Beiträge von pabst

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Dann werde ich Widerspruch einreichen.

    Off topic:

    Zitat

    ja, meine Mieter denken manchmal auch, dass ich außerhalb der Sprechzeiten daheim sitze und an meinen Haaren herumspiele.

    Ich will nicht sagen, dass die Verwaltung einer Mietsache nicht aufwändig wäre. Ich habe auch vollstes Verständnis dafür, dass man nicht jederzeit ans Telefon rennen kann, wirklich.
    Aber ein kurzer Rückruf, wenn man diesen erbeten hat ist ja nicht zu viel verlangt. Der Vorgänger hatte das auch hinbekommen.

    Viele Grüße

    pabst

    Hallo,

    ich denke ich muss nochmal der Reihe nach mein Anliegen verdeutlichen:

    Im Grunde geht es mir um Folgendes: Die Nebenkostenabrechnung ist meiner Einschätzung nach falsch. Ich zahle vermutlich etwa 900€ zu viel. Einschätzung deswegen, weil ich die Originalrechungen noch nicht eingesehen habe.

    Ich kann der Abrechnung nur widersprechen, wenn ich konkret beweisen kann dass etwas nicht stimmt. Richtig?
    Ich habe ein Recht darauf, dass der Vermieter mir gegen Kostenerstattung Kopien der Originalbelege zusendet, wenn er nicht "am Ort" wohnt. Richtig?
    Es wäre eine halbe Stunde Fahrt, und die Mietgenossenschaft hat ungünstige Öffnungszeiten, wenn es nicht sein muss, möchte ich mir ungern Urlaub nehmen.(Ich habe zwei sehr kleine Kinder und befinde mich in der stressigen Endphase meiner Promotion, es mag lächerlich klingen, aber meine Zeit ist mir kostbar) Heutzutage ist ja eine Kopie oder ein Digitalfoto schnell gemacht.
    Ich werde grundsätzlich auf meine Objektbetreuerin verwiesen, wenn ich bei der Mietgenossenschaft anrufe.

    -Diese ruft nicht zurück und antwortet nicht auf emails-

    Wenn ich der Nebenkostenabrechnung jetzt rechtswirksam widerspreche z.B. wegen eines Formfehlers (alles andere kann ich ohne Originalbelege nicht machen) dann MUSS die Objektbetreuerin mich kontaktieren, sonst kann sie die Nebenkostennachzahlung ja nicht abrechnen.
    Deshalb meine Frage nach dem Formfehler. Es geht mir nicht um die Zählernummer, sondern darum, dass die verantwortliche Objektbetreuerin gezwungen ist ihren Job zu machen.

    Zu den Unstimmigkeiten, weswegen ich die Originalbelege eigentlich benötige:

    Ich spreche im folgenden von Gesamtkosten/verbrauch etc. wenn ich das gesamte Objekt meine, also alle 35 Parteien auf ca. 1200m²
    Und von unserem Anteil/Verbrauch... naja für unsere 78m² eben, bzw was auf der Wasseruhr steht oder über die elektronischen Heizkostenverteiler ermittelt wurde.

    1. Der Wohnort ist Stuttgart, hier wird eigentlich nach Abwasser (dieses wird in Mege des Frischwassers abgerechnet macht 1,61 € pro m³) und Niederschlagswasser (Dieses wird nach bebauter Fläche berechnet etwa 0,6 € pro m²) abgerechnet.

    Die Kosten für Abwasser wurde für das gesamte Objekt mit etwa 10300 € angegeben, ohne Erklärung, wie das zustande kommt.
    Anschließend wurde nach den Zählerständen für Warm- und Kaltwasser aufgeteilt. Also Gesamtkosten geteilt durch Gesamtwasserverbrauch (1200m³) = 8,50€ pro m³ und dann mal unser Wasserverbrauch (80m³) ergibt 680€.
    Laut Gebühren der Stadt Stuttgart fällt für diese Menge aber nur 130€ an.
    Diese Abrechnungsart ist meines Wissens nach nur für Abwasser zulässig, denn das Niederschlagswasser muss nach Wohnfläche verteilt werden. Richtig?
    Die 8,50 € pro m³ entsprechen aber nicht den Abwasserpreisen für Stuttgart.
    Niederschlagswasser ist garnirgends aufgeführt und kann auch nicht für die restlichen Kosten verantwortlich sein.
    Grundstücksgröße etwa 2000 m² mal 0,6 € ergibt maximal 1200 € Niederschlagswasser.
    Deshalb möchte ich die Originalbelege.
    Deshalb möchte ich eine Antwort von der Objektbetreuerin.

    2. Schon klar, nach einer Sanierung muss der Energieverbrauch nicht sinken, und das Heizverhalten spielt eine Rolle.
    Genau aus diesem Grund möchte ich ja von euch Empfehlungen, was ich tun kann.

