Hallo,
ich wohne seit etwa 15 Jahren in meiner Wohnung zur Miete - außer den üblichen Kleinigkeiten gab es mit den Nebenkosten keine größeren Probleme.
Nun habe ich die Abrechnung für 2013 erhalten und meine Vermieterin stellt ERSTMALIG die Grundsteuer (ca. 350 €) mit in Rechnung. Generell ist das auch so im Mietvertrag enthalten, ich frage mich jedoch, ob sie einfach ohne Vorankündigung das "rückwirkend" für 2013 mit in die Nebenkosten aufnehmen kann. Oder habe ich so was wie ein "Gewohnheitsrecht" der letzten 15 Jahre und sie müsste das mit einer Frist (dann für 2015) zuvor ankündigen?!
Danke für hilfreiche Rückmeldungen oder Links