Im Einfamilienhaus gibt es - das liegt in der Natur der Sache - kein Problem mit der Aufteilung der Grundkosten.
Dann sind wir ja einer Meinung. Mein Interesse gilt der Frage, welchen Anteil die eine erste Wohnung trägt. Ob der Anteil für die anderen 99 Wohnungen von deren Mietern oder dem Vermieter getragen wird, ist sowohl aus Sicht der ersten Wohnung als auch im Hinblick auf die Höhe des Anteils irrelevant. Ich hatte Deine bisherigen Beiträge was das betrifft anders verstanden.