Baum auf vermietetem Garten fällen

  • Hallo liebes Forum:)

    Wir haben ein Mehrfamilienhaus gekauft, das vollständig vermietet ist. In einem Gartenanteil eines Mieters stehen zwei etwa 12m hohe Tannen und eine (von ihm gepflanzte Weide).
    Der Mieter hat den Garten immer gepflegt und schön angelegt, aber die Bäume sind mir ein Dorn im Auge, die Tannen stehen sehr nah am Haus und die Wurzeln einer Weide gehen meines Wissens ans Wasser und können einen Kanal zerstören... Blöd, wenn unter der Weide der Kanal des Hauses verläuft...:mad:

    Kann ich die Bäume entfernen lassen, das Problem ist ja, wenn ich den Wurzelstock mit entfernen lasse, wir danach seine Gartengestaltung nicht mehr so sein wie vorher.

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Viele Grüße

  • Wann werden endlich mal Leute verstehen, das sowas kein Mietrecht ist.


    So isses. Er sollte aber VOR dem Fällen von Bäumen die Gemeinde, Grünflächenamt, Ordnungsamt o.ä. kontaktieren.

  • Was ist es dann? Der Garten wird vom Mieter gemietet, der eine Baum gehört ihm. Ich bin nunmal kein Vermieter mit Jahrzehntelanger Erfahrung, sonst bräucht ich nicht recherchieren! Also die Antwort könnte man sich sparen, hilft keinem von uns...!

  • So isses. Er sollte aber VOR dem Fällen von Bäumen die Gemeinde, Grünflächenamt, Ordnungsamt o.ä. kontaktieren.

    Mit ist klar, dass ich das bei der Gemeinde anmelden muss, mir geht es darum ob der Mieter hier Rechte hat, ist ja mein Eigentum, aber Eigentum geht ja nicht über Miete...-.-
    Deshalb auch die Frage wegen Mietrecht nicht Forstrecht oder Gesetz...

  • Was ist es dann? Der Garten wird vom Mieter gemietet, der eine Baum gehört ihm.

    Nein,

    alles was auf dem Grundstück gepflanzt oder anders eingebracht wird, wird ein fester Bestandteil dieses Grundstückes. Genau genommen ist es also dein Baum (Vgl. § 94 BGB).

    Zitat

    Kann ich die Bäume entfernen lassen

    Was sagt denn die Baumschutzsatzung hierzu? Selbst auf Privatgrundstücken brauchst Du ggfs. eine Fällgenehmigung.
    Die Tanne dürfte vermutlich kein Problem sein (verschiedenste Nadelgehölze und einzelne Obstbäume sind hier oft von den Satzungen ausgenommen), allerdings ist die Weide eventuell genehmigungspflichtig.

    Zitat

    die Tannen stehen sehr nah am Haus und die Wurzeln einer Weide gehen meines Wissens ans Wasser und können einen Kanal zerstören... Blöd, wenn unter der Weide der Kanal des Hauses verläuft...

    Wäre das vielleicht eine Argumentation dem Mieter gegenüber?

    Zitat

    Kann ich die Bäume entfernen lassen, das Problem ist ja, wenn ich den Wurzelstock mit entfernen lasse, wir danach seine Gartengestaltung nicht mehr so sein wie vorher.

    Hieran merkt man, dass es Dir eben nicht nur an Erfahrungen als Vermieter fehlt, sondern auch an gewissen sozialen Kompetenzen.
    Hier wäre doch der erste Schritt, dass ich Kontakt mit dem Mieter suche und das mit Ihm bespreche. Vielleicht kann hier ein einfacher Kompromiss geschlossen werden? Beispielsweise könntest Du ihm für den Baum eine entsprechende Ersatzpflanzung (wenn diese nicht sogar Pflicht ist) anbieten und den Garten nach der Fällung wieder herrichten?

    Man muss sich also nicht immer stur auf das Mietrecht berufen. Es gibt nicht immer eine Verpflichtung zur Anwendung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • alles was auf dem Grundstück gepflanzt oder anders eingebracht wird, wird ein fester Bestandteil dieses Grundstückes. Genau genommen ist es also dein Baum (Vgl. § 94 BGB).

    Vielen Dank für diese Antwort, nach etwas in dieser Art habe ich gesucht.


