Beiträge von Knat

    Die Frage ist, wer jetzt die Jahresrechnung in Höhe von knapp 1.000 Euro bezahlen muss.
    Der Vermieter oder der Mieter?
    Der Vermieter beruft sich auf die Betriebskostenabrechnung. In der Nebenkostenvorauszahlung wären die Heiz- und Warmwasserkosten nicht enthalten.
    Der Passus "Die Kosten für Heizung und Warmwasser werden durch den Vermieter umgelegt", der in dem Mietvertrag enthalten ist, ist in seinen Augen durch die Betriebskostenvereinbarung aufgehoben und unwirksam.
    Wenn das so ist, wäre die Miete auf einen Schlag bedeutend teurer.

    Hallo,

    inwiefern muss der Vermieter in einem Mietvertrag kenntlich machen, dass der Passus aus der Betriebskostenvereinbarung "eigenständig gewerbliche Lieferung von Wärme" bei dem zu mietendem Objekt zutrifft? Dieser Absatz ist in jedem Standardmietvertrag zu finden, trifft aber nicht bei jedem zu.

    Nach einem Jahr Mietzeit kam jetzt die Abrechnung zu Heizung- und Warmwasser, das das ganze Jahr nicht gezahlt wurde, da der Mietvertrag auch die Passagen enthält:
    "Soweit im Rahmen der Mieter zu tragenden Betriebskosten ein Direktvertrag zwischen Mieter und Versorgungsträger möglich ist, verpflichtet sich der Mieter zu dessen Abschluss, wenn der Vermieter dies schriftlich verlangt. [...] Im Übrigen werden die Betriebskosten vom Vermieter anteilig auf den Mieter umgelegt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt, dass der Mieter über folgende Leistungen direkt Verträge mit Versorgungsunternehmen oder anderen Dienstleistern schließen wird."
    Hier wurde nur der Stromversorger (logisch) eingetragen, Heizung- oder Warmwasser aber nicht erwähnt. Hier wäre doch aber auch ein direkter Vertrag von Nöten gewesen, oder?

    Im folgenden Absatz kommt dann erneut der Punkt: "Die Umlegung der Kosten für Heizung und Warmwasser erfolgt durch den Vermieter nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung. [...]"

    Das Inserat zur Wohnungsanzeige (leider vom Vormieter aufgegeben und nicht vom Vermieter) zeigt auch an, dass in den Nebenkosten die Heizkosten bereits enthalten sind.
    In den Gesprächen bei der Besichtigung mit den Vermietern wurde nie erwähnt, dass in diesem Haus der Punkt "eigenständig gewerblich Lieferung von Wärme" zutrifft.

    Einen Vertragsabschluss mit dem Heizkostenversorger gibt es nicht, da ja davon ausgegangen wurde, dass die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind. Die Rechnung des Energieversorgers kam aus dem Nichts, es gab in den vergangenen Monaten auch keine Mahnung dazu.

    Die Frage ist nun, welcher Passus mehr wiegt: Die Heizkostenverordnung oder die Betriebskostenverordnung?
    Kennt sich damit jemand aus? Danke schön für die Unterstützung!

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