Kaution zurückholen und Nebenkostenabrechnungen

  • Hallo zusammen. ( und sorry für den bekloppten Usernamen :D )

    7 Monate nach Auszug und Übergabe einer Mietwohnung zurück an meine Vermieter habe ich keine Kautionsrückzahlung erhalten. Ein Übergabeprotokoll wurde durch den Vermieter erstellt, aber von mir nicht unterschrieben, da er u.a. auf einen nicht nachvollziehbaren Mangel beharrte und diesen darin aufführte.

    Die Mängel sollten mir nachträglich nochmal schriftlich aufgeführt und in Rechnung gestellt werden. Ich habe darauf gewartet, um entsprechend reagieren zu können, aber nichts kam... Versteht mich nicht falsch: Die Wohnung war in einem sehr guten Zustand; nur ein Mangel hätte ich auch sicherlich über meine Haftpflicht laufen lassen, dieser ist erst sehr kurz vor Auszug entstanden und ich habe den Vermieter bei Auszug darauf hingewiesen. Und nur aufgrund der Debatte ums Übergabeprotokoll hätte ich das dennoch übernommen, weil ich das als meine Mieter-Pflicht ansehe. Aber wie dauerhaft während der gesamten Mietzeit erfolgte mal wieder keine Reaktion seitens der Vermieter...

    Weiterhin stehen auch Nebenkostenabrechnungen für die Zeiträume 2012-2013 und 2013-2014 (jeweils zum August) aus. In der Vergangenheit war es so, dass diese bereits seit einigen Monaten/Jahren durch die Hausverwaltung erstellt worden sind, die Vermieter diese aber nicht an mich weitergeleitet haben. (bisher habe ich auch immer Erstattungen erhalten.....)

    Ich habe nun die Vermieter per Einschreiben mit Rückschein abgemahnt und aufgefordert, die Kaution zzgl. Zins und Zinseszins an mich zurückzuzahlen, da die Prüf-und Überlegungsfrist ausreichend war; eine weitere Mahnung soll nicht erfolgen. Auch darauf erhielt ich keine Reaktion.

    Jetzt bräuchte ich Hilfe: Ich möchte zuerst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dann haben die Vermieter als Reaktion (meinem Verständnis nach) 3 Möglichkeiten, zu reagieren: 1. Zahlung, 2. Keine Reaktion (und somit anschließender Vollstreckungsmöglichkeit) und 3. Äußerung zum Sachverhalt und ein Verfahren wird eingeleitet. Sofern es zu einem Verfahren kommt: kann ich dann im Nachgang einen Anwalt einschalten, obwohl ich das Mahnverfahren selber eingeleitet habe?

    Oder ist es sinnvoller, jetzt den Anwalt einzuschalten und dieser leitet das Mahnverfahren ein.. und schlägt seine Kosten auf die Mahnkosten und Kautionszahlung oben drauf? Außerdem hätte ich natürlich die Beratung.

    Und wie komm ich endlich an meine Nebenkostenabrechnungen? Die Hausverwaltung will sie mir nicht geben und verweist auf den Vermieter..

    Es sei dazu gesagt, dass der Weg über normale, direkte Kommunikation keine Option mehr ist.. :rolleyes:

    Danke für jede Hilfe!

    7 Mal editiert, zuletzt von KingDingeling (1. Dezember 2014 um 11:18)

  • Zitat

    Weiterhin stehen auch Nebenkostenabrechnungen für die Zeiträume 2012-2013 und 2013-2014 (jeweils zum August) aus

    Sind das die Nutzungs- oder Abrechnungszeiträume?

    Wenn Abrechnungszeiträume wäre die Abrechnung für 2012 - 2013 Spätestens Ende August 2014 fällig gewesen.

    Für 2013 - 2014 hätte der Vermieter noch Zeit bis Ende August 2015.

    Sind die Abrechnungszeiträume aber jeweils das Kalenderjahr sieht das anders aus.

    2012 - verfristet am 1.1.2014 - Anspruch auf die Abrechnung besteht trotzdem noch. Denn ein evtl. Guthaben müßte der Vermieter noch erstatten.

    2013 - noch nicht fällig

    2014 - auch noch nicht fällig

    Evtl. Ansprüche des Vermieters wegen Schäden sind 6 Monate nach Mietende verjährt. Sprich da kann er nichts mehr fordern.


    Zitat

    Und wie komm ich endlich an meine Nebenkostenabrechnungen? Die Hausverwaltung will sie mir nicht geben und verweist auf den Vermieter..

    Ist korrekt. Der ist Dein Vertragspartner, nicht die HV.

    Zitat

    dass der Weg über normale, direkte Kommunikation keine Option mehr ist..

    Dann bedient man sich indirekter Kommunikation und schreibt. Aber keine Mails oder ähnlichen Schnikschnack.


    Zitat

    Ich habe nun die Vermieter per Einschreiben mit Rückschein

    Die schlechteste aller Zustellarten. Wenn Schon Einschreiben dann Einwurfeinschreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (1. Dezember 2014 um 11:45)

  • Zitat

    kann ich dann im Nachgang einen Anwalt einschalten, obwohl ich das Mahnverfahren selber eingeleitet habe?

    Ja, kannst Du.

    Zitat

    Oder ist es sinnvoller, jetzt den Anwalt einzuschalten und dieser leitet das Mahnverfahren ein.

    Einen Mahnbescheid kann man auch selbst ausfüllen, geht also auch ohne Anwalt.
    Als Hinweis möchte ich anfügen, dass der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution für künftige Betriebskostenabrechnungen einbehalten kann.

    Zitat

    Weiterhin stehen auch Nebenkostenabrechnungen für die Zeiträume 2012-2013 und 2013-2014 (jeweils zum August) aus.