    Hieran merkt man, dass es Dir eben nicht nur an Erfahrungen als Vermieter fehlt, sondern auch an gewissen sozialen Kompetenzen.

    Sie können nicht beurteilen ob es mir an sozialen Kompetenzen fehlt, dafür kennen Sie mich einfach zu wenig. Außerdem kennen Sie den Mieter nicht und können demnach nicht nachvollziehen warum ich mich vorher nach der Rechtslage erkundigen möchte.
    Natürlich werde ich mich nicht aus heiterem Himmel mit einem anwaltlichen Schreiben an den Mieter wenden, ich möchte nur wissen wovon ich rede und sicher gehen, dass ich hier im "Recht" bin...

    In dem für die Baumfällung notwendigen Antrag steht geschrieben, dass Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm (in 100 cm Höhe) genehmigungspflichtig sind (außer Obstbäume). Das tut wie gesagt alles nicht zur Sache, es geht mir nur um das Recht, dass der Mieter auf seine Bäume in dem von mir an ihn vermieteten Garten hat.

    Also bitte lassen Sie die persönlichen Einschätzungen, sondern bleiben bei den sachlichen Fakten.


    Hier wäre doch der erste Schritt, dass ich Kontakt mit dem Mieter suche und das mit Ihm bespreche. Vielleicht kann hier ein einfacher Kompromiss geschlossen werden? Beispielsweise könntest Du ihm für den Baum eine entsprechende Ersatzpflanzung (wenn diese nicht sogar Pflicht ist) anbieten und den Garten nach der Fällung wieder herrichten?

    Man muss sich also nicht immer stur auf das Mietrecht berufen. Es gibt nicht immer eine Verpflichtung zur Anwendung.

    Ob eine Ersatzbepflanzung tatsächlich notwendig ist weiß ich auch nicht, dies wird sich nach dem Antrag an das Umweltamt herausstellen.
    Natürlich besteht die Möglichkeit, dass ich den Garten des Mieters wieder herrichte. Nur ist laut Mietvertrag sichergestellt, dass der Mieter ohne ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters keine "baulichen" Veränderungen vornehmen darf. Zu der Gartenpflege ist niedergeschrieben, dass ihm der Garten zur ausschließlichen Nutzung überlassen wurde, damit nur um ihn zu pflegen und zu unterhalten. Ob der Mieter den Teich oder die Weide überhaupt hätte pflanzen dürfen ist hierbei eine ganz andere Frage, da wie der von Ihnen angegebene § 94 BGB die gepflanzten und "eingebauten" Gegenstände zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes wurden.

  • alex,

    schön, dass Du anscheinend recht gut informiert bist und auch sachlich antworten kannst - und diesmal auf Ausrufezeichen verzichtet hast.
    Die meisten User hier sind übrigens Mieter...; sinnvollerweise hättest Du eher in einem Vermieter-Forum gepostet.:cool:

  • alex,

    schön, dass Du anscheinend recht gut informiert bist und auch sachlich antworten kannst - und diesmal auf Ausrufezeichen verzichtet hast.
    Die meisten User hier sind übrigens Mieter...; sinnvollerweise hättest Du eher in einem Vermieter-Forum gepostet.:cool:

    Naja, es ist schon sehr ärgerlich, wenn man auf der Suche nach Antworten ist und dann nur so plumpe Aussagen fallen wie:

    Keine Antwort!

    Da ist ein Ausrufezeichen eine natürliche Schlussfolgerung.

    Ich werde mir ein Vermieterforum suchen.

    Dabei sollte aber gesagt werden:
    Vermieter sind auch Menschen, die haben nur ihr hart verdientes Geld (und davon nicht wenig) in eine Immobilie gesteckt, weil Sie ihre eigenen 4-Wände haben möchten. Die Entscheidung kann jeder Mieter treffen.
    Es macht also keinen Sinn und es gibt keinen Grund auf diejenigen die Vermieten loszugehen, immerhin stellen sie ihren eigenen Wohnraum für andere zur Verfügung, kündigen kann ich auch nicht einfach, nur weil es mich nervt mich mit jemanden herumzuärgern. Da müssen wir alle durch.

  • Zitat

    Zu der Gartenpflege ist niedergeschrieben, dass ihm der Garten zur ausschließlichen Nutzung überlassen wurde, damit nur um ihn zu pflegen und zu unterhalten.

