Hallo zusammen. ( und sorry für den bekloppten Usernamen
)
7 Monate nach Auszug und Übergabe einer Mietwohnung zurück an meine Vermieter habe ich keine Kautionsrückzahlung erhalten. Ein Übergabeprotokoll wurde durch den Vermieter erstellt, aber von mir nicht unterschrieben, da er u.a. auf einen nicht nachvollziehbaren Mangel beharrte und diesen darin aufführte.
Die Mängel sollten mir nachträglich nochmal schriftlich aufgeführt und in Rechnung gestellt werden. Ich habe darauf gewartet, um entsprechend reagieren zu können, aber nichts kam... Versteht mich nicht falsch: Die Wohnung war in einem sehr guten Zustand; nur ein Mangel hätte ich auch sicherlich über meine Haftpflicht laufen lassen, dieser ist erst sehr kurz vor Auszug entstanden und ich habe den Vermieter bei Auszug darauf hingewiesen. Und nur aufgrund der Debatte ums Übergabeprotokoll hätte ich das dennoch übernommen, weil ich das als meine Mieter-Pflicht ansehe. Aber wie dauerhaft während der gesamten Mietzeit erfolgte mal wieder keine Reaktion seitens der Vermieter...
Weiterhin stehen auch Nebenkostenabrechnungen für die Zeiträume 2012-2013 und 2013-2014 (jeweils zum August) aus. In der Vergangenheit war es so, dass diese bereits seit einigen Monaten/Jahren durch die Hausverwaltung erstellt worden sind, die Vermieter diese aber nicht an mich weitergeleitet haben. (bisher habe ich auch immer Erstattungen erhalten.....)
Ich habe nun die Vermieter per Einschreiben mit Rückschein abgemahnt und aufgefordert, die Kaution zzgl. Zins und Zinseszins an mich zurückzuzahlen, da die Prüf-und Überlegungsfrist ausreichend war; eine weitere Mahnung soll nicht erfolgen. Auch darauf erhielt ich keine Reaktion.
Jetzt bräuchte ich Hilfe: Ich möchte zuerst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dann haben die Vermieter als Reaktion (meinem Verständnis nach) 3 Möglichkeiten, zu reagieren: 1. Zahlung, 2. Keine Reaktion (und somit anschließender Vollstreckungsmöglichkeit) und 3. Äußerung zum Sachverhalt und ein Verfahren wird eingeleitet. Sofern es zu einem Verfahren kommt: kann ich dann im Nachgang einen Anwalt einschalten, obwohl ich das Mahnverfahren selber eingeleitet habe?
Oder ist es sinnvoller, jetzt den Anwalt einzuschalten und dieser leitet das Mahnverfahren ein.. und schlägt seine Kosten auf die Mahnkosten und Kautionszahlung oben drauf? Außerdem hätte ich natürlich die Beratung.
Und wie komm ich endlich an meine Nebenkostenabrechnungen? Die Hausverwaltung will sie mir nicht geben und verweist auf den Vermieter..
Es sei dazu gesagt, dass der Weg über normale, direkte Kommunikation keine Option mehr ist.. ![]()
Danke für jede Hilfe!