Hallo zusammen,
ich habe ein "kleines" Problem mit meinem angemieteten Keller (zur Mietwohnung dazugehörend).
Zur Situation:
Meine Frau und ich wohnen in einem 6 Parteien-Wohnhaus (alle 6 sind Eigentumswohnungen wobei 3 davon vermietet sind). Nun haben wir unsere neue Küche in unserem Keller eingelagert, da in der Wohnung eine Einbauküche vorhanden war und wir sie nicht abbauen sollten!!! Jetzt wurde von der Eigentümerversammlung beschlossen, daß das Kellerfenster (wetterseite) immer geöffnet sein MUSS wegen der Belüftung des Kelllers wegen Feuchtigkeit! Da aber Regenwasser durch das geöffnete Fenster in unseren Keller fließt und die Küche in Mitleidenschaft gezogen wird, haben wir unseren Vermieter darum gebeten doch bitte für Abhilfe zu sorgen. Nun soll in dem Keller nicht gestattet sein eine Küche einzulagern, da es ja nicht um einen Vermietung als Möbellager handelt!
Nun meine Frage, kann mir der Vermieter vorschreiben, was ich im Keller lagern darf und an wen kann ich mich wenden bei Schäden? Gibt es hierzu eine Rechtsprechung?
Danke im voraus.
MfG