    Ich habe in meinem ersten post bewusst den Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Nicht Kosten oder Absolutwerte.
    Im Gegenwärtigen, kernsanierten Objekt werden 1200 m² zentral beheizt. Der Gasverbrauch beträgt 249600 kWh für ein Jahr.
    Also im Durchschnitt für das gesamte Objekt 208 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
    Bei 35 Parteien sollte sich der Verbrauch schon ganz gut mitteln, ich denke nicht dass alle Mieter des Hauses übermässig heizen.

    Der einzige Vergleichswert den ich habe, ist aus unserer unsanierten Wohnung desselben Wohnviertels, die baugleich ist. Es wird das ganze Viertel saniert, wir mussten quasi die Wohnung "rotieren", unsere alte Wohnung wird demnächst saniert.

    Da dort Gasthermen in jeder Wohnung waren, kann ich nur unseren eigenen Verbrauch wiedergeben, also nicht den Durchschnitt von 35 Mietern. Dieser betrug 14280 kWh auf 68 m² Wohnfläche. Also 210 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
    Hier waren in Badezimmer und Wohnzimmer extrem undichte Fenster.

    In der neuen Wohnung müssen wir deutlich weniger heizen (klar, das ist subjektiv). Ausserdem gibt es doch auch Vorschriften, (EnEV) das bei Sanierung energetische Mindeststandards eingehalten werden müssen. Richtig?

    Ich vermute, dass die Gasabrechnung nicht stimmt, oder dass die Heizanlage z.B. den ganzen Sommer durchlief.
    Ersteres lässt sich mit Originalbelegen klären. Dann muss ich nur bezahlen was auch verbraucht wurde.
    Was habe ich aber für Möglichkeiten, wenn die Heizanlage unwirtschaftlich eingestellt war?

    Ich hoffe mein langer Text erschlägt euch nicht, ich bedanke mich für eure Mühen.

    Liebe Forumsmitglieder,

    bei unserer Nebenkostenabrechnung tauchen einige Unstimmigkeiten auf, wegen denen ich unsere Objektbetreuerin auch per email freundlich kontaktiert habe. Telefonisch habe ich ebenfalls nachgefragt, leider war sie laut Zentrale nicht erreichbar. Leider glänzt diese nicht gerade dadurch, dass sie gut erreichbar ist und auf anfragen zeitnah antwortet. Die Einsicht in die Orginalbelege beispielsweise kann ich ja nur einfordern, wenn ich sie tatsächlich erreiche.

    Ich möchte nun ebenfalls freundlich aber bestimmt die Hausverwaltung unter Zugzwang setzten, sich mit der Abrechnung und meinen Anliegen (Offene Fragen, Orginalbelege, Energieausweis) auseinanderzusetzen indem ich Widerspruch einlege. Mangels Originalbelegen kann ich dies jedoch nicht aufgrund der abgerechneten Posten.

    Meine Frage ist nun :
    Kann ich einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen mit der (vorgeschobenen)formalen Begründung, dass eine Zählernummer beim Gasverbrauch nicht angegeben ist. Es handelt sich allerdings um den Gasverbrauch des gesamten Objekts (Zentral beheizt). Unser Kostenanteil ist korrekt nach Ablesewerten der Heizkörperzähler und Warmwasseruhr herausgerechnet.

    Eine weitere Frage zu der ich gerne euren Rat hätte wäre folgende:

    Es handelt sich beim Objekt um ein frisch saniertes Mehrfamilienhaus mit insgesamt ca. 1200m² Wohnfläche. Der Energiebedarf im Gesamtdurchschnitt nach der Jahresrechnung (die erste nach Sanierung, also keine Vergleichsmöglichkeit) beläuft sich auf 208 kWh/(m² Jahr). Vor der Kernsanierung kamen wir in diesem Gebäude für unsere eigene Wohnung (damals noch Gasetagenheizung) auf 210 kWh/(m² Jahr), also quasi gleichviel.
    Meine Vermutung ist, dass entweder ein falscher Gasverbrauch angegeben ist (Dafür bräuchte ich die Originalbelege, siehe Frage oben),
    oder die Heizungsanlage falsch eingestellt ist. In letzterem Fall, wäre ich (und die anderen Mieter) verpflichtet die hohen Heizkosten zu tragen, oder kann man dem Vermieter vorwerfen, dass er seiner Wartungs/Instandhaltungsverpflichtung nicht nachgekommen ist?
    Wie könnte ich ausserdem vorgehen, um nachzuweisen, dass die Heizanlage falsch eingestellt ist?

    Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich wiedergeben, falls nicht, fragt bitte nach.

    Viele Grüße

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