Beiträge von bennyme

    @ H Hamburg: Danke. Auf ihre "Kommentare" und Einschätzungen und das ganze nichtsachliche Bla kann ich getrost verzichten. Selten so was unsoziales und gerechtes gelesen. Ich bat um Hilfestellung und konkrete Erläuterung zu der sich NICHTS beigetragen haben.
    Aber das machen Sie ja jetzt auch zum Glück nicht mehr...

    Dachdeckerin: Vielen Dank. Das ist doch mal ein gutes und plausibles Beispiel. Das kann ich sogar sehr gut nachvollziehen. An diesem Beispiel will auch gar nicht rummeckern -habe ich auch vorher schon nicht. Es ist "ehrlich" für Vermieter und Mieter.
    Der Kaltmietanteil sinkt logischerweise nachteilig für den Vermieter, so dass er diesen logischerweise ausgleichen will und darf.

    Sie schreiben "Der Betriebskostenanteil einer Inklusivmiete bestimmt sich immer nach dem tatsächlichen Höhe der Betriebskosten. "
    Dies ist ja auch wenn man ehrlich ist gerecht!

    Richtigerweise schreiben sie, wie ich auch. dass sich die Betriebskosten bzw. Nebenkosten mit Zeit erhöhen.

    Nur frage ich mich dann unabhängig von allem anderen Erläuterungen und mir einsichtigen vorherigen Erklärungen, ob und wie dann hiermit eine eventuelle durchgeführte indirekte Erhöhung der Betriebskostenpauschale Bestandteil der Mieterhöhung ist und rechtens sein kann. Diese ist ja NICHT Bestandteil meines Mietvetrages. Ist das dann egal?

    Noch was: Also kann man diese Mieterhöhung auch so verstehen -wie sie in ihrem Beispiel schön schreiben-: Der Vermieter versucht durch die gestiegenen Betriebskosten die Kaltmieterhöhung zu begründen?
    Aber eigl. ist doch dann immer noch eine Betriebskostenerhöhung die mit dem Mietspiegel begründet wird, weil sein Anteil an der Kaltmiete sinkt. Oder?

    Danke Dachdeckerin. Verstehe ich.
    Aber warum ist unerheblich wie hoch die Nebenkosten waren? Schließlich ist doch eine Erhöhung dieser eigl. nicht zulässig. lt, meinem Miet-Vertrag. Also wäre dies doch auch indirekt eine Erhöhung dieser Nebenkosten, oder?

    Müsste dann nicht eigl anders gerechnet werden? Zwar Kaltmiete aus dem Jahr des Mietvertrages? D.h. qm x qm-Preis-Mietspiegel 2006 = Kaltmiete 2006
    Dann Teilinklusivmiete 2006 - Kaltmiete 2006 = Nebenkostenpauschale 2006.

    Dann qm x qm-Preis-Mietspiegel 2015 = Kaltmiete 2015
    Dann Nebenkostenpauschale 2006 + Kaltmiete 2015 = neue Teilinklusivmiete 2015

    Oder? Die letzten Rechtssprechungen gehen zwar immer von den aktuellen Nebenkosten aus, ist dies in diesem Fall nicht falsch bzw. unrechtens...?

    Ich versuche es vielleicht nochmal anders darzustellen.
    Mietvertrag Stand 2006
    47qm
    363€ (Teilinklusivmiete+Nebenkonstenpauschale).
    neuer qm-Preis 2015 5,70€

    Was würden bei folgenden Optionen denn greifen?

    Option 1:
    Teilinklusivmiete (300€ Kaltmiete + 63 € Nebenkonstenpauschale)

    Option 2:
    Teilinklusivmiete (200€ Kaltmiete + 163€ Nebenkonstenpauschale)

    Oh mann...

    Was wird hier denn direkt so abgegangen? Hier ging es um Verständnisfragen etc. Als wenn ich jemandem sein Geld nicht gönnen würde... so ein Blödsinn. Hab ich auch gar nicht nötig. Ich wollte nur Hilfe bei der Klärung, ob dies rechtmäßig ist oder nicht? Ich habe schließlich nichts zu verschenken. Nebenbei ist mein Vermieter einer der größten in Deutschland. Und die machen manchmal auch was sie wollen... Das ich noch eine Altlast etc. habe, ist ja nicht meine Schuld. Soll ich darauf jetzt verzichten oder wie?
    Ich wollte nur für mich klären, ob das rechtens ist. PUNKT.