    Die Frage ist hier, wie sich "unterhalten" definiert.
    Ansonsten gehe ich jede Wette ein, dass jeder (oder fast) Richter das Anpflanzen innerhalb eines angemieteten Gartens als vertragsgemäße Nutzung werten würde.

    Zitat

    Ob der Mieter den Teich oder die Weide überhaupt hätte pflanzen dürfen ist hierbei eine ganz andere Frage, da wie der von Ihnen angegebene § 94 BGB die gepflanzten und "eingebauten" Gegenstände zum wesentlichen Bestandteil des Gebäudes wurden.

    Selbst wenn nicht, was fängst Du mit dieser Information an?

    Übrigens: jede festinstallierte Markise, jede (verklebte) Auslegware, jedes verschraubte Regal, etc. ist ein fester Bestandteil des Gebäudes. Das heißt aber längst nicht, dass dies dem Mieter untersagt ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Frage ist hier, wie sich "unterhalten" definiert.
    Ansonsten gehe ich jede Wette ein, dass jeder (oder fast) Richter das Anpflanzen innerhalb eines angemieteten Gartens als vertragsgemäße Nutzung werten würde.

    Ich sage jetzt auch nicht, dass er es entfernen muss. Was ich laut Mietvertrag machen könnte



    Selbst wenn nicht, was fängst Du mit dieser Information an?

    Übrigens: jede festinstallierte Markise, jede (verklebte) Auslegware, jedes verschraubte Regal, etc. ist ein fester Bestandteil des Gebäudes. Das heißt aber längst nicht, dass dies dem Mieter untersagt ist.

    Ob ein Mieter eine Markise anbringen darf, muss er auch vorher mit dem Vermieter abklären, hier bleiben Bohrungen in der Hausfassade nach der Entfernung der Markise.
    Eine Auslegware muss der Mieter bei Auszug auch wieder entfernen und den Zustand, in dem sich die Wohnung bei Vertragsabschluss befand, wieder herstellen.
    Ein Regal nimmt der Mieter bei Auszug wieder mit, übrig bleiben die Löcher in der Wand, die auch der Mieter wieder schließen muss.

    Allerdings kann der Mieter dem Vermieter beim Auszug anbieten, die Markise, die Auslegware oder auch das Regal bei Mietende zu übernehmen. Natürlich mit einer entsprechenden Entschädigung.

    Das alles hat aber nichts mehr mit der eigentlichen Frage zu tun.

  • Das alles hat aber nichts mehr mit der eigentlichen Frage zu tun.

    Hinsichtlich der Rechte des Mieters könnte das eine Rolle spielen, zumal Du angedeutet hast, dass der Mieter vielleicht gar nicht pflanzen durfte.

    Und jetzt spanne ich den Bogen zum eigentlichen Thema: Du kannst im laufenden Mietverhältnis keinen Baum auf dem vermieteten Grundstück entfernen, genauso wenig, wie Du im laufenden Mietverhältnis das Demontieren eines fest installierten Regales (oder Besser: Einbauküche) fordern kannst.
    Ausnahmen sind natürlich Gefährdungen der Bausubstanz.

    Zitat

    Was ich laut Mietvertrag machen könnte

    Du kannst in künftigen Mietverträgen festhalten, was gepflanzt werden darf und was nicht.
    Zu dem "Unterhalten" eines Gartens gehört nun einmal auch das Pflanzen. Wenn Du das nicht möchtest, musst du das einschränken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (4. Dezember 2014 um 14:25)

  • Du kannst in künftigen Mietverträgen festhalten, was gepflanzt werden darf und was nicht.
    Zu dem "Unterhalten" eines Gartens gehört nun einmal auch das Pflanzen. Wenn Du das nicht möchtest, musst du das einschränken.


    Die Tannen hat er nicht gepflanzt, sie stehen seit dem Hausbau '85, der Mieter hat "nur" die Weide gepflanzt. Ich werde es mit ihm abklären, anscheinend kann ich nur darauf hoffen, dass er sagt: "klar, mach weg..."

  • der Mieter hat "nur" die Weide gepflanzt. Ich werde es mit ihm abklären, anscheinend kann ich nur darauf hoffen, dass er sagt: "klar, mach weg..."


    Sollte eigentlich einleuchten, ich denke da an den evtl. drohenden (Abwasser-)Kanal-TÜV...

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