VM will Verbrauchswerte für Heizung und Wasser nicht ablesen lassen

  • Hallo in der Runde.

    Folgendes Problem:

    Der VM weigert sich dieses Jahr, die Verbrauchswerte der HKV abzulesen, ebenso die Zählerständer der Wasseruhren.

    Bisher hat dies eine Fremdfirma gemacht.

    Wie würde sich das auf die BK Abrechnung (2014) auswirken?

    Darf der VM die HK einfach nach der Wohfläche berechnen, ich glaube aber nicht.

    Bei Wasser, glaube ich, dürfte er dies schon. Aber, da ja jede Wohnung eigene Wasseruhren hat, dürfte ja auch nicht einfach den Abrechnungsschlüssel ändern.

    Eine Mitteilung seitens des VM ist bisher nicht erfolgt.

    Danke.

    Gruß

    Andy

  • Und jetzt? Soll dieses Forum geschlossen bei deinem Vermieter aufschlagen und die Ablesungen einfordern. Schätzungen bei vorhandenen und funktionierenden Zähleinrichtungen sieht z.B. die Heizkostenverordnung nicht vor.

    Es liegt also an dir, deinen Vermieter zu überzeugen.

  • Was hindert Dich daran die Zähler selbst abzulesen?

    Außerdem ist das Jahr noch nicht zu ende.

    Ich lese die Zähler bei den Mietern immer erst in der letzten Kalenderwoche des Jahres oder der ersten des neuen Jahres ab.

    Wenn nicht möglich irgend wann im Januar.

  • Andy09:

    "Darf der VM die HK einfach nach der Wohfläche berechnen, ich glaube aber nicht."
    - Falls das Haus mehr als 2 Wohnungen hat, ist der VM an die HeizkostenVO gebunden. Tut er das nicht, kannste vom HK-Rechnungsbetrag 15% abziehen.

    "Bei Wasser, glaube ich, dürfte er dies schon. Aber, da ja jede Wohnung eigene Wasseruhren hat, dürfte ja auch nicht einfach den Abrechnungsschlüssel ändern."
    - Richtig. Ich gehe davon aus, dass die WZ (noch) geeicht sind. Falls nicht, wäre Abrechnung nach Mietflächenanteilen angesagt.

  • Und jetzt? Soll dieses Forum geschlossen bei deinem Vermieter aufschlagen und die Ablesungen einfordern.


    Auf solch einen Kommentar, kann man wriklich verzichten. :mad:

    Es ging wir vor allem darum: Zitat: "Wie würde sich das auf die BK Abrechnung (2014) auswirken?"

    also wenn er nicht die Verbrauchswerte ablesen lässt.

  • Es ging wir vor allem darum: Zitat: "Wie würde sich das auf die BK Abrechnung (2014) auswirken?"
    also wenn er nicht die Verbrauchswerte ablesen lässt.


    Melde Dich doch dann erst wieder, wenn die nächste HK-Abrechnung vorliegt.


  • Es ging wir vor allem darum: Zitat: "Wie würde sich das auf die BK Abrechnung (2014) auswirken?"

    Die Auswirkungen können in alle Richutngen gehen. Was hilft Ihnen das<?

  • Was hindert Dich daran die Zähler selbst abzulesen?

    Ja, werde ich auch machen. Das Problem ist nur bei den HKV Verteilern, da müssten ja dann neue ran, da die Verteiler ja immer überfüllt sind, da diese ja auch verdunsten wenn nicht geheizt wird.

  • Andy09:

    "Darf der VM die HK einfach nach der Wohfläche berechnen, ich glaube aber nicht."
    - Falls das Haus mehr als 2 Wohnungen hat, ist der VM an die HeizkostenVO gebunden. Tut er das nicht, kannste vom HK-Rechnungsbetrag 15% abziehen.

    "Bei Wasser, glaube ich, dürfte er dies schon. Aber, da ja jede Wohnung eigene Wasseruhren hat, dürfte ja auch nicht einfach den Abrechnungsschlüssel ändern."
    - Richtig. Ich gehe davon aus, dass die WZ (noch) geeicht sind. Falls nicht, wäre Abrechnung nach Mietflächenanteilen angesagt.

    Danke Berny

  • Die Auswirkungen können in alle Richutngen gehen. Was hilft Ihnen das<?

    das mag stimmen. Aber man möchte ja auch Vorbereitet sein. Die Hinweise von Berny waren da schon sehr hilreich.

  • Hallo in der Runde.

    Folgendes Problem:

    Der VM weigert sich dieses Jahr, die Verbrauchswerte der HKV abzulesen, ebenso die Zählerständer der Wasseruhren.

    Bisher hat dies eine Fremdfirma gemacht.

    Wie würde sich das auf die BK Abrechnung (2014) auswirken?

    Darf der VM die HK einfach nach der Wohfläche berechnen, ich glaube aber nicht.

    Bei Wasser, glaube ich, dürfte er dies schon. Aber, da ja jede Wohnung eigene Wasseruhren hat, dürfte ja auch nicht einfach den Abrechnungsschlüssel ändern.

    Eine Mitteilung seitens des VM ist bisher nicht erfolgt.

    Danke.

    Gruß

    Andy

    Hallo,

    na dann liest man die selber ab und wenn das nicht möglich ist, lässt man ablesen und fordert die Kosten hierfür über Mieterverein oder Rechtsanwalt beim Vermieter ein, wenn der sich weigert.

    Die Heizkostenabrechnung möchte ich gerne sehen, in Ausnahmefällen, wenn keine Ablesung stattgefunden hat, kann der Vermieter nach Gradtagszahlentabelle abrechnen, dies würde aber für dem Mieter bedeuten, dass dieser pauschal 15% der Heizkostenrechnung abziehen darf.

    Gruß

    BHShuber

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