    Und nochmal weil es scheinbar nicht verstanden wird. In meinem Mietvertrag steht: 363€ (Miete+Nebenkosten) Stand 2006
    Damit sind pauschal Nebenkosten und Kaltmiete abgegolten. Oder?
    Die Kaltmiete kann sich also in Relation zu den Nebenkosten fiktiv zwischen 0-363€ bewegt haben, ebenso wie die Nebenkosten 0-363€ betragen haben könnten.
    Worauf ich einfach nur hinaus will ist, dass wenn ich jetzt zustimme ich ja theortisch anerkenne, dass ich aktuelle Nebekosten von ca.103€ habe und die neue Kaltmiete ca. 270€ beträgt.
    Oder?
    Die aktuelle sind laut Gesetzgebung für die Mieterhöhung notwendig. Was ich aber nicht versteh, was die zur Sache tut bzw. ob das (siehe unten) rechtens ist, wenn ich früher(Mietvetragsabschluss) vielleicht eine höhere oder niedrige ECHTE Verteilung von Nebenkosten und Kaltmiete hatte (egal ob zu meinem oder zum Vorteil des Vermieters)
    Da aber ja eine Teilinklusivmiete vereinbart war ohne Aufschlüsselung mit einen Pauschalbetrag, wäre dieser doch dann irgendwie hinfällig wg. meiner vorherigen Erläuterungen. Ist das so schwer zu verstehen oder drücke ich mich umständlich aus.


    Nun will mein Vermieter die Miete erhöhen und orientiert sich an Kappungsgrenze und Vergleichmiete etc.
    Heißt:
    Er errechnet anhand der qm der Vergleichsmiete aus einem nicht qualifizierten Mietspiegel die neue Kaltmiete.
    -Verstanden.
    Er gibt die aktuellen Neben- bzw. Betriebskosten für meine Wohnung und qm an.
    - Verstanden.
    Er rechntet beide Beträge zusammen. Es ergeben sich ca. 375€.
    -Verstanden.
    Es ergibt sich damit eine Mieterhöhung von ca. 12€.

    Für mich ist alles sowiet plausibel.


    Das ist doch der in den Gsetzen und im geposteten Link gangbare Weg.

    Hab ich ja verstanden. Es ging sich um die Frage der Rechtmäßigkeit wenn es im Mietvetrag keine Aufschlüsselung gab und die Frage, ob dies nicht auch eine verdeckte Erhöhung der Nebenkosten ist.

    Seid ihr hier alle Vermieter oder was?

    Natürlich kann und will ich keine ewige Mietererhöhung ausschließen können, noch will ich diese verzögern. Ebenso werde ich sicher für 12€ kein Fass aufmachen. Aber es ist doch mein Recht das abzuklären oder?
    12€ x 12 Monate sind schon 144€ im Jahr. Ist trotzdem ne Stange Geld pro Jahr.

    Es geht sich allein um die Frage -NOCHMAL- ,ob dadurch, dass es durch den Abschluss einer Teilinklusivmiete (ohne Afschlüsselung von Kaltmiete und Nebenkosten) und keiner Möglichkeit der Erhöhung der Betriebskosten, für den Vermieter erst die Möglichkeit gibt eine Mieterhöhung durchsetzen zu können, wenn durch den Mietspiegel eine KALTMIETE von über 363€ erreicht würde.
    Weil -meine Vemrutung oder Annahme- durch die fehlende Aufschlüsselung der 363€ im Mietvetrag, könnte diese Summe ja auch aus 300€ Kaltmiete und 63€ Nebenkosten bestehen. Was hieße, dass der Vermieter keine Mietehröhung nach Mietspiegel erreichen können, weil dieser Rahmen schon ausgeschöpft wäre.
    Andersherum könnte die Summe ja auch aus 150€ Kaltmiete und 213€ Nebenkosten bestehen, wodurch viel Platz für eine Mieterhöhung wäre. Der Vermieter aber zusätzlich, zu meinem Pech, Gewinn an den Nebenkosten macht.
    Daher die These: Durch fehlende Aufschlüsselung und Abschluss Teilinklusivmiete (Nachteilig für den Vermieter) Mieterhöhung über 363€ hinaus erst möglich, sofern der Mietspiegel über 363€ hinaus geht.

    Es steht Ihnen zusammen mit dem Vermieter frei, den Mietvertrag so zu modernisieren, das beide Kostenarten getrennt werden.

    Das ist mir klar. Aber erstens geht es hier eigl nicht darum und zweitens würde ich dies, weil es für mich nachteilig wäre, nicht tun.

    Hier geht es ja um eine Mieterhöhung.
    Allesfalls stellt sich sich Frage, ob darin noch andere Fallen versteckt wären...

