiligt?

    Vielen Dank für eure konkreten Antworten und auch Anregungen zu diesem Thema.

  • Da liegt wohl einiges im Argen. Lassen Sie bitte das vor Ort professionell prüfen.
    "Gebäudeversicherung Gewerbe" scheint mir schon mal ein wesentlicher Anhaltspunkt zu sein.

  • Bushdoc:

    Folgende Kostenstellen sind extrem angestiegen:
    Bewässerung und Entwässerung um je +20,1%
    Hausstrom +210%
    Gartenpflege + 360%
    Kosten Aufzug + 11% (Für das Jahr 2012 gab es nur einen Kostenpukt: "Aufzugskosten", für 2013 wird zwischen "Wartung Aufzug", "TÜV-AZ" und "Strom AZ" unterschieden).
    Desweiteren bezahle ich nun auch 81€ für den Posten "Gebäudeversicherung Gewerbe"."
    - Was sagt denn der Vermieter dazu?

    "Meine Fragen:
    Wasserverbrauch: Darf der Vermieter gemeinsam für Gewerbeinheit Kita und Wohneinheiten einen Nutz-/ Wohnfläche gebundenen Verteilerschlüssel anwenden oder muss er für eine individuelle Verbauchsmessung sorgen (Wasserzähler sind nicht vorhanden)?
    Hausstrom und Aufzugskosten: Darf ein Nutz-/ Wohnfläche gebundener Verteilerschlüssel angewendet werden oder muss der Verteilerschlüsse für die Kita angepasst werden?"
    - Wie bereits gesagt, der VM muss eine Vorabtrennung Wohnbereich vs. Gewerbebereich machen.

    " Kann ich mir die Rechnungen auflisten lassen über die Gartenpflege?"
    - Ja, im Original vorlegen und e.F. erklären lassen.

    " Bin ich als privater Mieter an einer "Gebäudeversicherung Gewerbe" beteiligt?"
    - Njet.
    Tipp: Im MV nachlesen, WAS überhaupt an Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden kann.

  • Hallo,

    mitlerweile kam nun die erste Antwort.

    Der Mieter ist selbstverständlich nicht an den Kosten der gewerblichen Versicherung beteiligt, es handelt sich um einen falschen Ausweis in der Abrechnung.
    Ein weiterer Fehler in der Abrechnung der Kabelgebühren wurde auch noch aufgeführt.

    So, schön und gut. Nun geht es immer noch darum, dass Be- und Entwässerung sowie Hausstrom und Fahrstuhlstrom über den Verteilerschlüssel m2 aufgeschlüsselt werden. Ein Kostenvorabzug der durch die Gewerbeeinheit entstandenen Betriebskosten muss nur dann stattfinden, wenn die Mieterparteien nachweisen können, dass für sie Mehrkosten durch die Gewerbeeinheit entstanden sind. Um mein nächstes Schreiben zu untermauern bin ich nur auf der Suche nach eventuell vorhandenen Urteilen in denen eine Gewerbeeinheit mit starkem Kundenaufkommen bzw die Hausverwaltung dazu verpflichtet worden ist diesen Vorabzug durchzuführen.

    Vielen Dank für eure Hilfe und Anregungen.

  • Bushdoc:

    "mitlerweile kam nun die erste Antwort."
    - Von wem?

    "Der Mieter ist selbstverständlich nicht an den Kosten der gewerblichen Versicherung beteiligt, es handelt sich um einen falschen Ausweis in der Abrechnung."
    - Dann soll der VM die genauen Zahlen mit entsprechenden Belegen vorlegen.

    "Ein weiterer Fehler in der Abrechnung der Kabelgebühren wurde auch noch aufgeführt."
    - Von wem?

    "Nun geht es immer noch darum, dass Be- und Entwässerung sowie Hausstrom und Fahrstuhlstrom über den Verteilerschlüssel m2 aufgeschlüsselt werden. Ein Kostenvorabzug der durch die Gewerbeeinheit entstandenen Betriebskosten muss nur dann stattfinden, wenn die Mieterparteien nachweisen können, dass für sie Mehrkosten durch die Gewerbeeinheit entstanden sind."
    - Das liegt dann an Euch.

