Eigenständig gewerbliche Lieferung von Wärme // Kenntlichmachung im Mietvertrag

  • Hallo,

    inwiefern muss der Vermieter in einem Mietvertrag kenntlich machen, dass der Passus aus der Betriebskostenvereinbarung "eigenständig gewerbliche Lieferung von Wärme" bei dem zu mietendem Objekt zutrifft? Dieser Absatz ist in jedem Standardmietvertrag zu finden, trifft aber nicht bei jedem zu.

    Nach einem Jahr Mietzeit kam jetzt die Abrechnung zu Heizung- und Warmwasser, das das ganze Jahr nicht gezahlt wurde, da der Mietvertrag auch die Passagen enthält:
    "Soweit im Rahmen der Mieter zu tragenden Betriebskosten ein Direktvertrag zwischen Mieter und Versorgungsträger möglich ist, verpflichtet sich der Mieter zu dessen Abschluss, wenn der Vermieter dies schriftlich verlangt. [...] Im Übrigen werden die Betriebskosten vom Vermieter anteilig auf den Mieter umgelegt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass der Mieter über folgende Leistungen direkt Verträge mit Versorgungsunternehmen oder anderen Dienstleistern schließen wird."
    Hier wurde nur der Stromversorger (logisch) eingetragen, Heizung- oder Warmwasser aber nicht erwähnt. Hier wäre doch aber auch ein direkter Vertrag von Nöten gewesen, oder?

    Im folgenden Absatz kommt dann erneut der Punkt: "Die Umlegung der Kosten für Heizung und Warmwasser erfolgt durch den Vermieter nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung. [...]"

    Das Inserat zur Wohnungsanzeige (leider vom Vormieter aufgegeben und nicht vom Vermieter) zeigt auch an, dass in den Nebenkosten die Heizkosten bereits enthalten sind.
    In den Gesprächen bei der Besichtigung mit den Vermietern wurde nie erwähnt, dass in diesem Haus der Punkt "eigenständig gewerblich Lieferung von Wärme" zutrifft.

    Einen Vertragsabschluss mit dem Heizkostenversorger gibt es nicht, da ja davon ausgegangen wurde, dass die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind. Die Rechnung des Energieversorgers kam aus dem Nichts, es gab in den vergangenen Monaten auch keine Mahnung dazu.

    Die Frage ist nun, welcher Passus mehr wiegt: Die Heizkostenverordnung oder die Betriebskostenverordnung?
    Kennt sich damit jemand aus? Danke schön für die Unterstützung!

  • Zitat

    Die Frage ist nun, welcher Passus mehr wiegt: Die Heizkostenverordnung oder die Betriebskostenverordnung?

    Die Vereinbarungen im Mietvertrag.
    Hier sollte geregelt sein, was gezahlt werden muss und was nicht.

    Die Betriebskostenverordnung regelt nur, was grundsätzlich umgelegt werden darf. Nicht alles, was unter § 2 Betriebskostenverordnung bezeichnet ist, wird auch umgelegt.
    Die Heizkostenverordnung regelt hingegen, wie die Kosten/Verbrauch für Warmwasser und Heizung zu ermitteln sind.

    Ansonsten würde mich interessieren, worauf Du hinaus möchtest? Es ist doch völlig egal, ob Du die Kosten für Warmwasser und Heizung an den Vermieter oder direkt an den Versorger zahlst (zumindest wenn Du Vorauszahlungen für die Nebenkosten leistest).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    wir können hier soviel herumtheoretisieren wie wir wollen. Es ist egal, ob Heizung in den BK enthalten sein müßte oder nicht, am Ende mußt du so oder so bezahlen. Entweder direkt an den Versorger oder bei der Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter.

    Was mich ein wenig wundert ist, dass man doch schon vor Abschluss des Mietvertrages genau fragt, was in den Betriebskosten enthalten ist und was nicht.
    An der Höhe der BK-Vorrauszahlung sollte man auch sehen können, ob Wärme drin sein kann. Zudem ist es allgemein üblich einen separaten Heizkostenabschlag zu zahlen.

    Was heißt denn die Rechnung kam aus dem Nichts und es gab keine Mahnung? Keine Angst, die Mahnung kommt schon noch, denn eine Mahnung kommt niemals vor der Rechnung, sondern danach, wenn du nicht zahlst.

    Gruss
    H H

  • Die Frage ist, wer jetzt die Jahresrechnung in Höhe von knapp 1.000 Euro bezahlen muss.
    Der Vermieter oder der Mieter?
    Der Vermieter beruft sich auf die Betriebskostenabrechnung. In der Nebenkostenvorauszahlung wären die Heiz- und Warmwasserkosten nicht enthalten.
    Der Passus "Die Kosten für Heizung und Warmwasser werden durch den Vermieter umgelegt", der in dem Mietvertrag enthalten ist, ist in seinen Augen durch die Betriebskostenvereinbarung aufgehoben und unwirksam.
    Wenn das so ist, wäre die Miete auf einen Schlag bedeutend teurer.

