Nebenkostenabrechnung nach über einem Jahr?!

  • Hallo Leute ich brauch eure Hilfe

    Meine wg bestehend aus 3 anderen Mitgliedern hat sich am letzten Tag im November 2013 aufgelöst. Samt Mietvertrag.

    Heute ruft mich der Vermieter an und fragt, obwohl ich von ihm schon Post in die neue Wohnung bekam, nach meiner neuen Adresse, da er mir eine Nebenkostenabrexhnung zuschicken will.

    Ist denn das noch legitim? Darf er die Adresse erfahren bzw mir diese Abrechnung schicken? Ich sehe das ehrlich gesagt nicht ein..

    Bitte helft mir

  • Wie hat Dein ehemaliger Vermieter Dir "schon Post in die neue Wohnung" schicken können, wenn er Deine Adresse nicht hat? Nachsendeauftrag?

    Die Nebenkostenabrechnung für 2013 kann er erst 2014 machen und um sie Dir zuzuschicken braucht er Deine Adresse. Du bist schon verpflichtet, eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung zu bezahlen, auch wenn Du das nicht einsiehst ...

  • Hallo,
    was siehst du nicht ein? Dass du die Betriebskosten, die du verursacht hast bezahlen sollst?

    Dein Vermieter hat nach der Abrechnungsperiode 12 Monate Zeit die Nebenkostenabrechnung zuzustellen. Ich gehe davon aus, dass die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr ist, so dass er die Abrechnung für 2013 bis zum 31.12.2014 schicken muß.

    Was passiert, wenn du ihm deine Adresse einfach nicht sagst und er deshalb nicht schafft die Abrechnung bis zum 31.12.2014 zuzuschicken kann ich nicht sagen. Ich denke, dass er dir in dem Fall durchaus eine gewisse Arglist unterstellen und die Abrechnung auch verspätet zustellen könnte. Die Kosten für die Adressermittlung müßtest du in dem Fall auch noch zahlen.

    So wie ich die Sache sehe, kommst du um die Abrechnung nicht drumherum. Ob du es einsiehst oder nicht.

    Gruss
    H H

  • Er hat die Adresse mal von meinen Mitbewohnern bekommen. Anscheinend wieder verlegt oder dergleichen.
    Gibt es nicht eine Verjährungsfrist? Ich dachte gelesen zu haben dass er 12 Monate Zeit hat diese
    Abrechnung einzufordern. Das ist für mich bis Ende November 2014. Er wäre
    Somit 2 Tage drüber?

  • Ich sehe das ehrlich gesagt nicht ein..

    Das ist für mich bis Ende November 2014.

    Was sind denn das für Aussagen. Du weißt hoffentlich, dass es nicht darum geht, was du gut findest.

    Bei der 12 monatigen Verjährung geht es auch nicht darum, wann du ausgezogen bist, sondern um den Abrechnungszeitraum.

    Gruss
    H H

  • Der Vermieter muß Ihnen die Rechnung bis spätestens 1 Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes zusenden.

    Das kann er nur tun, wenn Sie ihm Ihre neue Adresse mitteilen. Sollten Sie das nicht tun, haben Sie die Folgen in vollen Umfang zu tragen. Das da was verjährt, wäre ein Irrglaube. Sofern es Umstände gibt, welche den Vermieter hindern die Abrechnung fristgerecht zu stellen, bleibt es auch weiterhin bei der Forderung.

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