Beiträge von bmw-sk

    Hallo,

    doch es wurde eine Übergabe der Wohnung gemacht. Einige kleinere Mängel wurden notiert. Allerdings wurde ich danach nicht informiert, ob die Mängel mir zu Lasten gelegt werden oder ob diese der Eigentümer oder neue Mieter mit übernahm. Es war z.B. der Rand eines Türrahmens noch mit Farbe vorhanden (vom Vormieter allerdings) und 2 Löcher von Bildern in der Wand. Der Herd war nicht 100% gesäubert (allerdings schon bestimmt 12 Jahre alt) und wie neu kann der nicht mehr ausehen.

    Die Frage ist, ob der Vermieter mir die Kosten hätte mitteilen müssen. Und nicht jetzt wenn ich eine Verrechnung der Kaution verlange, sagt die Kosten waren so hoch, dass von der Kaution nichts mehr über ist.

    MfG

    Hallo,

    ich habe vor einiger Zeit (Anfang 2014) mein Mietverhältnis beendet, da ich in ein Haus gezogen bin (Familiebesitz).

    Die letzten beiden Mieten konnte ich leider nicht bezahlen, aus privaten Gründen. Nun ist das so, dass der Vermieter sein Geld bekommen soll, steht ihm ja zu logo.
    Es sind 1.000,- offen an Miete die er einfordert (Mahnbescheid). Ich bekomme noch die Kaution von 700,- plus Zinsen für 5 Jahre.

    1. Wie stelle ich es an, dass der Vermieter mir die Kaution mit der offenen Forderung verrechnet?
    Einfach anschreiben mit Bitte um Verrechnung oder wie ist der beste Weg.

    2. Wie und wann muss mich der Vermieter über Mängel bei der Abnahme bzw. weiteren Kosten informieren,
    da bei der Abnahme zwar ein zwei Sachen notiert wurden, aber ob diese wirklich repariert wurden und
    zu welchen Kosten weiß ich nicht. Hätte er mir das schriftlich mitteilen müssen?

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

    MfG

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