  • Knat:

    "inwiefern muss der Vermieter in einem Mietvertrag kenntlich machen, dass der Passus aus der Betriebskostenvereinbarung "eigenständig gewerbliche Lieferung von Wärme" bei dem zu mietendem Objekt zutrifft? Dieser Absatz ist in jedem Standardmietvertrag zu finden,"
    - Das bezweifele ich.

    "Nach einem Jahr Mietzeit kam jetzt die Abrechnung zu Heizung- und Warmwasser,"
    - Von wem?

  • Zitat

    Die Frage ist, wer jetzt die Jahresrechnung in Höhe von knapp 1.000 Euro bezahlen muss.
    Der Vermieter oder der Mieter?
    In der Nebenkostenvorauszahlung wären die Heiz- und Warmwasserkosten nicht enthalten.

    Was bedeutet denn - deiner Meinung nach - der Begriff Vorauszahlung? Vorauszahlungen sind nichts weiter als Abschläge, die Du an den Vermieter oder Versorger zahlst, damit Du nicht am Ende des Jahres eine Hohe Gesamtrechnung zahlen musst.

    In deinem Fall waren keine Abschläge hierfür vereinbart, weshalb Du die Kosten hierfür auf einmal zahlen musst. Wo ist das Problem? Nachträglich kannst Du nun mal keine Vorauszahlungen leisten.

    Ähnlich wäre es beim Strom. Hättest Du keine Abschläge gezahlt, dann wäre nun eine Gesamtrechnung gekommen. Die Gesamtverbrauchskosten wären damit aber nicht weniger geworden.

    Zitat


    Die Frage ist, wer jetzt die Jahresrechnung in Höhe von knapp 1.000 Euro bezahlen muss.

    Die Frage kann ich kaum erst nehmen.
    Wer wird denn wohl die Kosten für deinen Verbrauch zahlen? Ganz sicher nicht der Vermieter.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Deinen eigenen Verbrauch zahlst Du immer selbst. Ob sich Mieter und Vermieter im Vorfeld auf Vorauszahlungen einigen oder auch nicht, ist unerheblich, da dies keine Auswirkungen auf die Gesamtkosten hat.
    Genauso wenig spielt es eine Rolle, ob Du die Summe X an Vermieter oder Versorger zahlst.

    Abschließend empfehle ich Dir, die entsprechenden Definitionen von "Vorauszahlungen" im Internet herauszusuchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Nach einem Jahr Mietzeit kam jetzt die Abrechnung zu Heizung- und Warmwasser, das das ganze Jahr nicht gezahlt wurde, da der Mietvertrag auch die Passagen enthält:
    ................
    Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass der Mieter über folgende Leistungen direkt Verträge mit Versorgungsunternehmen oder anderen Dienstleistern schließen wird."
    Hier wurde nur der Stromversorger (logisch) eingetragen, Heizung- oder Warmwasser aber nicht erwähnt. Hier wäre doch aber auch ein direkter Vertrag von Nöten gewesen, oder?


    Warum? Wenn der Stromversorger eingetragen ist muß nicht automatisch auch der Heizungsversorger benannt werden.

    Zitat

    Im folgenden Absatz kommt dann erneut der Punkt: "Die Umlegung der Kosten für Heizung und Warmwasser erfolgt durch den Vermieter nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung. [...]"


    Die Heizkostenabrechnung, als Bestandteil der Betriebskostenabrechnung, erhalten Sie vom Vermieter.

    Zitat

    Das Inserat zur Wohnungsanzeige (leider vom Vormieter aufgegeben und nicht vom Vermieter) zeigt auch an, dass in den Nebenkosten die Heizkosten bereits enthalten sind.


    Das ist hier völlig bedeutungslos.

    Zitat


    In den Gesprächen bei der Besichtigung mit den Vermietern wurde nie erwähnt, dass in diesem Haus der Punkt "eigenständig gewerblich Lieferung von Wärme" zutrifft.


    Ziehen Sie sich an Ihrer eigenen Nase. Bei einer so brisanten Angelegenheit, wie die Heizungskosten es sind, haben auch Sie geschlafen, und versäumt nachzufragen.
    Einfach etwas zu billig, hier Andere zu beschuldigen.

    Zitat

    Einen Vertragsabschluss mit dem Heizkostenversorger gibt es nicht, da ja davon ausgegangen wurde, dass die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind.


    Richtig! Die Abrechnung erhalten Sie vom Vermieter. Welcher die Abrechung von einem dazu spezialisierten Unternehmen machen läßt und diese dann, mit eventuellen Korrekturen, an seinen Mieter weiterreicht.

    Fazit:
    Sie hätten wissen müssen, das man seinen A..... nicht umsonst gewärmt bekommt.
    Wenn einen daraufhin etwas "spanisch" vorkommt, wie keine Abschlagszahlung, dann erkundigt man sich nach möglichen Zahlungsmodalitäten.
    Nun haben Sie gleich den ganzen Klotz am Bein. Jeder nach seiner Fasson!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (10. Dezember 2014 um 13:52)

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