Der Mieter übernahm die Wohnung als Mietsache ohne Übergabe und ohne Wissen des Vermieters im ungereinigten und unrenovierten Zustand, nachdem er sich in Besitz der Schlüssel gesetzt hatte. Wenige Gegenstände des Eigentümers befanden sich noch in der Mietsache. Nachdem der Mieter eine Bestandsaufnahme in der Mietsache protokolliert und an den Vermieter über dessen Rechtsanwalt weiter geleitet hatte, renovierte und reinigte er die Wohnung und beseitigte den Sperrmüll des Eigentümers, zahlte aber bisher weder Miete noch Betriebskosten und erklärt nun mit seinen undefinierten Ausgaben Aufrechnung gegenüber den Mietforderungen des Eigentümers/Vermieters. Der Vermieter kündigte ihm daraufhin außerordentlich und setzte eine Frist zur Rückgabe der Mietsache von 7 Tagen. Der Mieter erklärte, die Kündigung sei wirkungslos, weil die Aufrechnung die Mietforderungen übersteigen würde und gab die Mietsache nicht heraus. Der Mieter schloss gleichzeitig mit einem Untermieter einen Untermietvertrag.
Ist diese außerordentliche Kündigung berechtigt und wirksam?
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Buschfunk -
13. Dezember 2014 um 12:51 -
Erledigt
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Ich lach mich weg. Solche Fragen in einem Forum diskutieren zu wollen ist doch wohl ein Witz. Gibt es in deiner Nähe keinen Anwalt für Mietrecht?
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Wie muss man sich das vorstellen? Da hat jemand widerrechtlich eine Wohnung besetzt oder wie?
Grundsätzlich wäre ein "Mieter" nicht befugt irgendwelche Tätigkeiten aufzurechnen, wenn das vorher nicht vereinbart war. Höchstens im Zuge der Selbstvornahme, aber dafür müsste vorher eine Frist gesetzt worden sein. -
Zitat
Der Mieter schloss gleichzeitig mit einem Untermieter einen Untermietvertrag.
Welcher Mieter?
Erst mal sortieren:
- Wer hat von wem die Mietsache übernommen?
- Wer ist/war Mieter?
- Wer ist bei wem Untermieter?
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Buschfunk,
danke für den packenden Bericht. Und wie lautet nun die Frage?
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Zitat
danke für den packenden Bericht. Und wie lautet nun die Frage?
Die ist sogar fett geschrieben! -
Anwalt einschalten!
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Die ist sogar fett geschrieben!
Ach so, jein.:o -
Hallo,
ich weiss nicht, ob so eine Frage im Forum beantwortet werden kann.
Wie die Dachdeckerin passend geschrieben hat, klingt so, als wenn du einfach in eine Wohnung eingezogen bist.
Zum Verständnis:
Sind Vermieter und Eigentümer unterschiedliche Personen?
Gibt es einen Mietvertrag? Ohne Mietvertrag gibt es keinen Mieter.
Was hat das mit dem Anwalt des Vermieters auf sich?Kläre uns mal auf.
Vielleicht hast du sogar Glück und irgendein Gericht sieht es durch den Ausspruch einer Kündigung so, dass ein Mietverhältnis konkludent zustande gekommen war.
Gruss
H H
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