Beiträge von zomris

    Hallo,

    da ich vor kurzem wegen etwas ganz anderem auf dieses Forum gestoßen bin und direkt eine recht hilfreiche Antwort bekommen habe, hab ich mir gedacht, weiß vlt. auch zu diesem Thema jmd. Rat:

    Das Mietshaus in dem ich zur Zeit wohne ist leider noch eine kleine Baustelle :( Es wird viel gebohrt, gehämmert etc. In der Hausordnung ist aber eine Ruhezeit festgelegt. Dort steht (wortwörtlich):
    "erforderliche Tätigkeiten, bei welchen sich eine Lärmentwicklung nicht ausschließen lässt, sind nur werktags - ausgenommen samstags- in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 22.00 Uhr, samstags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr, durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen ist ab 13.00 Uhr jede mit Lärmentwicklung verbundene Tätigkeit zu unterlassen."

    Eigentlich ja eindeutlich. Nun sind die Arbeiten ja aber vom Vermieter angeordnet. Ändert das etwas?

    Vielen Dank, Lg

    Das Ihr frühestens am Ende des 12. Monats nach Mietbeginn fristgerecht kündigen könnt.

    Liest man Verträge nicht bevor man sie unterschreibt und fragt vorher wenn man die eine oder andere Klausel nicht versteht?

    Damit wollte ich eher daraus hinaus, was eine unordentliche Kündigung heißt.

    "Der Mietvertrag ist für beide Parteien bis zum Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn nicht ordentlich kündbar. Während der Dauer des Kündigungsverzichts gild §542 Nr1 des BGB. Das Recht auf zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses bleibt hiervon unberührt.
    Nach Ablauf der Verzichtszeit, erstmals also nach 12 Monaten nach Vertragsbeginn, ist der Vertrag für beide Teile nach den gesetzlichen Regelungen unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar."

    So steht es drin.

    Hallo,

    eigentlich sollte das hier in den Forenbereich "Kündigung" aber da konnte ich nicht auf "neues Thema erstellen" klicken, sry falls das hier grundlegend falsch liegt. Nun zu Sache:

    Ich und meine Freundin wohnen seit September zusammen in einer 2-Zimmer-Wohnung. Wir sind beide Studierende. Im Mietvertrag steht, dass wir den Vertrag 1 Jahr lang nicht ordentlich kündigen können/dürfen(?). Was genau heißt das? Bzw. kann man die Klausel irgendwie umgehen? Ich habe mich schon ein wenig informiert und Urteil > VIII ZR 307/08 | BGH - Studentenzimmer: Zweij gefunden. Demnach müsste die Klausel doch eigentlich unwirksam sein oder nicht? Begründet wurde das Urteil, weil Studierenden einen erhöhten Bedarf an Flexibilität haben, weil es sein kann, dass sie das Studium nach einigen Wochen doch wieder abbrechen. Das habe ich zum Glück nicht vor. Wäre das Urteil trotzdem übertragbar? Flexibilität ist ja auch wichtig, wenn man nicht abbricht oder etwa nicht? :D

    vielen Danke für Antworten!
    Lg

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