Beiträge von FairMieter

    Im Einfamilienhaus gibt es - das liegt in der Natur der Sache - kein Problem mit der Aufteilung der Grundkosten.

    Dann sind wir ja einer Meinung. Mein Interesse gilt der Frage, welchen Anteil die eine erste Wohnung trägt. Ob der Anteil für die anderen 99 Wohnungen von deren Mietern oder dem Vermieter getragen wird, ist sowohl aus Sicht der ersten Wohnung als auch im Hinblick auf die Höhe des Anteils irrelevant. Ich hatte Deine bisherigen Beiträge was das betrifft anders verstanden.

    Zur Frage der Aufteilung: Bisher war es so, daß die Mieter im Wechsel den Hausflur reinigen. Das entspricht einer Aufteilung nach Mietparteien/Wohnungen. TV/Kabel wird auch pro Mietpartei/Wohnung abgerechnet. Es ist nachvollziehbar, daß sich Sebbel durch die Änderung auf Anteil nach m² benachteiligt fühlt. Was sagt denn der Nachbar mit den 120m² zum Thema?

    Da die Heizungsanlage für alle Wohnungen gedacht ist, würde ich die Grundkosten nach Anteil an der gesamten Wohnfläche aufteilen, in den Beispielen also je Wohnung 1/5 bzw. 1/100. Ob die Anteile, die auf die Wohnungen mit Nachtspeicherheizung entfallen, von deren Mietern zu tragen sind, weil sie den Einbau verweigern, oder vom Vermieter, weil sie einem Leerstand vergleichbar sind, ist schwierig zu entscheiden. Ich unterstelle vereinfachend, daß die aus der Heizungsmodernisierung resultierende Mieterhöhung und die Heizkostenersparnis sich ausgleichen. Dann halte ich es für angemessen, wenn die Mieter der Wohnungen mit Nachtspeicherheizungen den auf ihre Wohnungen entfallenden Anteil tragen.

    Die Heizkostenverordnung spricht eben gerade nicht von "In einer Wohnung ...". Sinn der Grundkosten ist es, energetische Vor- und Nachteile einzelner Hausteile, Leitungsverluste, etc. einigermaßen gerecht aufzuteilen.

    Die Heizungsanlage sei für das gesamte Haus gedacht und dimensioniert. Wenn es hilft, können wir annehmen, daß der sukzessive Einbau der Heizkörper bei Mieterwechsel erfolgt, weil die jeweiligen Altmieter den Einbau verweigern.

    @ Kolinum: Würdest Du Deinen Standpunkt auch im auf hundert Wohnungen veränderten Beispiel beibehalten, also die erste umgerüstete Wohnung im ersten Jahr die Grundkosten einer für hundert Wohnungen dimensionierten Heizanlage tragen lassen?

    Wie hat Dein ehemaliger Vermieter Dir "schon Post in die neue Wohnung" schicken können, wenn er Deine Adresse nicht hat? Nachsendeauftrag?

    Die Nebenkostenabrechnung für 2013 kann er erst 2014 machen und um sie Dir zuzuschicken braucht er Deine Adresse. Du bist schon verpflichtet, eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung zu bezahlen, auch wenn Du das nicht einsiehst ...

    FairMieter: "Eine abgestellte Heizung hat keine Verbrauchskosten,"
    Berny: "- Falsch."

    Mitnichten. Wir reden von abgestellt, nicht von Frostwächter.

    FairMieter: "Für die Verteilung der Grundkosten werden andererseits auch Räume berücksichtigt, die über keine Heizkörper verfügen, beispielsweise Wohnungsflure oder Abstellkammern."
    Berny: "- Eher weniger."

    Da solltest Du Dich vielleicht nochmal schlau machen.

    FairMieter: "Wären Deiner Argumentation folgend also im Beispiel die Grundkosten im ersten Jahr komplett von der ersten Wohnung zu tragen?"
    "Berny: "- Nein, lediglich Mietflächen-anteilmässig.

    Hier widersprichst Du Dir, denn flächenanteilmäßig heißt ja gerade, auch die anderen, noch nicht angeschossenen Wohnungen mitzuberücksichtigen.

    Eine abgestellte Heizung hat keine Verbrauchskosten, sie ist ja abgestellt. Für die Verteilung der Grundkosten werden andererseits auch Räume berücksichtigt, die über keine Heizkörper verfügen, beispielsweise Wohnungsflure oder Abstellkammern.

    @ Berny: Wären Deiner Argumentation folgend also im Beispiel die Grundkosten im ersten Jahr komplett von der ersten Wohnung zu tragen?

    Es geht wohlgemerkt nur um die verbrauchsunabhängigen Kosten, die eben nicht nach Nutzer oder Verbrauch sondern nach Wohnfläche aufgeteilt werden. Die Zentralheizung ist für alle fünf Wohnungen dimensioniert. Sollten Wohnungen, die noch keine Heizung haben, nicht ebenso behandelt werden wie leerstehende Wohnungen, in denen die Heizung abgestellt ist?

    Ich nehme zur Verdeutlichung an, es seien nicht fünf sondern hundert Wohnungen, die nach und nach umgerüstet werden. Dann hätte die erste umgerüstete Wohnung im ersten Jahr die Grundkosten einer für hundert Wohnungen dimensionierten Heizanlage zu tragen. Das scheint mir unangemessen.

    Der Sachverhalt:

    In einem Mietshaus mit fünf nachtspeicherbeheizten Wohnungen wird eine neue Zentralheizung installiert. In den einzelnen Wohnungen wird jeweils bei Mieterwechsel die Nachtspeicherheizung gegen an die Zentralheizung angeschlossene Heizkörper ausgetauscht. Um die Diskussion einfach zu halten sei angenommen, daß alle Wohnungen die gleiche Fläche haben und pro Heizperiode eine weitere Wohnung umgestellt wird. Im ersten Jahr ist also nur eine Wohnung angeschlossen, im zweiten Jahr zwei usw. bis nach fünf Jahren alle Wohnungen Zentralheizung haben. Die Heizungsgrundkosten sollen nach Wohnfläche aufgeteilt werden.

    Die Frage:

    Welche Gesamtwohnfläche ist bei der Verteilung der Heizungsgrundkosten in den fünf Jahren jeweils zugrunde zu legen? Von Anfang an die gesamte Wohnfläche des Hauses oder nur die der jeweils angeschlossenen Wohnungen?

    Ich freue mich auf Eure Kommentare!

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