Kündigung durch Vermieter

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Kündigungsmöglichkeit durch den Vermieter, vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Folgender Fall: Ich wohne in einer 3er WG auf 90m2, die WG besteht seit sechs Jahren und es waren bis letztes Jahr meine zwei Mitbewohner als Hauptmieter eingetragen. Letztes Jahr habe ich den Hauptmietvertrag eines Mitbewohners übernommen und bin seitdem im Vertrag. Nun zieht der zweite Mitbewohner aus und kündigt den Vertrag, es wäre also nur noch ich als Hauptmieter eingetragen. Der Mitbewohner, von dem ich damals den Vertrag übernommen habe, möchte nun wieder als zweiter Hauptmieter in den Vertrag. Der Hausverwaltung ist dieser Vertragstausch nicht recht und wir befürchten, dass sie mich dann alleine als Hauptmieter nicht akzeptieren, den zweiten aber nicht mehr in den Vertrag lassen. Können sie mich dann rechtlich kündigen?

    Vielen Dank im Voraus,

    Hanna

  • Sie sind anstelle Ihres Mitbewohners als Hauptmieter in den Mietvertrag eingetreten, womit die Hausverwaltung einverstanden war. Das heißt, der Mietvertrag besteht derzeit mit zwei Hauptmietern. Der neben Ihnen im Mietvertrag eingetragene zweite Hauptmieter kann das Mietverhältnis nicht einfach alleine kündigen. Eine Kündigung des Vertrages kann nur gemeinsam durch die beiden Hauptmieter oder aber im Einverständnis mit der Hausverwaltung erfolgen.

    Ein Recht auf Wiederaufnahme des damals aus dem Mietverhältnis ausgeschiedenen Hauptmieters in den Mietvertrag existiert ebenfalls nicht. Auch dafür ist das Einverständnis der Hausverwaltung erforderlich.

    Sofern sich die Hausverwaltung mit der jetzt gewünschten Vertragsänderung nicht einverstanden erklären, bleibt der Mietvertrag in der jetzigen Form bestehen. Der neben Ihnen im Vertrag eingetragene Hauptmieter kann zwar ausziehen, bleibt aber weiterhin in der Haftung für den Mietvertrag.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!