Der Richter hat ja festgestellt das die Erhöhung nicht korrekt ist, mir ging es um die Folgen und Kosten. Ich bin selber fündig geworden, vielleicht ist es später noch einmal für jemand Anderen interessant:
Vermieter kann Mieterhöhungsverlangen im Prozess korrigieren
Stellt sich im Rahmen der Zustimmungsklage vor Gericht heraus, dass das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters unvollständig begründet ist, gesteht ihm das Gesetz zu, Mängel zu berichtigen (§ 558 b III 1 BGB). In diesem Fall läuft die Überlegungsfrist zu Gunsten des Mieters erneut (§ 558 b III 2 BGB). Da insoweit der Mieter zur Klage keine Veranlassung gegeben hat, trägt der Vermieter die Kosten des Verfahrens, wenn der Mieter im Prozess dem nachgeholten und nunmehr wirksamen Erhöhungsverlangen zustimmt (LG Augsburg WuM 1991, 597).