    "Um mein nächstes Schreiben zu untermauern bin ich nur auf der Suche nach eventuell vorhandenen Urteilen in denen eine Gewerbeeinheit mit starkem Kundenaufkommen bzw die Hausverwaltung dazu verpflichtet worden ist diesen Vorabzug durchzuführen."
    - Google ist Dein Freund.

  • Bushdoc:

    Folgende Kostenstellen sind extrem angestiegen:
    Bewässerung und Entwässerung um je +20,1%
    Hausstrom +210%
    Gartenpflege + 360%


    Jetzt ohne Scheiß, das liest sich so als ob der Vermieter da ne kleine aber feine Hanfsplantage am laufen hat und die Mieter das nun zahlen sollen ;)

    Aber das ist nur Spekulation :) möglich wäre auch ein Fussballplatz ^^ mit Flutlicht etc.

    Grundlegend würde ich sagen , sind Preissteigerungen in dem Ausmaße ohne große Veränderung der zb. Gartenfläche, nicht zulässig.

  • Jetzt ohne Scheiß, das liest sich so als ob der Vermieter da ne kleine aber feine Hanfsplantage am laufen hat und die Mieter das nun zahlen sollen ;)


    Da sagste was... Da wurde doch vor einiger Zeit eine grössere Gewächshaus-Plantage nordwestlich von Dir, noch vor der Grenze, ausgehoben...:o

  • Hallo,

    Ich werte jetzt mal beide Antworten nicht und bedanke mich für die Beiträge.
    Da der Kontext wohl nicht deutlich rüberkommt, die Hausverwaltung bei der die Betriebskosten reklamiert wurden hat sich gemeldet.
    Mein Freund Google hat mir bis jetzt nicht weiterhelfen können, falls jemand durch längere Googlefreundschaft einen passenden
    Link zu einem Urteil zur Hand hat wäre das sehr hilfreich.

    Vielen Dank

  • da haste :


    Befinden sich die Gewerbemieträume in einer gemischt genutzten Immobilie, d. h. neben den Gewerberäumlichkeiten werden Teile des Gebäudes als Wohnraum genutzt und vermietet, so muss der Vermieter bei der Berechnung der Betriebskosten einen anderen Umlageschlüssel als bei ausschliesslich gewerblich genutzten Objekten verwenden, um eine ungerechte Kostenverteilung innerhalb der Mischmietverhältnisse zu Lasten der Wohnraummieter zu vermeiden. Der für Mischmietverhältnisse gewählte Verteilerschlüssel ist vom Vermieter nach dem Grundsatz der Umlagegerechtigkeit anzuwenden, wenn verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr oder Versicherungskosten, die für Gewerbeobjekte häufig teurer als für Wohnhäuser sind, hauptsächlich durch die gewerbliche Nutzung bestimmt werden. Der Umlageschlüssel darf nicht nach dem Verhältnis „Wohnfläche der Mietwohnung zur Summe der Fläche aller Wohnungen und Büros“ abgerechnet werden, da die Kosten des Gewerbeobjektes für den Wohnungsmieter nicht absehbar und je nach Gewerbe vermutlich auch höher als in einem Privathaushalt sind.
    Der Vermieter einer gemischt genutzten Immobilie muss eine getrennte Ermittlung und Abrechnung der Betriebskosten vornehmen, d. h. entweder den Gewerbeanteil im Voraus aus der Berechnung herausnehmen und dem Gewerbemieter separat in Rechnung stellen oder eine anteilige Entlastung der Wohnraummieter berechnen und in der jährlichen Betriebskostenabrechnung in Anrechnung bringen.

    Nur nebenbei : Das war der erste !!! Eintrag bei Google wenn man nach Gewerbefläche Nebenkosten sucht !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Azze (28. März 2015 um 16:29)

  • Danke Azze,

    Nun suche ich aber nach einem Urteil um mehr Aussagekraft zu haben. Denn wie man u.a. dem Link von Mainschwimmer entnehmen kann obliegt dem Mieter die Beweist- und Darlegungslast, dass durch den Gewerbebetrieb erheblich höhere Betriebskosten je Quadratmeter entstehen. Mit einem hübschen Vergleichsurteil erhoffe ich mir unnötiges schriftliches Hin und her. Bisher hält die Hausverwaltung am Paragraphen 556a Abs. 1 Satz 1 BGB fest. Menschlich ist der Fall klar, leider raisonnieren wir aber ökonomisch. Und so ein vergleichbares Urteil find ich so einfach halt leider nicht...

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