Beiträge von brosi

    Ja es ist ein Aufhebungsvertrag da. Dort steht auch drin das wir nur die Hälfte der Miete zahlen und ab dem 12.03. die Nachmieter, da diese in die Wohnung bezieht und benutzt. Das Übergabe Protokoll wurde auch am 12.03. gemacht und die Zählerstände abgelesen.

    Einscannen kann ich leider erst später :)

    Wir haben nur bis zum 12.03. Den Vertrag gehabt und die Nachmieter sind direkt eingezogen. Wir haben auch nur für den halben Monat die Miete gezahlt.

    Und wegen deinem letzten Punkt. Meinst du ich soll eine Abrechnung für das ganze Jahr, also von den Nachmieter anfordern?

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem bei meiner Nebenkostenabrechnung von 2013.

    Wir sind zum 12.03.2013 aus der Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat uns dieses schriftlich bestätigt. Bei den Heiz- und Warmwasserkosten ist der Nutzungszeitraum bis zum 31.03.2013 datiert. Dadurch ist meiner Meinung nach der Nutzungszeitraum falsch angegeben und die Kosten dafür falsch berechnet.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Hat der Vermieter durch die falsche Berechnung Anspruch auf diese Position oder ist diese Position unwirksam?

    Des weiteren hat der Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten von einer Firma erstellen lassen und in einem Schreiben geschrieben das der Betrag X bezahlt werden soll?

    Ist die Abrechnung unwirksam, da keine Original Vollmacht beiliegt in der er die Firma damit beauftragt?

    Vielen Dank

    Sascha Broszeit

    Hallo an alle,

    ich habe die Tage meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 bekommen und habe nur ein Schreiben bekommen wo drin steht, dass ich die Nebenkosten zahlen soll und eine Heizkostenabrechnung.

    Es sind keine weiteren Betriebskosten aufgelistet!

    Da die anderen Betriebskosten fehlen, ist die Abrechnung dann formell unwirksam?

    Vielen Dank

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