Untermietvertrag

  • Guten Tag,

    Wir sind anfang des Jahres, im Februar in ein Untermietverhältnis gezogen. Ein Haus der Japanischen Billigton mit 2 Paarteien er oben wir unten. Unser untervermieter hat die Miete monatlich Bar bekommen ( Ein Anzeichen dass er es nicht versteuert). Im Juli/August war er dann für 6Wochen im Urlaub. In der ersten Woche seines Urlaubes hat der Heisswasser Ofen seinen geist aufgegeben, woraufhin wir kein Warmwasser und keine Heizung mehr hatten. (Es war mehr als 1 Woche knapp 10°C) und er hat sich in seinem Urlaub nicht drum gekümmert. Mietminderung wollte er auch nicht akzeptieren und darauf haben wir uns dann mündlich geeinigt dass wir ausziehen. Nun sind wir in eine neue Wohnung gezogen und er verlangt jetzt von uns weil wir das Untermietverhältnis nicht schriftlich gekündigt haben, 3 ausstehende Mieten.
    Zudem vermuten wir, dass wir als Untermieter nicht angemeldet waren.
    Die Vor-Untermieterin hat uns Sicherheitsschlösser für Fenster und die Hoftür gegen Aufpreis hinterlassen, die wir beim Auszug mitgenommen haben, welche er zudem noch einfordert.
    meine Fragen sind nun:
    Muss ich eine mündliches Mietverhältnis, schriftlich Kündigen?
    Wie sieht es mit einer Nebenkostenabrechnung aus?
    Was ist mit den Sicherungen?

    Grus Lars

    Rechtschreibfehler könnt ihr behalten ;)

  • Zitat

    Muss ich eine mündliches Mietverhältnis, schriftlich Kündigen?

    Gemäß BGB § 568 ja

    Zitat

    Wie sieht es mit einer Nebenkostenabrechnung aus?

    Kommt drauf an was, wenn überhaupt, zu Nebenkosten vertraglich vereinbart wurde.

    Zitat

    Was ist mit den Sicherungen?

    Welcher Sicherungen?

  • Ich nehme an, es handelt sich um die Tür- und Fensterverschlüsse.
    Wenn Sie diese vom Vormieter abgekauft haben, wäre es Ihr Eigentum und könnten diese ausbauen und mitnehmen.
    Lach, Sie müssten aber die Originalschlösser wieder einbauen. Geschieht das nicht müssen die Schlösser verbleiben.
    Das weitere von anitari.

  • mit Sicherungen waren die Sicherheitsschlösser gemeint

    Ist den ein Untermietverhältnis ohne Kenntnis des Eigentümers gültig?

    Dachte ich mir. Ob der Eigentümer von dem Untermietverhältnis Kenntnis hatte ist für Sie ohne Belang.

    Noch was:
    Unser untervermieter hat die Miete monatlich Bar bekommen ( Ein Anzeichen dass er es nicht versteuert).
    Da sollten Sie aber vorsichtig sein. Es besteht keine Pflicht die Miete bargeldlos zu entrichten.

  • mit Sicherungen waren die Sicherheitsschlösser gemeint

    Was Ihr mit der Vormieterin vereinbart (gemauschelt) habt ist völlig irrelevant. Waren bei Mietbeginn Schlösser vorhanden, müssen auch welche bei Mietende vorhanden sein.


    Zitat

    Ist den ein Untermietverhältnis ohne Kenntnis des Eigentümers gültig?


    Ist es.

    Zitat

    Im Juli/August war er dann für 6Wochen im Urlaub. In der ersten Woche seines Urlaubes hat der Heisswasser Ofen seinen geist aufgegeben, woraufhin wir kein Warmwasser und keine Heizung mehr hatten. (Es war mehr als 1 Woche knapp 10°C)

    Im Juli/August 2014? Sorry, aber das kann ich nicht glauben.

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