Beiträge von Buschfunk

    Der Mieter übernahm die Wohnung als Mietsache ohne Übergabe und ohne Wissen des Vermieters im ungereinigten und unrenovierten Zustand, nachdem er sich in Besitz der Schlüssel gesetzt hatte. Wenige Gegenstände des Eigentümers befanden sich noch in der Mietsache. Nachdem der Mieter eine Bestandsaufnahme in der Mietsache protokolliert und an den Vermieter über dessen Rechtsanwalt weiter geleitet hatte, renovierte und reinigte er die Wohnung und beseitigte den Sperrmüll des Eigentümers, zahlte aber bisher weder Miete noch Betriebskosten und erklärt nun mit seinen undefinierten Ausgaben Aufrechnung gegenüber den Mietforderungen des Eigentümers/Vermieters. Der Vermieter kündigte ihm daraufhin außerordentlich und setzte eine Frist zur Rückgabe der Mietsache von 7 Tagen. Der Mieter erklärte, die Kündigung sei wirkungslos, weil die Aufrechnung die Mietforderungen übersteigen würde und gab die Mietsache nicht heraus. Der Mieter schloss gleichzeitig mit einem Untermieter einen Untermietvertrag.

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