    Zumindest die Abrechnung für 2013/2014 ist noch nicht fällig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dank dir für die Auflistung der Zeiträume und Ansprüche!

    Zitat

    Die schlechteste aller Zustellarten. Wenn Schon Einschreiben dann Einwurfeinschreiben.

    Den Rückschein habe ich schon unterschrieben vom Vermieter zurück. Umso weniger versteh ich, dass gar keine Reaktion kommt..

    Bzgl. der Nebenkostenabrechnungen:
    Wie kann ich die Zusendung wirkungsvoll durchsetzen? Vermutlich lohnt sich schon deshalb der Gang zum Anwalt, oder? Möchte bloß nicht auf den ganzen Kosten sitzen bleiben.. Sind die Kosten denn bei erfolgreichen Ablauf komplett umwälzbar?

  • Zitat

    Als Hinweis möchte ich anfügen, dass der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution für künftige Betriebskostenabrechnungen einbehalten kann.

    Was wäre denn rechtlich angemessen, wenn ich bisher nur NK-Erstattungen erhalten habe? :confused:

    Und wie formuliere ich das dann im Mahnbescheid? Muss ich das von der Gesamtsumme abziehen? .. und anhand welchen Zinssatzes berechne ich die Zinsen?

    Einmal editiert, zuletzt von KingDingeling (1. Dezember 2014 um 12:00)

  • Wenn es zu einem Verfahren kommt entscheidet das Gericht auch darüber wer
    welche Kosten zu tragen hat. Normalerweise der Verlierer des Prozesses.

    Wenn du eine Rechtschutz hast, prüfe ob die für die Kosten aufkommt.

  • Was wäre denn rechtlich angemessen, wenn ich bisher nur NK-Erstattungen erhalten habe? :confused:

    Im Normalfall kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, der zwei Monatsvorauszahlungen entspricht. Selbst wenn Du vorher Guthaben hattest, muss das nicht immer so sein (Preissteigerungen).

    Zitat

    Und wie formuliere ich das dann im Mahnbescheid?

    Überhaupt nicht. In einem Mahnbescheid wird nur die Art und Höhe der Forderung angegeben.

    Zitat

    und anhand welchen Zinssatzes berechne ich die Zinsen?

    Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • KingDingeling:

    "und sorry für den bekloppten Usernamen :D"
    - Macht nix, der wurde bereits vor >50 Jahren von Chuck Berry besungen...

    "7 Monate nach Auszug und Übergabe einer Mietwohnung..."
    - Reklamationen des VM bzgl. versteckter Mängel sind nur innerhalb 5 Monate möglich.

    "Weiterhin stehen auch Nebenkostenabrechnungen für die Zeiträume 2012-2013 und 2013-2014 (jeweils zum August) aus."
    - Bitte präziser: T:M:J:. Dein wahrscheinlich noch zu beauftragender Anwalt für Mietrecht(!) wird danach fragen.

    "Ich habe nun die Vermieter per Einschreiben mit Rückschein abgemahnt und aufgefordert, ..."
    - Wie bereits gesagt (zukünftig) Per Einwurfeinschreiben.

    Dein VM scheint ein recht gewinnorientierter Zeitgenosse zu sein. Auf einen groben Klotz gehört auch ein grober Keil, sprich: Ei Versierter Fach-Anwalt.

    "Und wie komm ich endlich an meine Nebenkostenabrechnungen? Die Hausverwaltung will sie mir nicht geben und verweist auf den Vermieter.."
    - Die HV hat recht.

  • Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

    Zitat

    - Macht nix, der wurde bereits vor >50 Jahren von Chuck Berry besungen...


    .. Tatsache .. irgendwo muss ich das schon einmal gehört haben :cool:

    Bzgl. der genauen Zeiträume muss ich daheim nachschauen.

    Nun denn, dann gehts zum Fach-Anwalt. Jetzt habe ich aber noch doch noch eine Frage zum Thema "wirksam in Verzug setzen":
    Ich habe ja den Rückschein vom Einschreiben unterschrieben zurückerhalten. Fristsetzung war 10 Tage, die heute ablaufen.
    Bei den Vermietern handelt es sich um ein Ehepaar, beide sind auch Vertragspartner im Mietvertrag. Bisher wurde der Schriftverkehr allerdings immer von der Ehefrau abgewickelt, also habe ich auch die Mahnung namentlich "nur" an die Ehefrau gerichtet und den Mann nicht aufgeführt. War das ein Fehler?

  • Bzgl. der Nebenkostenabrechnungen:
    Wie kann ich die Zusendung wirkungsvoll durchsetzen?


    Erst mal prüfen ob und welche Abrechnungen überhaupt schon fällig waren.

    Bei Kalenderjähriger Abrechnung ist das lediglich die für 2012.

    Vermieter nachweisbar auffordern diese binnen 2 Wochen zuzuschicken. Im gleiche Schreiben darauf hinweisen das Du bei nicht Einhaltung der Frist die gesamten Nebenkostenzahlungen für besagten Zeitraum zurückforderst.

    Zitat

    Bisher wurde der Schriftverkehr allerdings immer von der Ehefrau abgewickelt, also habe ich auch die Mahnung namentlich "nur" an die Ehefrau gerichtet

    Dein Vertragspartner ist die Person die als Vermieter im Vertrag steht. An diese sollte jeglicher Schriftverkehr gehen.

  • Bisher wurde der Schriftverkehr allerdings immer von der Ehefrau abgewickelt, also habe ich auch die Mahnung namentlich "nur" an die Ehefrau gerichtet und den Mann nicht aufgeführt. War das ein Fehler?


    Ja. Ich würde nochmals an beide per Einwurfeinschreiben schicken. Frist 14 Tage ab Zugang.

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