Mietverhältnis beendet, 2 x Miete noch offen und Kautionfragen

  • Hallo,

    ich habe vor einiger Zeit (Anfang 2014) mein Mietverhältnis beendet, da ich in ein Haus gezogen bin (Familiebesitz).

    Die letzten beiden Mieten konnte ich leider nicht bezahlen, aus privaten Gründen. Nun ist das so, dass der Vermieter sein Geld bekommen soll, steht ihm ja zu logo.
    Es sind 1.000,- offen an Miete die er einfordert (Mahnbescheid). Ich bekomme noch die Kaution von 700,- plus Zinsen für 5 Jahre.

    1. Wie stelle ich es an, dass der Vermieter mir die Kaution mit der offenen Forderung verrechnet?
    Einfach anschreiben mit Bitte um Verrechnung oder wie ist der beste Weg.

    2. Wie und wann muss mich der Vermieter über Mängel bei der Abnahme bzw. weiteren Kosten informieren,
    da bei der Abnahme zwar ein zwei Sachen notiert wurden, aber ob diese wirklich repariert wurden und
    zu welchen Kosten weiß ich nicht. Hätte er mir das schriftlich mitteilen müssen?

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

    MfG

  • bmw-sk:

    "Es sind 1.000,- offen an Miete die er einfordert (Mahnbescheid). Ich bekomme noch die Kaution von 700,- plus Zinsen für 5 Jahre.
    1. Wie stelle ich es an, dass der Vermieter mir die Kaution mit der offenen Forderung verrechnet?
    Einfach anschreiben mit Bitte um Verrechnung"
    - Das würde ich jetzt schon machen. Von sich aus ist der VM noch nicht aktiv geworden?

    "2. Wie und wann muss mich der Vermieter über Mängel bei der Abnahme bzw. weiteren Kosten informieren,
    da bei der Abnahme zwar ein zwei Sachen notiert wurden, aber ob diese wirklich repariert wurden und
    zu welchen Kosten weiß ich nicht. Hätte er mir das schriftlich mitteilen müssen?"
    - Da offensichtlich kein Übergabeprotokoll existiert, ist der Nachweis natürlich schwierig. Der VM kann bei der Übergabe versteckte Mängel bis zu 6 Monate nach Rpckgabe der Mietsache noch reklamieren.

  • bei der Übergabe der Wohnung habt ihr die Mängel festgehalten. Dabei hättet ihr gleichzeitig festlegen müssen wer für die Beseitigung verantwortlich ist. Warst du für die Mängelbeseitigung zuständig, hätte er dir eine Frist geben müssen. ist dies entfallen, musst du gar nichts machen. er kann nämlich nicht gleich ne firma beauftragen und dir die kosten überwälzen, es sei denn natürlich, ihr habt das so vereinbart.

    ansonsten muss, wie bereits geschrieben, innerhalb von 6 monaten die versteckten mängel angezeigt werden vom vermieter.

    somit kann aus jetziger sicht und mit dem sachstand hier der vermieter die offene forderung mit der kaution verrechnen und du schuldest nur noch den restbetrag.

    auf den mahnbescheid solltest du allerdings auch so antwortet, dass die höhe der forderung nicht korrekt ist, da er ansonsten, falls du nicht widersprichst, einen vollstreckungstitel iHv 1000€ beantragen kann.

  • Hallo,

    doch es wurde eine Übergabe der Wohnung gemacht. Einige kleinere Mängel wurden notiert. Allerdings wurde ich danach nicht informiert, ob die Mängel mir zu Lasten gelegt werden oder ob diese der Eigentümer oder neue Mieter mit übernahm. Es war z.B. der Rand eines Türrahmens noch mit Farbe vorhanden (vom Vormieter allerdings) und 2 Löcher von Bildern in der Wand. Der Herd war nicht 100% gesäubert (allerdings schon bestimmt 12 Jahre alt) und wie neu kann der nicht mehr ausehen.

    Die Frage ist, ob der Vermieter mir die Kosten hätte mitteilen müssen. Und nicht jetzt wenn ich eine Verrechnung der Kaution verlange, sagt die Kosten waren so hoch, dass von der Kaution nichts mehr über ist.

    MfG

  • bei der Übergabe der Wohnung habt ihr die Mängel festgehalten. Dabei hättet ihr gleichzeitig festlegen müssen wer für die Beseitigung verantwortlich ist. Warst du für die Mängelbeseitigung zuständig, hätte er dir eine Frist geben müssen. ist dies entfallen, musst du gar nichts machen. er kann nämlich nicht gleich ne firma beauftragen und dir die kosten überwälzen, es sei denn natürlich, ihr habt das so vereinbart.

    deine Frage habe ich doch schon beantwortet!

    das eine Übergabe statt fand, habe ich verstanden, auch das Mängel festgehalten werden wurden. Jetzt kommt aber der Knackpunkt...dir hätte eine Frist für die Mängelbeseitigung gesetzt werden müssen. ist das dem nicht so, musst du gar nichts machen und bezahlen.

  • Hallo,

    den Tip, dem Mahnbescheid zu widersprechen, halte ich für nicht so clever. Du bist eindeutig im Unrecht, weil du die Miete nicht gezahlt hast. Da die Kaution noch nicht fällig war, kannst du das nicht dagegenhalten. D.h. zum Zeitpunkt, als der Mahnbescheid beantragt wurde, war er korrekt. Wenn du dem Mahnbescheid also widersprichst und dein Vermieter Klage einreicht, dann hast du noch die Gerichtskosten, samt Anwalthonorar deines Vermieters am Hals.

    Sprich doch mit dem Vermieter. Dem wird nicht an einem Prozess gelegen sein. Dann könnt ihr klären, wieviel der Kaution er anrechnet. Er wird auch noch eine Sicherheit für BK-Nachzahlungen behalten wollen. Mieter die nicht zahlen, dürfen sich halt nicht wundern, wenn die Vermieter ärgerlich werden.

    Gruss
    H H

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