Liebe User,
wir wohnen in einer Studenten-WG mit 3 Parteien. Jeder von uns zahlt 265,00 Euro Warmmiete; eine Aufteilung der Mietkosten in Kaltmiete und Nebenkosten gibt es nicht (ist auch nicht vertraglich fixiert und wäre in dem alten Gebäude mangels entsprechender Zählereinheiten wohl auch nicht ohne Weiteres möglich).
Unser Vermieter hat nun beschlossen, für uns alle die Warmmiete um 20 Prozent auf 318,00 Euro pro Person zu erhöhen. Als Vergleichsmiete gibt er drei Einzelzimmer der WG über uns an, welche ebenfalls von ihm vermietet werden. (Dort wohnen allerdings vier Parteien auf gleichem Raum zu einem in der Tat höheren Quadratmeterpreis.)
Dass eine Mieterhöhung als solche stattfindet, ist akzeptabel (zumal im Vergleich zu den obigen Wohneinheiten). Allerdings gilt die Kappungsgrenze von 20 Prozent meines Wissens doch nur für den Kaltmieteanteil. Da dieser allerdings nie ermittelt wurde, stehen wir wohl in einer Grauzone. Darf der Vermieter nun die 20 Prozent einfach auf die Warmmiete aufschlagen (auch wenn der dabei entstehende Quadratmeterpreis im Vergleich zur oberen Wohneinheit steht)? Was können wir tun?
Vielen Dank im Voraus!