Preiserhöhung für Waschraum

  • Ich wohne in einem Neubau Gebäude (mehr als 300 Wohnungen im Objekt) mit Waschraum für die Benutzung aller Einwohner. Um die Waschmaschinen und Trocker zu benutzen, muss man eine Marke in Höhe von 1,50€ kaufen. Die Hausverwaltung hat nun entschieden, ab den 01.01.2015 den Preis auf 2€ pro Marke zu erhöhen, das sind etwa 200,-€ pro Wohnung im Jahr. Ich persönlich finde, dass es sich um eine übertriebene Erhöhung handelt, die uns von der Hausverwaltung nicht kommuniziert wird (ich habe es von dem Hausmeister erfahren) und auch keine richtige Begründung besitzt bzw. es findet keine Transparenz statt.
    Es ist schwierig eine Waschmaschine in den Wohnungen anzuschließen, da die Schläuche mitten im Bad liegen würden und es gab schon aus diesem Grund Überflutungen im Haus.
    Ich habe angefangen Unterschriften von den Nachbarn zu sammeln, um unsere Meinung der Hausverwaltung zu äußern in der Hoffnung, dass der Preis entweder bleibt oder eine angemessene Erhöhung bekommt. Ein Eigentümer meinte, dass es nichts bringt, da es schon entschieden wurde.
    Ich finde es nicht in Ordnung, wenn plötzlich die Preise übertrieben erhöht werden ohne eine nachvollziehbare Begründung zu bekommen bzw. wenn es noch nicht mal kommuniziert wird.
    Meine Frage ist ganz einfach: gibt es eine Chance, dass die Meinung der Mieter berücksichtigt wird?

    Vielen Dank im voraus

  • Zitat

    gibt es eine Chance, dass die Meinung der Mieter berücksichtigt wird?

    Nein. Die Mieter können auch gerne den nächsten Waschsalon nutzen. Ob sie da aber für 2 bzw. 4 € ihre Wäsche waschen und trocknen können wage ich zu bezweifeln.

    Mit Mietrecht hat das übrigens nichts zu tun.

  • da prinzipiell Waschmaschinenanschlüsse in den Wohnungen sind und man, wie bereits gesagt wurde, auch andere Waschsalons nutzen könnte, sehe ich hier zumindest kein Anspruch eurerseits auf eine angemessen Erhöhung. Hier heißt es nur verhandeln oder bestreiken ;)

  • Kein Mietrecht!

    Was soll dieses ständige "kein Mietrecht" in diesem Forum?

    Diese Frage hier bezieht sich eindeutig auf eine Angelegenheit zwischen Mieter und Vermieter. Damit passt sie in dieses Forum. Wenn das jemanden nicht gefällt, braucht er weder zu antworten, noch den Thread zu lesen.

    Nun zum Thema:
    Wenn die Nutzung der Wascheinrichtungen im Mietvertrag enthalten ist, kann der Vermieter nicht nach Gutsherrenart über die Preise bestimmen. Sicher muss man den Preis beim Einzug als gegeben akzeptieren, aber eine 33%ige Erhöhung, muss wenigstens begründet werden.

    Was sich am Ende rechtlich durchsetzen läßt, ist sicher schwerer zu beurteilen. Wichtig ist, dass ihr Druck auf die einzelnden Eigentümer macht. Sprecht von verdeckter Mieterhöhung und verlangt eine Kompensation (200 Euro im Jahr halte ich allerdings für übertrieben, das wären ja 800 Münzen! pro Mieter). Die Eigentümer können beschließen, dass die Erhöhung zurückgenommen wird. Der Verwaltung ist es sicher egal, ob ihr die Einrichtung nutzt oder nicht.

    Oder ihr teilt dem Verwalter und den Eigentümern mit, dass ihr die Waschgelegenheiten zum höheren Preis nicht mehr nutzen werdet und zieht das eine Zeit lang durch (auch wenn es unbequem ist). Mit Chance lenken sie dann ein. Es sind schließlich Zusatzeinnahmen, die wegbrechen.

    Gruss und viel Erfolg
    H H


    Die ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Kolinum
    du liest diesen Beitrag ja immernoch, obwohl es gar nicht ums Mietrecht geht.

    Warum sollte im Mietrecht etwas über Gebühren stehen? Gebühren sind Abgaben für behördliche Tätigkeiten oder Entgelte, die staatlich geregelt sind. Hier geht es um den Preis für eine Waschmarke! (Du siehst, klugscheißen kann ich auch)

    Gruss
    H H

  • Hier geht es um den Preis für eine Waschmarke! (Du siehst, klugscheißen kann ich auch)


    Wenn der Verkäufer dieser Marken den Preis erhöht, nennt man das freie Marktwirtschaft, und das hat immer noch nichts mit Mietrecht zu tun. Der Mieter hat mindestens 2 Alternativen. Dann soll er bitteschön eine davon nutzen.

    Lässt der Mieter die Maschine in der Wohnung laufen, dann bitte nur mit dem Aqua-Stopp System.

    Ja, ich bin Mieter, kein Vermieter.

  • Hallo, jetzt auch noch der Mainschwimmer.

    Was kapiert ihr denn daran nicht?

    Wenn die Gemeinschaftswascheinrichtung im Mietvertrag erwähnt ist, dann kann der Vermieter nicht machen was er will. Er kann diese Möglichkeit weder entziehen, noch den Preis in unbilligerweise erhöhen, was einem Teilentzug gleichkäme. Es gibt einige Urteile zu diesem Thema, die ich euch aber nicht raussuchen werde.

