Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten.
Meine Mutter ist im November ins Pflegeheim gekommen und wir haben Ihre Wohnung gekündigt,so das sie normal noch Mieterin bis 28.2.2015 ist.
Nun geht aber Ihre komplette Rente für das Pflegeheim drauf und der Vermieter würde das nun mit der Kaution verrechnen.
Nun bin ich über folgendes im Mietvertrag gestossen:siehe Anhang
Ich muss erwähnen das meine Mutter in einer Wohnung der Gemeinde gewohnt hat und diese Wohnung begehrt sind,da sie relativ günstig sind.
Heute waren auch schon 2 Bewerber da und einer würde die Wohnung auch sofort nehmen.Aber da es wie gesagt eine Wohnung der Gemeinde ist muss man sich für die Wohnung bewerben und der Magistrat trifft dann die Entscheidung welcher Bewerber die Wohnung bekommt.
Aber ich verstehe dann nicht was bei Kündigungen unter Punkt 5 gemeint ist.Und da steht ja nicht mal das der Vermieter dem besorgtem Nachmieter zustimmen muss.
Ich verstehe das so,wenn ich zum Beispiel den einen der gesagt hat er würde die Wohnung auf jeden Fall nehmen,fragen würde willst Du die Wohnung und er sagt ja,hätte ich doch einen Nachmieter besorgt.
Ich hoffe Ihr habt mein Problem verstanden und es kann mir einer dazu was sagen.
Gruss