Guten Tag,
ich habe folgendes Problem bei meiner Nebenkostenabrechnung von 2013.
Wir sind zum 12.03.2013 aus der Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat uns dieses schriftlich bestätigt. Bei den Heiz- und Warmwasserkosten ist der Nutzungszeitraum bis zum 31.03.2013 datiert. Dadurch ist meiner Meinung nach der Nutzungszeitraum falsch angegeben und die Kosten dafür falsch berechnet.
Jetzt zu meiner Frage:
Hat der Vermieter durch die falsche Berechnung Anspruch auf diese Position oder ist diese Position unwirksam?
Des weiteren hat der Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten von einer Firma erstellen lassen und in einem Schreiben geschrieben das der Betrag X bezahlt werden soll?
Ist die Abrechnung unwirksam, da keine Original Vollmacht beiliegt in der er die Firma damit beauftragt?
Vielen Dank
Sascha Broszeit