@ H Hamburg: Danke. Auf ihre "Kommentare" und Einschätzungen und das ganze nichtsachliche Bla kann ich getrost verzichten. Selten so was unsoziales und gerechtes gelesen. Ich bat um Hilfestellung und konkrete Erläuterung zu der sich NICHTS beigetragen haben.
Aber das machen Sie ja jetzt auch zum Glück nicht mehr...
Dachdeckerin: Vielen Dank. Das ist doch mal ein gutes und plausibles Beispiel. Das kann ich sogar sehr gut nachvollziehen. An diesem Beispiel will auch gar nicht rummeckern -habe ich auch vorher schon nicht. Es ist "ehrlich" für Vermieter und Mieter.
Der Kaltmietanteil sinkt logischerweise nachteilig für den Vermieter, so dass er diesen logischerweise ausgleichen will und darf.
Sie schreiben "Der Betriebskostenanteil einer Inklusivmiete bestimmt sich immer nach dem tatsächlichen Höhe der Betriebskosten. "
Dies ist ja auch wenn man ehrlich ist gerecht!
Richtigerweise schreiben sie, wie ich auch. dass sich die Betriebskosten bzw. Nebenkosten mit Zeit erhöhen.
Nur frage ich mich dann unabhängig von allem anderen Erläuterungen und mir einsichtigen vorherigen Erklärungen, ob und wie dann hiermit eine eventuelle durchgeführte indirekte Erhöhung der Betriebskostenpauschale Bestandteil der Mieterhöhung ist und rechtens sein kann. Diese ist ja NICHT Bestandteil meines Mietvetrages. Ist das dann egal?
Noch was: Also kann man diese Mieterhöhung auch so verstehen -wie sie in ihrem Beispiel schön schreiben-: Der Vermieter versucht durch die gestiegenen Betriebskosten die Kaltmieterhöhung zu begründen?
Aber eigl. ist doch dann immer noch eine Betriebskostenerhöhung die mit dem Mietspiegel begründet wird, weil sein Anteil an der Kaltmiete sinkt. Oder?