Liebe Forumsmitglieder,
bei unserer Nebenkostenabrechnung tauchen einige Unstimmigkeiten auf, wegen denen ich unsere Objektbetreuerin auch per email freundlich kontaktiert habe. Telefonisch habe ich ebenfalls nachgefragt, leider war sie laut Zentrale nicht erreichbar. Leider glänzt diese nicht gerade dadurch, dass sie gut erreichbar ist und auf anfragen zeitnah antwortet. Die Einsicht in die Orginalbelege beispielsweise kann ich ja nur einfordern, wenn ich sie tatsächlich erreiche.
Ich möchte nun ebenfalls freundlich aber bestimmt die Hausverwaltung unter Zugzwang setzten, sich mit der Abrechnung und meinen Anliegen (Offene Fragen, Orginalbelege, Energieausweis) auseinanderzusetzen indem ich Widerspruch einlege. Mangels Originalbelegen kann ich dies jedoch nicht aufgrund der abgerechneten Posten.
Meine Frage ist nun :
Kann ich einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen mit der (vorgeschobenen)formalen Begründung, dass eine Zählernummer beim Gasverbrauch nicht angegeben ist. Es handelt sich allerdings um den Gasverbrauch des gesamten Objekts (Zentral beheizt). Unser Kostenanteil ist korrekt nach Ablesewerten der Heizkörperzähler und Warmwasseruhr herausgerechnet.
Eine weitere Frage zu der ich gerne euren Rat hätte wäre folgende:
Es handelt sich beim Objekt um ein frisch saniertes Mehrfamilienhaus mit insgesamt ca. 1200m² Wohnfläche. Der Energiebedarf im Gesamtdurchschnitt nach der Jahresrechnung (die erste nach Sanierung, also keine Vergleichsmöglichkeit) beläuft sich auf 208 kWh/(m² Jahr). Vor der Kernsanierung kamen wir in diesem Gebäude für unsere eigene Wohnung (damals noch Gasetagenheizung) auf 210 kWh/(m² Jahr), also quasi gleichviel.
Meine Vermutung ist, dass entweder ein falscher Gasverbrauch angegeben ist (Dafür bräuchte ich die Originalbelege, siehe Frage oben),
oder die Heizungsanlage falsch eingestellt ist. In letzterem Fall, wäre ich (und die anderen Mieter) verpflichtet die hohen Heizkosten zu tragen, oder kann man dem Vermieter vorwerfen, dass er seiner Wartungs/Instandhaltungsverpflichtung nicht nachgekommen ist?
Wie könnte ich ausserdem vorgehen, um nachzuweisen, dass die Heizanlage falsch eingestellt ist?
Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich wiedergeben, falls nicht, fragt bitte nach.
Viele Grüße