    Wieso sollte das nichts mit Mietrecht zu tun haben? Alles was im Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter steht ist Mietrecht!

    Wenn die Wascheinrichtung nicht im Mietvertrag erwähnt ist, dann sieht die Sache anders aus. Dann kann der Vermieter den Preis erhöhen, wie er will. Das heißt aber noch lange nicht, dass man sich nicht dagegen wehren kann.

    Ob du Mieter oder Vermieter bist ist für diese Sache sowieso egal.

    Gruss
    H H

  • Meine Frage ist ganz einfach: gibt es eine Chance, dass die Meinung der Mieter berücksichtigt wird?

    Das war die Eingangsfrage. Das kann hier niemand beantworten. Sozialpalaver hilft da auch nicht weiter.

  • Wenn der Verkäufer dieser Marken den Preis erhöht, nennt man das freie Marktwirtschaft, und das hat immer noch nichts mit Mietrecht zu tun. Der Mieter hat mindestens 2 Alternativen. Dann soll er bitteschön eine davon nutzen.


    Zusätzlich könnte er ja auch noch alternativ seine Wäsche im Main waschen...
    (binschonwech)

  • Liebe Leute,
    vielen lieben Dank erstmal für euren Antworten. Die Sache ist jetzt folgende: Im September jedes Jahr versammeln sich die Eigentümer und schauen, wie alles so läuft. Da wurde es im letzten Jahr entschieden den Preis der Waschmarken zu erhöhen (wobei natürlich nicht alle dabei waren und ein Paar dagegen waren) ohne es den Mietern zu kommunizieren. Also habe ich eine "Waschmarkenrevolte" veranstaltet, Unterschriften gesammelt und an die Hausverwaltung weiter geschickt. Wir haben vor allem nach Transparenz verlangt, da die Erhöhung übertrieben ist. Nun habe ich den Vorsitzender des Beirats (das sind ja nur 3 Leute, davon lebt nur, der Vorsitzender, im Haus und hat natürlich eigene Waschmaschine) kennengelernt und er hat mir den Grund der Erhöhung erklärt: der Hausmeister (der jenige der die Marken verkauft) verbringt viel zu viel Zeit mit dem Verkauf der Marken (4 Std pro Woche insgesamt) und arbeitet allgemein zu viel. Also wird eine zweite Person für die Hauswart eingesetzt. Das aber erst ab März, wenn überhaupt. Meine Meinung nach gehört das nicht mit in den Waschmarkenpreis. Zu der Frage warum 2€ anstatt z.B. 1,70€ antwortete er, dass keiner auf diese Idee kam (?!) und das es nicht wirklich einen Unterschied machen würde (?!!!).
    Nun zu den Fakten: H H hat Recht, Eigentümer ansprechen und deren Unterstützung holen, leider nicht so einfach. Lautet dem Vorsitzender, es reicht einen Unterschrift von den Eigentümer um den Preis wieder zu senken (ich kann 3-4 holen) aber wird erst wieder im September in der Versammlung besprochen.
    Kann man aus rechtlichen Gründen unter der Begründung, dass deren Grund nichts mit den Waschmarken zu tun hat, Druck machen? und zwar für eine frühere Senkung? Ich meine, die jenigen, die selbst eine Waschmaschine besitzen (wie der Vorsitzender), zahlen also nicht den zweiten Hausmeister? Also ehrlich, alles ganz komisch.
    Daaaaaanke!

  • Angelegenheiten der Wohnungseigentümer werden, in der Regel 1x im Jahr, in der Versammlung mehrheitlich beschlossen.
    Der Verkauf von solchen Marken sind keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten. Diese können nicht auf die Mieter umgelegt werden.
    Es bleibt also nur die Möglichkeit, die Kosten der Marken anzupassen. Die Anpassung kann aus vielerlei Gründen geschehen.
    Die Gründe, welche hierzu führten, sind nicht bekannt und wäre auch sinnlos zu orakeln.
    30 Cent können schon manch einen in den Ruin treiben.

  • Zitat

    Die Hausverwaltung hat nun entschieden, ab den 01.01.2015 den Preis auf 2€ pro Marke zu erhöhen, das sind etwa 200,-€ pro Wohnung im Jahr.

    Für das Geld kann man sich fast eine eigene Waschmaschine kaufen. Habt Ihr hierfür keinen Platz in der Wohnung?

    Zitat

    der Hausmeister (der jenige der die Marken verkauft) verbringt viel zu viel Zeit mit dem Verkauf der Marken (4 Std pro Woche insgesamt) und arbeitet allgemein zu viel.

    Da sitzt der Hausmeister 4 Stunden pro Woche in der Ecke und wartet, bis jemand eine Marke kauft? Ich würde mir ein Deiner Stelle mal die Arbeitszeitnachweise zeigen lassen und prüfen ob diese Verwaltungstätigkeit nicht fälschlicherweise über die Betriebskostenabrechnung umgelegt wird.

    Ansonsten gibt es auch Vorrichtungen, bei denen man eine Münze einwirft und der Strom für die Waschmaschine freigeschalten wird. Warum man Waschmarken kaufen muss erschließt sich mir nicht und erscheint mir als ein Standard aus den 70er Jahren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ansonsten gibt es auch Vorrichtungen, bei denen man eine Münze einwirft und der Strom für die Waschmaschine freigeschalten wird. Warum man Waschmarken kaufen muss erschließt sich mir nicht und erscheint mir als ein Standard aus den 70er Jahren.


    Den Preis von Waschmarken kann man ja beliebig anpassen, während bei Münzeinwurf das Zählwerk änderbar sein müsste.

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