Nutzung des Kellerraumes

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein "kleines" Problem mit meinem angemieteten Keller (zur Mietwohnung dazugehörend).
    Zur Situation:
    Meine Frau und ich wohnen in einem 6 Parteien-Wohnhaus (alle 6 sind Eigentumswohnungen wobei 3 davon vermietet sind). Nun haben wir unsere neue Küche in unserem Keller eingelagert, da in der Wohnung eine Einbauküche vorhanden war und wir sie nicht abbauen sollten!!! Jetzt wurde von der Eigentümerversammlung beschlossen, daß das Kellerfenster (wetterseite) immer geöffnet sein MUSS wegen der Belüftung des Kelllers wegen Feuchtigkeit! Da aber Regenwasser durch das geöffnete Fenster in unseren Keller fließt und die Küche in Mitleidenschaft gezogen wird, haben wir unseren Vermieter darum gebeten doch bitte für Abhilfe zu sorgen. Nun soll in dem Keller nicht gestattet sein eine Küche einzulagern, da es ja nicht um einen Vermietung als Möbellager handelt!
    Nun meine Frage, kann mir der Vermieter vorschreiben, was ich im Keller lagern darf und an wen kann ich mich wenden bei Schäden? Gibt es hierzu eine Rechtsprechung?

    Danke im voraus.

    MfG

  • Zitat

    Nun meine Frage, kann mir der Vermieter vorschreiben, was ich im Keller lagern darf

    Nein, wobei ich das eher als Hinweis sehen würde. Der Mieter kann dort alles Abstellen, was auch zum Wohngebrauch gerechnet werden kann. Der Vermieter kann das nicht verbieten, kann allerdings für Schäden an Eurem Hausrat nicht haftbar gemacht werden.

    Zitat

    das Kellerfenster (wetterseite) immer geöffnet sein MUSS wegen der Belüftung des Kelllers wegen Feuchtigkeit

    Das heißt, dass der Keller schon feucht ist? Da würde ich sowieso keine Küche einlagern.

    Zitat

    an wen kann ich mich wenden bei Schäden?

    An deine Hausratversicherung.
    Hier kann ich aber aus eigener Erfahrung sagen, dass sich die Versicherung quer stellen wird. Grundsätzlich ist Euch bekannt, dass der Keller feucht ist, so dass hier auch keine "wertvollen" Sachen eingelagert werden können.
    Genau dieses Wissen wird Euch auch die Versicherung unterstellen, so dass eine Regulierung vermutlich abgelehnt wird.

    Ich würde grundsätzlich niemals eine neue Küche in einem Keller zwischenlagern. Die Gefahr, dass hier durch Feuchtigkeit Schäden entstehen, wäre mir viel zu hoch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • frog75,

    Du bist Mieter einer Eigentumswohnung. Die HV kann Dir sowieso keine Vorschriften machen, auch Dein VM nachträglich nicht.
    Ich würde das Fenster schliessen.

  • Zitat

    Nun meine Frage, kann mir der Vermieter vorschreiben, was ich im Keller lagern darf und an wen kann ich mich wenden bei Schäden? Gibt es hierzu eine Rechtsprechung?


    Nein der Vermieter darf nicht vorschreiben, was im Keller zu lagern ist, aber das ist eine typische Kellerproblematik. Niemand käme auf die Idee in einer Wohnung die Fenster offen zu lassen, wenn es regnet. Danach macht man sie aber wieder auf.
    Aber der Keller ist der Keller und da bleiben die Fenster dann eben auch nach dem Regen dauerhaft geschlossen, was zu Schäden am Keller und auch an der eingelagerten Küche führen kann.

  • Hallo,

    es macht doch keinen Sinn ein Kellerfenster offen zu haben, damit der Keller nicht feucht wird, wenn durch dieses offnen Fenster Regen in den Keller läuft.

    Unabhängig davon, dass auch ich keine Küche in einem potentiell feuchten Keller lagern würde, muss es doch eine andere Lösung geben. Z.B. eine Zwangsbelüftung durch einen Ventilator im Fenster, eine Abdeckung über dem Fenster, dass es nicht mehr reinregnet oder einen elektrischen Lufttrockner im Keller.

    Gruss
    H H

  • Feuchte Keller. Eine ganz spezielle Angelegenheit. Grundsätzlich sollte man einen Keller nur bei trockenem, nicht warmen Wetter durch-
    lüften. Kellerwände sind kalt, dazu warme Außenluft erzeugt Kondenswasser an den Wänden.

    Bei geringer Feuchtigkeit im Keller habe ich so meine Methode.Lt.Chemie verbinden sich Hydrogenium und Natriumchlorid sehr gut, das
    mache ich mir zunutze. Ich stelle eine Schüssel mit Streusalz in den Keller, dieses ist nach einigen Tagen naß. Dies darin befindliche
    Wasser ist schon nicht mehr im Keller, das Salz wird getrocknet und evtl. wieder mal verwendet.


  • Bei geringer Feuchtigkeit im Keller habe ich so meine Methode.Lt.Chemie verbinden sich Hydrogenium und Natriumchlorid sehr gut, das
    mache ich mir zunutze. Ich stelle eine Schüssel mit Streusalz in den Keller, dieses ist nach einigen Tagen naß. Dies darin befindliche
    Wasser ist schon nicht mehr im Keller, das Salz wird getrocknet und evtl. wieder mal verwendet.

    Einen Keller mit Streusalz zu entfeuchten und das Salz dann hinterher im Ofen zu trocknen? Viel ineffizienter geht es doch wohl nur noch mit Trockenpusten.

    Es gibt in jedem Baumarkt Entfeuchter, die mit einem speziellen Salz (Calziumchlorid) gefüllt sind. Das funktioniert besser, wenn man es unbedingt chemisch machen möchte. Bessere Alternative sind elektrische Entfeuchter. Die kosten um 150 Euro und holen bis zu drei Liter Wasser pro Tag aus der Luft.

    Gruss
    H H

    Gruss

  • [quote='1']Einen Keller mit Streusalz zu entfeuchten und das Salz dann hinterher im Ofen zu trocknen? Viel ineffizienter geht es doch wohl nur noch mit Trockenpusten.


    Im Ofen zu trocknen. Auf die Idee bin ich noch nicht gekommen. Die Schüssel mit dem nassen Salz wird in die Sonne
    gestellt. Ist eine simple, aber sehr wirksame Methode der Trockenlegung. Salz ist immer parat, einen Trockner müßte
    ich mir erst mal anschaffen.
    Bei starker Feuchtigkeit würde ich ein elektrisches Trocknungsgerät kaufen, gibt es auch zu mieten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!