Grundsteuer in Nebenkosten

  • Hallo,

    ich wohne seit etwa 15 Jahren in meiner Wohnung zur Miete - außer den üblichen Kleinigkeiten gab es mit den Nebenkosten keine größeren Probleme.

    Nun habe ich die Abrechnung für 2013 erhalten und meine Vermieterin stellt ERSTMALIG die Grundsteuer (ca. 350 €) mit in Rechnung. Generell ist das auch so im Mietvertrag enthalten, ich frage mich jedoch, ob sie einfach ohne Vorankündigung das "rückwirkend" für 2013 mit in die Nebenkosten aufnehmen kann. Oder habe ich so was wie ein "Gewohnheitsrecht" der letzten 15 Jahre und sie müsste das mit einer Frist (dann für 2015) zuvor ankündigen?!

    Danke für hilfreiche Rückmeldungen oder Links

    Einmal editiert, zuletzt von timmywest (29. November 2014 um 12:44)

  • Du solltest dich freuen, dass dich deine Vermieterin 15 Jahre lang verschont hat und jetzt nicht nach einem Gewohnheitsrecht fragen, das es so nicht gibt. Rechne dir mal aus, wieviel Geld du in der Zeit eingespart hast, da kommt ein schöner Urlaub zusammen.

    Und nein, ankündigen muss die VM das nicht, wenn sie ihr Recht wahrnimmt, nach der Betriebskostenverordnung abzurechnen.

  • Das die Vermieterin 15 vergessen hat die Grundsteuer umzulegen, oder nicht wußte das sie das darf, war ihr Pech und Dein Glück.

    Zitat

    Oder habe ich so was wie ein "Gewohnheitsrecht" der letzten 15 Jahre

    nein

    Zitat

    und sie müsste das mit einer Frist (dann für 2015) zuvor ankündigen?

    Warum? Steht doch im Mietvertrag.

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