Zu dem wurde die Wohnung am 15.11.2014 dem neuen Mieter übergeben, es wurde aber die Miete für den kompletten Monat noch per Lastschrift einbehalten.
Und in dem Brief von dem Vermieter wird die zuviel bezahlte miete nicht erwähnt, obwohl der Nachmieter ab dem 15.11.2014 selber Mete bezahlt.
Tochter hat einen Brief erstellt aber noch nicht versendet...
Kann sie den Brief so senden !!
Hier ein Beispiel:
"Sehr geehrter ........,
bezüglich ihres Schreibens vom 01.12.2014, welches ich am 12.12.2014 per Post erhalten habe möchte ich Stellung nehmen.
Zu denen in Rechnung gestellten Betriebskosten 2014 (20,00EUR/Monat)habe ich folgendes anzumerken. Die Betriebskosten in Höhe von 70,00 EUR wurden mir seit dem 01.06.2014 (Beginn des Mietverhältnisses) monatlich zusammen mit der Grundmiete und den Heizkosten von meinem Konto abgebucht. Da ich noch keine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 erhalten habe, kann ich die in Rechnung gestellten 120,00 EUR nicht nachvollziehen und möchte daher abwarten bis eine solche Betriebskostenabrechnung vorliegt.
Zudem wurde mir am 01.11.2014 die Gesamtmiete von 399,00 EUR für den Monat November von meinem Konto abgebucht. Da jedoch das Mietverhältnis zum 15.11.2014 beendet worden ist, müssen Sie mir noch eine Rückzahlung von insgesamt 199,50 EUR auf mein Konto überweisen. "
Kann und soll meine Tochter das so schreiben ?
Mit den 20€ haben wir verstanden, wir haben eine andere Frage gestellt bezüglich Brief den Tochter aufgesetzt und zwecks Guthaben der Miete...