    Erstmal danke für die Anworten.

    Mainschwimmer: Das sind die Informationen und Kenntnisse, die ich auch habe. Soweit habe ich das auch alles verstanden und ist auch nachvollziehbar.

    Nur steht leider nirgendwo bzw. habe ich oft gelesen, wenn bzw. dass sich das auf eine Bruttokaltmiete bezieht aus der eben genau vorher ersichtlich war welchen Anteil Nebekosten und Kaltmiete haben. Bei mir ist dies aber nicht ersichtlich.

    Außerdem ist es ja wie geschrieben auch nicht möglich gestiegene Neben- bzw. Betriebskosten weiterzugeben laut Mietvertrag.

    Worauf ich hinaus will ist, dass ja nun bei der Erhöhungsabsicht auch AKTUELLE Betriebskosten angegeben werden, dass diese weitaus höher sein dürften als bei Vetragsabschluss, liegt glaube ich auf der Hand.
    Insofern wird meiner Meinung nach mit der Mieterhöhung nach Mietspiegel indirekt eine Erhöhung der Betriebskosten weitergegeben. Denn wenn als Grundlage die "ALTEN" Betriebskosten aus der Bruttokaltmiete rausgerechnet würden, wäre die sich daraus Kaltmiete sicherlich mindestens so hoch wie nach der neuen geforderten Berechnung und damit bereits abgegolten.
    Ich hoffe das liess sich jetzt nachvollziehen was ich meine?

    Woran siehst du außerdem, dass der Mietspiegel qualifiziert ist? Ich sehe nur eine Mietrichtwerttablelle, welche nicht von der Stadt oder mit der Stadt herausgegeben wird.

    Kolinum: Es geht hier zwar NUR um 12€. Aber hier geht es auch um die Frage der Rechtmäßigkeit und um die Frage, ob durch die Zustimmung neue Fakten für die Zukunft geschaffen werden. Wie zum Beispiel der Festlegung des Anteil von Kaltmiete und Betriebskosten, welcher im ursprünglichen Mietvertrag NICHT enthalten war.

    Hallo zusammen,

    ich stehe vor einem kleinen Rätsel.
    Ich habe schon etliche Beiträge, Links und Gesetze gelesen, aber ich komme zu keinem verständlichen Ergebnis.

    Vorweg:
    Das Mieterhöhungen bei Bruttokaltmiete/Teilinklusivmiete zulässig sind habe ich sofern verstanden. Dafür müssen die aktuellen Neben- bzw. Betriebskosten angegeben werden, sowie die ortsübliche Vergleichsmiete.

    Nun zum meinem Anliegen:
    Ich wohne in Krefeld. In meinem Mietvetrag ist eine Bruttokaltmiete/Teilinklusivmiete vereinbart.
    Ich zahle 363€ für Miete und Nebenkosten. Dieser Betrag ist NICHT aufgeteilt, sondern als Komplettbetrag angegeben !!!
    Zusätzlich zahle ich eine Heizkostenvorauszahlung.
    In meinem Mietvertrag ist keine Erhöhungsmöglichkeit bei gestiegenen Betriebskosten vereinbart.

    Nun will mein Vermieter die Miete erhöhen und orientiert sich an Kappungsgrenze und Vergleichmiete etc.
    Heißt:
    Er errechnet anhand der qm der Vergleichsmiete aus einem nicht qualifizierten Mietspiegel die neue Kaltmiete.
    -Verstanden.
    Er gibt die aktuellen Neben- bzw. Betriebskosten für meine Wohnung und qm an.
    - Verstanden.
    Er rechntet beide Beträge zusammen. Es ergeben sich ca. 375€.
    -Verstanden.
    Es ergibt sich damit eine Mieterhöhung von ca. 12€.

    Für mich ist alles sowiet plausibel.

    ABER?
    Darf er das?
    Im Mietvertrag ist KEINE Aufschlüsselung von Miete und Nebenkosten enthalten.
    Es könnte daher doch theoretisch auch sein, dass die Miererhöhung bereits abgegolten ist. D.h. die Miete sich z.B. aus 300€ Kaltmiete und 63€ Betriebskosten zusammensetzt und daher keine Erhöhung zulässt...
    Ebenso könnte dies auch indirekt eine Erhöhung der Betriebskosten beihalten, welches laut Mietvertrag ebenfalls nicht zulässig ist.
    Ich weiß, dass es nur um einen kleinen Betrag geht, aber weiß welche Fakten ich damit für die Zukunft schaffe, falls ich einfach zustimme.

    Kann mir da jemand helfen? DANKEEEE

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