Mieterhöhung zu hoch, dadurch hinfällig?

  • Hallo,

    wir haben für unsere Wohnung einen Fördervertrag der bis 2016 gilt, nun wurde uns ein Mieterhöhungsverlangen zugestellt das exakt 0,36 Euro zu hoch ist. Das ist schon einmal passiert und die Wohnungsbaugesellschaft hat die Erhöhung zurück gezogen später neu korrekt ausgestellt.
    Nun haben sie uns verklagt und der Richter merkt doch allen ernstes an, das die Kläger den Betrag ändern und wir zustimmen sollen. Wenn die Summe falsch ist, hat er doch die Klage abzuweisen, oder? Gibts es vielleicht vergleichbare Urteile zu unseren Gunsten? Würden wir dem geänderten Betrag zustimmen, kämen Gerichtskosten auf uns zu, das sehe ich nicht ein, die Mieterhöhung ist nicht korrekt und das war der Gesellschaft bekannt.

    Vielen Dank schon mal für jeden Tipp!

    Biggy

  • Nun haben sie uns verklagt und der Richter merkt doch allen ernstes an, das die Kläger ...


    Erwartest Du hier allen Ernstes Stellungnahmen zu laufenden Gerichtsverfahren...?

  • Vergleichsfälle nützen nur sehr bedingt.
    Der Richter sollte schon den Tatbestand prüfen oder prüfen lassen.
    Ob die Erhöhung korrekt oder nicht. Hier kann eine richterliche Entscheidung, mangels Unkenntnis der Fakten, nicht bewertet werden. Wenn Sie von der Richtigkeit Ihrer Meinung überzeugt sind, können sie die nächsthöhere Instanz ausschöpfen.

  • Der Richter hat ja festgestellt das die Erhöhung nicht korrekt ist, mir ging es um die Folgen und Kosten. Ich bin selber fündig geworden, vielleicht ist es später noch einmal für jemand Anderen interessant:
    Vermieter kann Mieterhöhungsverlangen im Prozess korrigieren

    Stellt sich im Rahmen der Zustimmungsklage vor Gericht heraus, dass das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters unvollständig begründet ist, gesteht ihm das Gesetz zu, Mängel zu berichtigen (§ 558 b III 1 BGB). In diesem Fall läuft die Überlegungsfrist zu Gunsten des Mieters erneut (§ 558 b III 2 BGB). Da insoweit der Mieter zur Klage keine Veranlassung gegeben hat, trägt der Vermieter die Kosten des Verfahrens, wenn der Mieter im Prozess dem nachgeholten und nunmehr wirksamen Erhöhungsverlangen zustimmt (LG Augsburg WuM 1991, 597).

  • Zitat

    Nun haben sie uns verklagt und der Richter merkt doch allen ernstes an, das die Kläger den Betrag ändern und wir zustimmen sollen.

    Ich (oder besser ein Bekannter) hatte vor wenigen Wochen einen ähnlichen Fall: Der Mieter hat es auf eine Klage ankommen lassen, weil das Erhöhungsverlangen formell falsch war. Dem Mieter wurde während des Gerichtsverfahrens ein korrektes Verlangen in die Hand gedrückt und er musste zahlen.

    Zitat

    Wenn die Summe falsch ist, hat er doch die Klage abzuweisen, oder?

    Nein, er klagt ja nicht weil das MEV falsch ist, sondern weil ihr eine höhere Miete zahlen sollt. Wenn der Vermieter vor Urteilsverkündung das Schreiben korrigiert, warum sollte die Klage abgewiesen werden?
    Wer die Kosten trägt, ist eine völlig andere Sache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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